Private Krankenversicherung als Student mit Vertretungsstelle

  • Mit ALG I hat das nichts zu tun.

    Doch, die Arbeitsagentur unterscheidet genau dies so, arbeitslos (= Anspruch auf ALGI) arbeitssuchen (= keinen Anspruch auf ALGI), du meldest dich nach einer Kündigung ja auch erstmal arbeitssuchend und am ersten Tag ohne Job dann Arbeitslos.

  • (Mir geht es jetzt darum, ob man dann dauerhaft von der PKV raus könnte, wenn man es möchte. Also nach 2-3 Monate wieder auf Minijob wechseln dürfte. Weil es dann wirklich wichtig für alle Studis wäre, die sich mit ihrer Entscheidung verzockt haben).

    Nein, sobald man nicht mehr überhälftig arbeitet, aber immer noch studiert erfüllt man die Ausnahmebedingungen für dieses Schlupfloch rein formal nicht mehr und muss wieder zurück in die PKV. Es ist aber eben ein Weg, um bei entsprechender Arbeitstätigkeit über den Arbeitgeber ganz normal in der GKV versichert zu sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Und doch kommt man heraus, wenn man überhälftig arbeitet. Wie bereits bezeichnet bin ich so in meinem Zweitstudium aus der PKV rausgekommen, obgleich genau genommen die Entscheidung vor dem Erststudium privat versichert zu sein bindend war. Einen Studententarif bei der GKV hätte ich deshalb niemals bekommen, als Arbeitnehmerin über die GKV versichert zu sein obgleich ich zusätzlich studiert habe war dagegen völlig unproblematisch für GKV und PKV möglich (also nachdem ich denen die entsprechende Rechtslage erläutert und mit Hilfe des Sozialgesetzbuches nachgewiesen hatte). Das ist ein wenig bekanntes Schlupfloch, um doch noch aus der PKV rauszukommen.

    Ja, dass man auch "zusätzlich studieren" kann, war und ist mir klar.
    (Es ist mein Leben ;) )
    Aber schade, dass das Schlupfloch nicht bekannter ist. Mir war eben nur die Exma und neu-Anmeldung mit Beschäftigungsverhältnis bekannt (was für Ü25-Studis oft nicht in Frage kommt, weil man sich nicht in ein Semester über die Regelstudienzeit bewerben kann.)

  • Würde ich noch einmal in Vollzeit studieren, wäre ich erneut an meine erste Entscheidung für die PKV gebunden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Nein, sobald man nicht mehr überhälftig arbeitet, aber immer noch studiert erfüllt man die Ausnahmebedingungen für dieses Schlupfloch rein formal nicht mehr und muss wieder zurück in die PKV. Es ist aber eben ein Weg, um bei entsprechender Arbeitstätigkeit über den Arbeitgeber ganz normal in der GKV versichert zu sein.

    Danke!
    Dann bestätigt es zumindest einen Teil meines Denkens und es hat eine gewisse Logik.
    Ich hatte selbst genau ein Semester ohne Immatrikulation und genau diese Lücke hat mir arge Probleme bereitet, weil ich genau da auf der Suche nach einer Versicherung war. Aber meine Konstellation ist so besonders, dass ich daraus nicht zu viele Fälle ableiten kann.

  • Ich finde es allerdings bei einigen Seiten fragwürdig formuliert (in beiden Richtungen, möchte ich allerdings sagen).

    Das stimmt allerdings. Es scheint einfach kaum vorstellbar zu sein, dass Studenten mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Selbst für Studenten scheint das so eine Grenze zu sein, vor der sie Angst haben.

  • Doch, die Arbeitsagentur unterscheidet genau dies so, arbeitslos (= Anspruch auf ALGI) arbeitssuchen (= keinen Anspruch auf ALGI), du meldest dich nach einer Kündigung ja auch erstmal arbeitssuchend und am ersten Tag ohne Job dann Arbeitslos.

