Private Krankenversicherung als Student mit Vertretungsstelle

  • Hallo!


    Ich habe ein Angebot für eine Vertretungsstelle erhalten mit 18 Stunden pro Woche, was den Umfang einer Arbeit für Werksstudenten überschreiten würde.


    Ein paar Angaben zu mir:

    Ich bin 25 Jahre alt und muss mich damit selbst versichern.

    Ich bin privat versichert, da ich zu Beginn des Bachelorstudiums auf die gesetzliche Versicherung verzichtet habe.


    Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann. Kann ich die Stelle möglicherweise gar nicht annehmen? Kann ich mich über den Arbeitgeber versichern und bei meiner PKV nur die Anwartschaft zahlen?


    Ich freue mich auf zeitnahe Antworten, vielleicht auch von Leuten mit ähnlichen Erfahrungen.


    Liebe Grüße

  • Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann. Kann ich die Stelle möglicherweise gar nicht annehmen? Kann ich mich über den Arbeitgeber versichern und bei meiner PKV nur die Anwartschaft zahlen?

    Wir sprechen von einer Schule in Deutschland oder? Die Krankenversicherung in Deutschland ist immer auf die Person bezogen und diese unterliegt einer entsprechenden Versicherungspflicht. Eine Versicherung "über den Arbeitgeber" gibt es insofern gar nicht, dieser führt bei gesetzlich Versicherten lediglich einen entsprechenden AG-Anteil ab.

  • Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann.

    Du fällst automatisch in die GKV als Angestellter. Es gibt keine Pflicht zur privaten Versicherung. Du kannst höchstens eine Anwartschaft machen, um später wieder in die PKV rein zu kommen.

  • Wir sprechen von einer Schule in Deutschland oder? Die Krankenversicherung in Deutschland ist immer auf die Person bezogen und diese unterliegt einer entsprechenden Versicherungspflicht. Eine Versicherung "über den Arbeitgeber" gibt es insofern gar nicht, dieser führt bei gesetzlich Versicherten lediglich einen entsprechenden AG-Anteil ab.

    Ja, es geht um Deutschland.

  • Du fällst automatisch in die GKV als Angestellter. Es gibt keine Pflicht zur privaten Versicherung. Du kannst höchstens eine Anwartschaft machen, um später wieder in die PKV rein zu kommen.

    Aber ich befinde mich ja noch im Studium. Hier musste ich eine Erklärung unterschreiben, dass ich für die Dauer des Studiums privat versichert bleiben muss und auf die gesetzliche Versicherung verzichte.

  • Du fällst automatisch in die GKV als Angestellter.

    Nicht wenn man sich wie hier von der Versicherungspflicht in der GKV hat befreien lassen...

    Ich bin privat versichert, da ich zu Beginn des Bachelorstudiums auf die gesetzliche Versicherung verzichtet habe.

  • Ja, es geht um Deutschland.

    Dann gibt es keine "Versicherung über den Arbeitgeber", wie das in den USA recht häufig ist. Prüfen müsste man mit der PKV zusammen, inwiefern die Annahme der Vertretungsstelle den Versicherungsstatus beeinflusst. Es kann sein, dass der günstige Studententarif damit nicht mehr möglich ist.

  • Dann gibt es keine "Versicherung über den Arbeitgeber", wie das in den USA recht häufig ist. Prüfen müsste man mit der PKV zusammen, inwiefern die Annahme der Vertretungsstelle den Versicherungsstatus beeinflusst. Es kann sein, dass der günstige Studententarif damit nicht mehr möglich ist.

    Okay verstehe. Ich höre von allen unterschiedliche Sachen und alles verwirrt mich im Moment. Mein Versicherungsvertreter muss mich wohl mal zurückrufen...


    Oder ist es zufällig so, dass ich ja dann kein "typischer" Student sondern eher Angestellter bin und damit sowieso nicht mehr verpflichtet bin, bei der PKV zu sein?


    Vielen Dank schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.


    Ja, es müsste mehr Aufklärung zu Beginn des Studiums geben. Aber ich weiß, dass es sie auch oft gibt, "man" sie als angehende*r Student*in sie nicht ernst nimmt, nach dem Motto "klar bin ich bis dahin fertig".

  • Verstehe, also bleibt mir nur die Möglichkeit, mit der Versicherung was auszuhandeln. Danke!


    Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.


    Ja, es müsste mehr Aufklärung zu Beginn des Studiums geben. Aber ich weiß, dass es sie auch oft gibt, "man" sie als angehende*r Student*in sie nicht ernst nimmt, nach dem Motto "klar bin ich bis dahin fertig".

    • Offizieller Beitrag

    Da ist nichts auszuhandeln: du sagst der Schule / dem Schulamt / der Bezirskregierung, dass du schon studentisch (privat) versichert bist und die Versicherung also schon erledigt ist. (natürlich mit Nachweis / Vorlegen der entsprechenden Bescheinigung)
    Allerdings kann es sein, dass die PKV deinen Beitrag für die Zeit der Tätigkeit erhöht.

    Wenn "Aushandeln": einen Arbeitsvertrag mit maximal 49% der Arbeitszeit.
    Einfacher für Alle zu verstehen. Studentische Versicherung greift, also kein Problem. Kein Risiko, dass die PKV der Meinung sei, du verdienest zuviel.

  • Aber ich befinde mich ja noch im Studium. Hier musste ich eine Erklärung unterschreiben, dass ich für die Dauer des Studiums privat versichert bleiben muss und auf die gesetzliche Versicherung verzichte.

