Zeugniskonferenzen

  • Gehen sie wieder in den Klassenraum, posaunen sie in der Regel diese Note für alle laut hörbar aus.

    Das ist ihre eigene Entscheidung. Es gibt sicher auch SuS, die das nicht machen, eben weil es ihnen unangenehm ist.



    Nachteilsausgleiche und andere Hilfsmaßnahmen werden ebenfalls besprochen (mehr Zeit in Tests etc. für SuS mit sehr aktuellem Migrationshintergrund -> die Klasse weiß sowieso, dass der noch Deutsch als Fremdsprache lernt; andere Aufgaben statt Hörverstehen für den SuS mit Gebärdendolmetscher -> das hat die Klasse hoffentlich auch schon vorher mitbekommen). Das ist für SuS und Eltern nichts Neues. Die Lehrkräfte besprechen vorab, welche Maßnahmen sinnvoll sein können. (In einigen komplexeren Fällen gibt es auch zu anderer Zeit Förderplankonferenzen unter Beteiligung von entsprechenden Vertretern.) Den Lehrkräften liegt die schriftliche Ausarbeitung des NTAs etc. vor der Konferenz schriftlich vor. Den Eltern- und Schülervertretern wird dies nur in der Konferenz erläutert, ggf. visualisiert.

    Mag sein, dass das immer allen bekannt ist. Ich sehe das zB nicht so. Wir haben auch SuS mit geistiger Behinderung. Ich glaube nicht, dass das jeder der Mitschüler weiß.


    Ich finds merkwürdig, wahrscheinlich weil's in NRW nicht gemacht wird. Daran ändert auch eine erneute Diskussion mit den gleichen Argumenten nichts mehr.

  • also das..

    Es geht [...] darum, dass diese Vertreter "Zeugen" sind insbesondere bei Abstimmungsfällen. War die Entscheidung zur Nichtanwendung von Ausgleichsregelungen (und zur Nichtzulassung zur Nachprüfung [...]) ausreichend diskutiert, unter Beachtung verschiedener fachlicher und pädagogischer Gesichtspunkte?

    find ich jetzt noch überraschender, als dass Eltern dabei sind: Es gibt keine einheitlichen Regelungen darüber, wann Nachprüfungen und Notenausgleich möglich sind, sondern das wird wirklich abgestimmt?

  • Oh ja, das kenne ich nur zu gut. Bei mir ist es ähnlich, da sind die Konferenzen oft direkt hintereinander. Pausen sind da Mangelware. Manchmal hilft es, sich eine kleine Auszeit zwischen den Konferenzen zu gönnen, auch wenn es nur ein paar Minuten sind.

  • also das..

    find ich jetzt noch überraschender, als dass Eltern dabei sind: Es gibt keine einheitlichen Regelungen darüber, wann Nachprüfungen und Notenausgleich möglich sind, sondern das wird wirklich abgestimmt?

    Klar gibt es einheitliche Regelungen (z.B. AVO-Sek I §23), nur gilt darin auch Absatz 7:


    (7) Ob die Konferenz von Möglichkeiten des Ausgleichs nach den Absätzen 4 bis 6 Gebrauch

    macht, steht in ihrer pflichtgemäßen Beurteilung. Die Entscheidung richtet sich danach, ob die

    Zuerkennung der jeweiligen Berechtigung nach dem allgemeinen Leistungsbild der Schülerin

    oder des Schülers gerechtfertigt erscheint. In die Beurteilung sind die unter pädagogischen

    und fachlichen Gesichtspunkten wesentlichen Umstände des Einzelfalles einzubeziehen.

    • Offizieller Beitrag

    also das..

    find ich jetzt noch überraschender, als dass Eltern dabei sind: Es gibt keine einheitlichen Regelungen darüber, wann Nachprüfungen und Notenausgleich möglich sind, sondern das wird wirklich abgestimmt?

    ich finde die Regelung gut (kennengelernt im Ref, nach mehreren Jahren in NRW, und jetzt wieder in NRW). Es gibt natürlich Regelungen (ähnliche oder selbe wie in NRW), aber der Schüler hat keinen Anspruch, die Klassenkonferenz entscheidet darüber (anhand von pädagogischen Kriterien).
    Egal, ob: hat eh das ganze Jahr nichts gemacht, bringt nichts, über absolut aussichtslos bis hin zu die Arbeitshaltung von Saisonarbeit soll abgewöhnt werden, sonst fliegt er nächstes Jahr noch mehr auf die Nase...

  • Es gibt keine einheitlichen Regelungen darüber, wann Nachprüfungen und Notenausgleich möglich sind, sondern das wird wirklich abgestimmt?

    Da hast du sicher etwas missverstanden. Wann solche Optionen möglich sind, ist klar und einheitlich geregelt. Ob von diesen Gebrauch gemacht wird, muss allerdings die Konferenz im konkreten Einzelfall entscheiden. Maßgeblich ist dabei die begründete Einschätzung der Mitglieder, inwiefern der betreffende Schüler noch bestehende Lücken aufarbeiten kann und im Falle einer Versetzung den Anschluss behalten kann.

  • Oh ja, das kenne ich nur zu gut. Bei mir ist es ähnlich, da sind die Konferenzen oft direkt hintereinander. Pausen sind da Mangelware. Manchmal hilft es, sich eine kleine Auszeit zwischen den Konferenzen zu gönnen, auch wenn es nur ein paar Minuten sind.

    Pausen sind Mangelware und dennoch soll man sich eine kleine Auszeit zwischen Konferenzen gönnen? Wie genau soll das gehen, zaubert man die Zeit für diese Auszeiten dann magisch herbei, obgleich es dafür ggf. gar kein Zeitfenster gibt?


