Bei den Zeugniskonferenzen in NDS müssen die Eltern (wenn ihr Kind an der Reihe ist) und die Schüler (wenn sie an der Reihe sind) dann kurz vor die Tür.
Nein, das stimmt so pauschal nicht.
Geil, es wird immer besser
Warum wird dann nicht eine andere Mutter reingebeten solange, damit jemand kontrollieren kann, ob die Lehrkräfte bei genau diesem Kind alles richtig machen? Die niedersächsischen Lehrkräfte scheinen sich da ja selbst nicht zu trauen.
Man kann Sachen auch absichtlich falsch verstehen. Kurz zur Erläuterung: die gewählten Konferenzvertreter dürfen grundsätzlich die ganze Zeit dabei sein. Ausschließlich dann wenn die Konferenz einen Beschluss (!) bzgl. der eigenen Person oder des eigenen Kindes zu fassen hat, ist kurz der Raum zu verlassen. Dieses Mitwirkungsverbot gibt es im Übrigen nicht nur im Schulrecht. Ein solches gibt es auch im Kommunalrecht bzgl. Entscheidungen die eigene Person oder Angehörige betreffend....sogar in NRW (vgl. §31 GO NRW).
PS: Das ist vermutlich auch ein Grund, warum es jeweils 2 Schüler- und Elternvertreter gibt. So kann dennoch mind. je ein gewählter Vertreter der entsprechenden Personengruppen trotz Mitwirkungsverbot anwesend bleiben.