Private Krankenversicherung als Student mit Vertretungsstelle

  • Um das Thema jetzt abzuschließen:


    Ich habe mit meinem Berater telefoniert. Ich darf aus der privaten Versicherung raus, wenn ich diese Stelle angenommen hätte, da ich dann primär als Arbeitnehmer gelte. Die Anwartschaft könnte ich mit einem kleinen monatlichen Betrag behalten und die PKV würde mich auch wieder aufnehmen, wenn ich die Stelle wieder verlieren würde.


    Alles, was im Rahmen bis zu 13,5 Stunden bleibt, darf ich ohne Änderungen ausüben, bei Stellen außerhalb der Schule gelten die 20 Stunden.


    Da mich die Schule aber nicht mit 13,5 Stunden einstellen will, bleibt mir also nichts anderes übrig und ich trete die Stelle nicht an.


    Ich bedanke mich für die schnellen Antworten und werde bestimmt langfristig hier im Forum bleiben. Man weiß ja nie, was einem auf dem Weg zum und als Lehrer noch begegnet :)

  • nein. Solange man nicht die 50% überschreitet

    50% was? 20 Stunden sind doch 50% von 40 Stunden.

    Ich hätte gerne die Aussage einer (aufnehmenden) GKV dazu.
    Zur Aufnahme irgendwo muss man die Kündigung / das Ende der anderen Versicherung vorzeigen. Ohne dieses Papier nimmt keine Versicherung jemanden auf.

    Die PKV wird von der Versicherungspflicht in der GKV aufgehoben. Da bedarf es keiner Kündigung.

    • Offizieller Beitrag

    50% was? 20 Stunden sind doch 50% von 40 Stunden.

    50% der jeweiligen Vollzeit.


    Die PKV wird von der Versicherungspflicht in der GKV aufgehoben. Da bedarf es keiner Kündigung.

    Es gibt Ausnahmen.

    Zum Beispiel auch deine Entscheidung, jetzt in die PKV zu gehen. Wenn du nach dem 55. (?) Lebensjahr eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, kannst du auch nicht mehr wechseln.

  • Es gibt Ausnahmen.

    Zum Beispiel auch deine Entscheidung, jetzt in die PKV zu gehen. Wenn du nach dem 55. (?) Lebensjahr eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmst, kannst du auch nicht mehr wechseln.

    Das stimmt, ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Person hier noch unter 50 ist.

  • Das stimmt, ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Person hier noch unter 50 ist.

    Ja, 25, wenn ich gemeint bin :D

  • Mit einem Deputat von 18 Stunden arbeitest du ja überhälftig Gudi , kannst also definitiv auch nicht zusätzlich in Vollzeit studieren. Insofern solltest du in dem Fall und für die Zeitdauer deiner überwältigen überhälftigen Arbeitstätigkeit aus der PKV in die GKV übertreten dürfen. Besprich das mit deiner PKV, um auch die Zahlung der Anwartschaft zu klären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofill…

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt, ich lehne mich mal aus dem Fenster und behaupte, dass die Person hier noch unter 50 ist.

    Ich bin keine Rechtsberatung, mache auch keine, ich habe für meine Behauptungen Links hinzugefügt, dir meiner Meinung meiner Position nicht widersprechen, ich weiß, wie ich als studentische Vertreterin angewiesen wurde, Leute zu beraten und ich weiß leider aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, in eine Versicherung zu kommen. Da ich damals diesen Zettel nicht hatte (Ende einer Versicherung) und auch nicht vorlegen konnte (weil nie davor in Deutschland offiziell versichert gewesen), stand ich plötzlich in der Situation: entweder den ganzen Zeitraum nachzahlen, seitdem es eine Versicherungspflicht gegeben hätte, oder Daumen drücken, dass mir nicht passiert, bis ich eine Versicherung hatte.
    (Fun fact: es war auf den Tag genau vor 15 Jahren (Facebook-Erinnerung), dass ich das Vorstellungsgespräch für eine Vertretungsstelle in der Schule hatte, aus Verzweiflung, seit über zwei Monaten keine Versicherung zu haben und keinen Job zu finden. Wer weiß, was sonst aus mir geworden wäre.)