    Nein, das tut sie nicht. Auch nicht in Berlin oder Brandenburg.


    Man meldet sich arbeitsuchen, sobald man weiß, dass man irgendwann arbeitslos werden könnte. Arbeitslos meldet man sich, sobald man es ist. Ob man eine ALG I Anspruch erworben hat, ist dabei egal. Die arbeitsuchend/arbeitslos Meldungen laugen auch genauso, wenn man die 12 in 30 Monaten Voraussetzung für ALG I nicht erfüllt.

    • Offizieller Beitrag

    Würde ich noch einmal in Vollzeit studieren, wäre ich erneut an meine erste Entscheidung für die PKV gebunden.

    "Vollzeit studieren" ist so eine Sache.
    Du meinst: würdest du nicht mehr überhälftig lohnarbeiten.


    (Ich habe schon Semester gehabt, wo ich 30 ECTS-Punkte hatte, trotz 70%-Stelle.
    Das Weiterbildungsstudium, das ich gerade habe, hat eine Bescheinigung mit "Vollzeitstudium" und ich werde es *klopfklopf* ausnahmsweise in der Regelstudienzeit abschließen *klopfklopfklopf*)
    Ich glaube, da sind auch andere hier. Schmidt zum Beispiel, und ich vermute, du hast auch in einigen Semestern mehr als 15 ECTS-Punkte gehabt.

  • Ich musste während meines Zweitstudium tatsächlich sowohl eine Bescheinigung meines Arbeitgebers vorlegen, dass ich mehr als 20 Wochenstunden arbeitstätig sei, als auch durch eine Aufstellung meiner Kurse des aktuellen Semesters, dass ich deutlich weniger ETCS- Punkte als in Vollzeit belegt hatte. In meinem Studiengang gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Option auf Teilzeitstudium. Diese hätte es sonst erheblich vereinfacht darzulegen, dass ich tatsächlich nicht in Vollzeit studiere.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du trittst die Stelle nicht an, weil du dann temporär in die GKV kommst? Das ergibt keinen Sinn.

    Das ergibt in meinem Fall tatsächlich Sinn, da ich Leistungen der PKV erhalte, oder sogar erhalten muss, die die GKV nicht zahlen würde. Hier müsste ich also auch in Eigenleistung gehen. Wenn man alles hin und her rechnet und auch den Arbeitsaufwand betrachtet, würde sich eine Stelle mit 13,5 Stunden mehr lohnen. Bei einer entfristeten Stelle oder einer Stelle mit mehr Stunden wäre das vielleicht etwas anderes und die Eigenleistungen würden dann nicht mehr so viel ausmachen.


    Auch im Gespräch mit anderen Studis ergab sich, dass man, wenn möglich, die Werksstudentenregelung ausnutzen sollte. Sobald man mehr als 13,5 Stunden arbeitet, zahlt man scheinbar etwa doppelt so viel Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung etc.

  • Ansonsten hast du auch noch die Variante über Honorarverträge und den Übungsleiterfreibetrag zu arbeiten.


    Wie sieht das genau aus? Hängt das vielleicht vom Bundesland ab? Ich bin in NRW, da gibt es eigentlich nur die Möglichkeit, über das Portal an Stellen zu kommen.

  • Das ergibt in meinem Fall tatsächlich Sinn, da ich Leistungen der PKV erhalte, oder sogar erhalten muss, die die GKV nicht zahlen würde. Hier müsste ich also auch in Eigenleistung gehen. Wenn man alles hin und her rechnet und auch den Arbeitsaufwand betrachtet, würde sich eine Stelle mit 13,5 Stunden mehr lohnen. Bei einer entfristeten Stelle oder einer Stelle mit mehr Stunden wäre das vielleicht etwas anderes und die Eigenleistungen würden dann nicht mehr so viel ausmachen.

    Hast du von der GKV schriftlich, dass die Leistung nicht übernommen wird?