    Das ist egal für die Krankenversicherung. Wenn du über die Entgeltgröße kommst, dann wirst automatisch über die Sozialversicherung in der GKV versicherungspflichtig.


    Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.

    Nope, wenn die Anstellung überwiegt (was mit 18 Unterrichtstunden = ca. 29 Verwaltungsstunden ja gegeben ist), dann wird man versicherungspflichtig in der GKV.



    Was ist das Werkstudentenprivileg?

    Gehen Studierende neben dem Studium einer Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin nach, sind sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, das heißt, weder sie noch der Arbeitgeber zahlen dafür Beiträge. Für dieses sogenannte Werkstudentenprivileg ist entscheidend, dass der größere Teil der Zeit für das Studium genutzt wird. Das bedeutet, dass Werkstudentinnen und Werkstudenten nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die Höhe des Einkommens ist dabei egal.

  • Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.

    Doch, das geht durchaus, ist aber an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Ich war im Erststudium befreit und privat versichert. (Dummer Lehrerkindfehler.) Mein Zweitstudium lief dann berufsbegleitend, also über 20 Wochenstunden Arbeit im Angestelltenverhältnis und Teilzeitstudium. Basierend darauf war ich dann im Zweitstudium tatsächlich in in der GKV.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Schule möchte mich über den Arbeitgeber versichern, da ich mich aber dazu verpflichtet habe, privat versichert zu sein, stellt sich bei mir die Frage, was ich nun tun kann. Kann ich die Stelle möglicherweise gar nicht annehmen? Kann ich mich über den Arbeitgeber versichern und bei meiner PKV nur die Anwartschaft zahlen?

    Die Schule muss dich über den AG versichern weil du sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist und du bist damit raus aus der PKV, die Frage ist nur, ob du dann die Anwartschaft weiter zahlen möchtest oder gar nicht mehr an die PKV.

  • Aber ich befinde mich ja noch im Studium. Hier musste ich eine Erklärung unterschreiben, dass ich für die Dauer des Studiums privat versichert bleiben muss und auf die gesetzliche Versicherung verzichte.

    Aber du hast durch den Vertrag, der größer als Werkstudent ist, meine ich den "Studenten"status für die KK verloren und bist somit ganz normal sozialversicherungspflichtig.


    Nicht wenn man sich wie hier von der Versicherungspflicht in der GKV hat befreien lassen...

    Aber das kann man nicht als Angestellter, und der Status Student ist meiner Meinung nach weg.


    Solange du den Status Student hast, darfst du nicht deine Versicherungsart wechseln, AUCH wenn du parallel Vollzeit arbeitest.
    Dafür brauchst du die Bescheinigung der Uni, dass du fertig bist / exmatrikuliert wurdest.

    Aber den hat man meiner Meinung nach nicht mehr, wenn man über die Menge der Werksstudententätigkeit kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Doch, das geht durchaus, ist aber an sehr enge Voraussetzungen geknüpft. Ich war im Erststudium befreit und privat versichert. (Dummer Lehrerkindfehler.) Mein Zweitstudium lief dann berufsbegleitend, also über 20 Wochenstunden Arbeit im Angestelltenverhältnis und Teilzeitstudium. Basierend darauf war ich dann im Zweitstudium tatsächlich in in der GKV.

    Hattest du eine Pause zwischen Erst- und Zweitstudium? Durch Arbeit und entsprechend GKV-Pflicht?

    • Offizieller Beitrag

    Wechsel von der PKV in die GKV als Student: Geht das? (anwalt.org)


    DSW: Private Krankenversicherung: Sinnvolle Alternative für Studierende mit Beeinträchtigungen? (studierendenwerke.de)


    Die Entscheidung ist BINDEND.



    Genauso wie für uns verbeamtete Lehrkräfte. Wir können nicht mehr wechseln, es sei denn, wir haben einen Statuswechsel (und sind unter einem bestimmten Alter).
    Der dominante Status von Studis ist halt Student.

    Wenn ich als Arbeitnehmerin (oder Beamtin) ein Studium aufnehme, dann weise ich nach, dass ich schon woanders unter einem anderen Status versichert bin, und somit von der studentischen Versicherung befreit bin - weil schon anderweitig versichert).

  • Die Entscheidung ist BINDEND.

    Aber nur während des Studiums und wenn er den Status Student nicht mehr hat, dann ist er eben versicherungspflichtig, weil es ein Statuswechsel ist.

    Wenn ich als Arbeitnehmerin (oder Beamtin) ein Studium aufnehme, dann weise ich nach, dass ich schon woanders unter einem anderen Status versichert bin, und somit von der studentischen Versicherung befreit bin - weil schon anderweitig versichert).

    Das geht aber andersrum nicht. Wenn du studentisch versichert bist (egal ob PKV oder GKV) verlierst du den Anspruch auf die Versicherung bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

  • Zitat

    Auch nach dem Studium kann man der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ohne weiteres beitreten. Erst wenn eine andere Versicherungspflicht, beispielsweise als Arbeitnehmer/in besteht, ist die Befreiung von der Versicherungspflicht nicht mehr relevant.

    Das ist aus deinem Link und genau das ist hier der Fall, es besteht eine Versicherungspflicht.

  • Hattest du eine Pause zwischen Erst- und Zweitstudium? Durch Arbeit und entsprechend GKV-Pflicht?

    Ich hatte eine Pause, in der ich als Honorarkraft tätig und insofern privat versichert war.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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