    WENN es so wäre, wie hier behauptet, wäre es wahrscheinlich viel zu einfach, und es kämen nicht jedes Jahr ganz viele Menschen in die Falle der hohen PKV-Beiträge am Ende des Studiums.
    Das mit dem Beispiel über 55 war zum Untermauern der These, dass der Gesetzgeber sich schon Schutzmaßnahmen gegen die GKV-Flüchtlinge, damit sie nicht "einfach so" in die GKV wieder zurückkommen. (Könnte also zb. ein Mindestzeitraum in der versicherungspflichtigen Beschäftigung sein, bevor sie dauerhaft greift (sonst wieder Rückkehr in die PKV nach Ende der Tätigkeit..).

  • Da mich die Schule aber nicht mit 13,5 Stunden einstellen will, bleibt mir also nichts anderes übrig und ich trete die Stelle nicht an.

    Du trittst die Stelle nicht an, weil du dann temporär in die GKV kommst? Das ergibt keinen Sinn.

  • WENN es so wäre, wie hier behauptet, wäre es wahrscheinlich viel zu einfach, und es kämen nicht jedes Jahr ganz viele Menschen in die Falle der hohen PKV-Beiträge am Ende des Studiums.

    Es ist so "einfach", wie es behauptet wird. Wer nach dem Studium oder an dessen Ende dringend aus der PKV raus will, muss nur einen Job mit einer regelmäßigen Arbeitszeit > 20 Stunden pro Woche annehmen. 21 Stunden pro Woche bei McDonalds oder im Supermarkt sind dafür geeignet. Durch die Arbeitszeit gilt man sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Student, die Arbeit wird regulär sozialversicherungspflichtig und man ist aus der PKV raus.


    Das deckt sich auch mit der Aussage des Versicherungsvertreters, die in #22 zitiert wird.


    Und mit deiner eigenen Aussage deckt sich das auch, weil du da auf die 50% Regel hinweist.

  • Ich hätte gerne die Aussage einer (aufnehmenden) GKV dazu.
    Zur Aufnahme irgendwo muss man die Kündigung / das Ende der anderen Versicherung vorzeigen. Ohne dieses Papier nimmt keine Versicherung jemanden auf.

    FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).


    Da mich die Schule aber nicht mit 13,5 Stunden einstellen will, bleibt mir also nichts anderes übrig und ich trete die Stelle nicht an.

    Nicht wirklich, oder? Du machst es wegen der Versicherung nicht, das klingt absurd.



    meiner Meinung meiner Position nicht widersprechen,

    Doch, habe ich dir ja sogar zitiert.


    WENN es so wäre, wie hier behauptet, wäre es wahrscheinlich viel zu einfach, und es kämen nicht jedes Jahr ganz viele Menschen in die Falle der hohen PKV-Beiträge am Ende des Studiums.

    Doch, weil du ja nach dem Studium oft erstmal arbeitssuchend bist (arbeitslos nicht, weil du kein ALGI eingezahlt hast) und somit eben nicht sozialversicherungspflichtig und somit musst du in der PKV bleiben.

    Mit Anspruch auf ALGI, Anspruch auf Familienversicherung oder einem sozialversicherungspflichtigen Job, kommst du raus.

  • FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).

    Der AG meldet niemanden bei der GKV an. Man meldet sich selbst bei der GKV seiner Wahl an und reicht beim AG eine Bescheinigung der GKV ein.

    Zitat

    Doch, weil du ja nach dem Studium oft erstmal arbeitssuchend bist (arbeitslos nicht, weil du kein ALGI eingezahlt hast) und somit eben nicht sozialversicherungspflichtig und somit musst du in der PKV bleiben.

    Arbeitslose sind Arbeitsuchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber ein solches suchen. Arbeitsuchen ist, wer eine Beschäftigung sucht, weil er arbeitslos ist oder noch in einem bereits für die Zukunft beendeten Arbeitsverhältnis steht.

    Studenten sind nach dem Studium (in der Regel) per Definition sowohl arbeitslos (= haben keine Arbeit), als auch arbeitsuchend (= suchen einen Job).

    Mit ALG I hat das nichts zu tun.

    Zitat

    Mit Anspruch auf ALGI, Anspruch auf Familienversicherung oder einem sozialversicherungspflichtigen Job, kommst du raus.

    Ein Anspruch auf ALG I setzt voraus, dass man bereits vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Da man als arbeitender Student in der Regel nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommen dürfte, bestand dann schon vor der Bezugaberechtigung für ALG I eine gesetzliche KV.


    Ein Anspruch auf Familienversicherung reicht nicht, um aus der PKV herauszukommen.