    Zitat

    Auch im Gespräch mit anderen Studis ergab sich, dass man, wenn möglich, die Werksstudentenregelung ausnutzen sollte. Sobald man mehr als 13,5 Stunden arbeitet, zahlt man scheinbar etwa doppelt so viel Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung etc.

    Wichtiger Tip: niemals auf Kommilitonen hören, die selbst nur Gerüchte aus dem Internet weitergeben. Am Lohnsteueranteil ändert sich durch das Werkstudentenprivileg nichts.

    Ob du wegen der Arbeitslosenversicherung auf einen Job verzichten solltest, ist eigentlich ein no-brainer. Nein, solltest du nicht. Einschlägige Arbeit bringt nicht nur Geld.

  • Hast du von der GKV schriftlich, dass die Leistung nicht übernommen wird?

    Wichtiger Tip: niemals auf Kommilitonen hören, die selbst nur Gerüchte aus dem Internet weitergeben. Am Lohnsteueranteil ändert sich durch das Werkstudentenprivileg nichts.

    Ob du wegen der Arbeitslosenversicherung auf einen Job verzichten solltest, ist eigentlich ein no-brainer. Nein, solltest du nicht. Einschlägige Arbeit bringt nicht nur Geld.

    Die Studis arbeiten selbst als Vertretungslehrkräfte und haben mir Zahlen genannt. Die Infos stammen also aus konkreten Gehaltsabrechnungen und nicht aus dem Internet.


    Zu den Leistungen gehören beispielweise Ultraschalluntersuchungen der Gebärmutter, die von gesetzlichen KVs prinzipiell nicht übernommen werden. Weder zur Krebsfrüherkennung, noch zur Lagekontrolle von Spirale oder Kupferkette. Beim Zahnarzt wird bei Backenzähnen meist nur Amalgam bezahlt. Auch dies ist bei den Leistungen zur GKV nachlesbar. Zusätzlich habe ich die Informationen von meinem gesetzlich versicherten Partner, der auch einen Kofferdam und eben den Aufpreis für hochwertige Füllungen selbst bezahlen muss.


    Hinzu kommt bei mir ein bestimmtes Medikament, das nur in Ausnahmefällen übernommen wird, also wenn man nachweisen kann, dass die günstige Alternative wirklich nicht ausreichend ist.

  • Wie lange willst du denn als Vertretungslehrerin arbeiten? Du kannst doch solche Behandlungen auf später verschieben? Eine Lagekontrolle der Spirale treibt einen wirklich nicht in den Ruin. Es wird sicher heute teurer sein, aber ich habe dafür früher um die 30€ bezahlt.


    Was ich damit sagen will: die Entscheidung für einen Job sollte nicht nur aus monetären Gründen fallen. Wenn du dringend Geld brauchst, solltest du lieber Gas geben, dass du schnell fertig wirst und in den Beruf einsteigen kannst.

  • Es ist vollkommen logisch, dass in diesem Fall der Wechsel möglich ist und hier zur GKV.

    Selbst bei Personen die in der studentischen GKV sind, würde in diesem Fall ein Wechsel raus aus dem studierenden Tarif stattfinden. Da wie schon mehrfach gesagt die 20 Stunden Grenze überschritten wurde. Ab da wird, wie auch schon geschrieben, nicht mehr davon ausgegangen das man überwiegend studiert. Daher kann man eben als Werksstudent auch nur die max. 20 Stunden machen. Zu meiner Zeit war glaub ich die Linie sogar, dass man unter 20 bleiben muss, die Verträge hatten immer max. 19,5 Std. damit es mit der Versicherung keinen Stress gab.

  • Wie sieht das genau aus? Hängt das vielleicht vom Bundesland ab? Ich bin in NRW, da gibt es eigentlich nur die Möglichkeit, über das Portal an Stellen zu kommen.

    Das musst du gucken, ob du das mit der Schule aushandeln kannst. Also wenn sie dich einladen. Berlin ging das, ob das in anderen Bundesländern auch geht, kann ich leider nicht sagen.

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