    Die einzige Möglichkeit ist die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigem Jobs.

  • NACH dem Studium.

    Es geht hier darum, dass jemand, der die Entscheidung zu Beginn des Studiums für "die Privatversicherung während des ganzen Studiums", über 50% arbeitet.
    und da habe ich es eben verlinkt: die Entscheidung ist bindend.

    Sie ist bindend, solange man sozialversicherungsrechtlich Student ist. Das ist man aber gerade nicht mehr, wenn man regelmäßig > 20 Stunden pro Woche arbeitet. Für die Sozialversicherung ist das Studium dann nur noch eine Nebensache.


    Ich zitiere mal das Zitat des Versicherungsvertreters aus Beitrag #22

    "

    Ich habe mit meinem Berater telefoniert. Ich darf aus der privaten Versicherung raus, wenn ich diese Stelle angenommen hätte, da ich dann primär als Arbeitnehmer gelte. Die Anwartschaft könnte ich mit einem kleinen monatlichen Betrag behalten und die PKV würde mich auch wieder aufnehmen, wenn ich die Stelle wieder verlieren würde."


    Das ist genau dieser Vorgang.

  • Der AG meldet niemanden bei der GKV an. Man meldet sich selbst bei der GKV seiner Wahl an und reicht beim AG eine Bescheinigung der GKV ein.

    Nee, ich musste dem AG nur mitteilen welche GKV und der hat mich angemeldet, da musste ich mich gar nicht mit der GKV auseinandersetzen.

  • NACH dem Studium.

    Es geht hier darum, dass jemand, der die Entscheidung zu Beginn des Studiums für "die Privatversicherung während des ganzen Studiums", über 50% arbeitet.
    und da habe ich es eben verlinkt: die Entscheidung ist bindend.

    Und doch kommt man heraus, wenn man überhälftig arbeitet. Wie bereits bezeichnet bin ich so in meinem Zweitstudium aus der PKV rausgekommen, obgleich genau genommen die Entscheidung vor dem Erststudium privat versichert zu sein bindend war. Einen Studententarif bei der GKV hätte ich deshalb niemals bekommen, als Arbeitnehmerin über die GKV versichert zu sein obgleich ich zusätzlich studiert habe war dagegen völlig unproblematisch für GKV und PKV möglich (also nachdem ich denen die entsprechende Rechtslage erläutert und mit Hilfe des Sozialgesetzbuches nachgewiesen hatte). Das ist ein wenig bekanntes Schlupfloch, um doch noch aus der PKV rauszukommen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    FAlsch, wenn der AG dich anmeldet, bist du da versichert und die PKV lässt sich dann von der GKV die Bestätigung vorlegen, dann bist du raus, war ganz einfach (oder auch nicht).

    Die PKV ist nicht das Problem.
    Eine GKV nimmt dich natürlich auf, außer sie sieht, dass du studentisch versichert bist.

    Ich bin privat versichert und fange an zu studieren. Kann ich mich bei der TK versichern? | Die Techniker

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    Okay, sorry, mea culpa:

    Private Krankenversicherung Studenten: Kosten & Info | Allianz

    Zitat
    • Arbeits­zeit: Auch als Versicherungs­mitglied einer privaten Kranken­versicherung für Studentinnen und Studenten sollten Sie maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn Sie diese Grenze überschreiten, gilt die allgemeine Sozial­versicherungs­pflicht. Sprich: Sie werden vom Gesetz als Arbeit­nehmer:in eingestuft und müssten gegebenen­falls in die GKV wechseln. Gleiches gilt für privat versicherte Werk­studierende: Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihren Arbeit­geber tätig sind. Dafür müssen Sie auch voll immatrikuliert sein. Ausnahmen gelten lediglich in den Semester­ferien.


    Entweder hat sich was geändert (in 20 Jahren, möglich, zu Beginn meines Studiums gab es nicht mal die Versicherungspflicht), oder es gibt trotzdem einen Hak an der ganzen Sache.
    (Mir geht es jetzt darum, ob man dann dauerhaft von der PKV raus könnte, wenn man es möchte. Also nach 2-3 Monate wieder auf Minijob wechseln dürfte. Weil es dann wirklich wichtig für alle Studis wäre, die sich mit ihrer Entscheidung verzockt haben).


    Also: sorry.
    Ich finde es allerdings bei einigen Seiten fragwürdig formuliert (in beiden Richtungen, möchte ich allerdings sagen).

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