    Du solltest zumindest halbwegs auf Kohärenz achten, wenn du noch ein paar Werbelinks platzieren können willst…

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • sind bei Euch ElternvertreterInnen in der Zeugniskonferenz? das find ich wirklich sehr seltsam, da ja sensible Datem besprochen werden.

    Ja den Quatsch hatten wir schon diskutiert. Die Lehrkräfte aus NDS fanden dass aber irgendwie super. Ich find's immer noch komplett unangemessen

  • Ich finde andersherum sehr befremdlich, dass Eltern- und Schülervertreter in anderen Bundesländern nicht an Fach- oder Klassenkonferenzen teilnehmen. Neben Transparenz geht es vor allem auch um Mitwirkung in Schule und einen vertrauensvollen Austausch zu den entsprechenden Aspekten der Arbeit in den Fachgruppen und Klassen. Dafür ist die Sicht der Eltern- und Schülervertreter oft sehr gewinnbringend.

    Und wie genau hilft dabei die Anwesenheit bei Zeugniskonferenzen? Ich verstehe es immer noch nicht.

  • Und ich habe bei der letzten Diskussion auch schon angemerkt, dass ich es nicht ganz so schön finden würde, wenn mein Kind Probleme hat und eine Mutter eines Klassenkameraden das alles mitbekommt. Ich wohne auf dem Dorf.

    Die sind doch verpflichtet, das vertraulich zu behandeln 😉😉😉😉😉😉😉😉😉

  • Also wenn ich so unsere Erprobungsstufenkonferenzen mit und ohne Gäste vergleiche, dann hab ich schon so den Eindruck, dass der innere Zensor aktiv wird, wenn Gäste dabei sind und die Fälle dann weniger pädagogisch und eher auf der rein formalen Ebene abgehandelt werden. Das ist nicht unbedingt zum Vorteil der Schüler.


    Es gibt auch einige Hintergrundinformationen, die man dann definitiv nicht ansprechen kann.

  • In NRW müssen Teilnehmende an Lehrerinnenkonferenzen oder Fachkonferenzen, die nicht zum Lehrpersonal gehören bei Personalia und Wahlen (zumindest an unserer Schule) den Raum verlassen. Wie ist das denn geregelt in den Bundesländern, in denen Eltern an allen Konferenzen teilnehmen? Ist die Teilnahme unbegrenzt oder gibt es da auch Tagesordnungspunkte, denen nicht beigewohnt werden darf?

    • Offizieller Beitrag

    in NRW wird der/die Fachvorsitzende gewählt.
    Allerdings verlassen bei uns die Eltern und Schüler*innen nicht den Raum dabei.
    Weitere Personalia: möglicherweise sowas wie "ich bin übrigens nächstes Jahr in Elternzeit", "Sabbatjahr angemeldet, bedenkt das bei der Kursplanung"... (Sowas erzählt man halt woanders, wenn man es nicht vor den Eltern besprechen will. Es gibt ja auch Dienstbesprechungen und nicht nur Fachkonferenzen)

  • In NRW müssen Teilnehmende an Lehrerinnenkonferenzen oder Fachkonferenzen, die nicht zum Lehrpersonal gehören bei Personalia und Wahlen (zumindest an unserer Schule) den Raum verlassen. Wie ist das denn geregelt in den Bundesländern, in denen Eltern an allen Konferenzen teilnehmen? Ist die Teilnahme unbegrenzt oder gibt es da auch Tagesordnungspunkte, denen nicht beigewohnt werden darf?

    Bei den Zeugniskonferenzen in NDS müssen die Eltern (wenn ihr Kind an der Reihe ist) und die Schüler (wenn sie an der Reihe sind) dann kurz vor die Tür.


    À+

  • Bei den Zeugniskonferenzen in NDS müssen die Eltern (wenn ihr Kind an der Reihe ist) und die Schüler (wenn sie an der Reihe sind) dann kurz vor die Tür.

    Geil, es wird immer besser ^^ Warum wird dann nicht eine andere Mutter reingebeten solange, damit jemand kontrollieren kann, ob die Lehrkräfte bei genau diesem Kind alles richtig machen? Die niedersächsischen Lehrkräfte scheinen sich da ja selbst nicht zu trauen.

  • Geil, es wird immer besser ^^ Warum wird dann nicht eine andere Mutter reingebeten solange, damit jemand kontrollieren kann, ob die Lehrkräfte bei genau diesem Kind alles richtig machen? Die niedersächsischen Lehrkräfte scheinen sich da ja selbst nicht zu trauen.

    Einfache Mathematik: Es gibt drei Elternvertreter und drei Schülervertreter bei den Zeugniskonferenzen. Wenn ein EV oder ein SV vor die Tür gehen, sind immer noch zwei EV bzw. zwei SV im Raum.


    À+

  • Bei den Zeugniskonferenzen in NDS müssen die Eltern (wenn ihr Kind an der Reihe ist) und die Schüler (wenn sie an der Reihe sind) dann kurz vor die Tür.


    Nein, das stimmt so pauschal nicht.

    Geil, es wird immer besser ^^ Warum wird dann nicht eine andere Mutter reingebeten solange, damit jemand kontrollieren kann, ob die Lehrkräfte bei genau diesem Kind alles richtig machen? Die niedersächsischen Lehrkräfte scheinen sich da ja selbst nicht zu trauen.

    Man kann Sachen auch absichtlich falsch verstehen. Kurz zur Erläuterung: die gewählten Konferenzvertreter dürfen grundsätzlich die ganze Zeit dabei sein. Ausschließlich dann wenn die Konferenz einen Beschluss (!) bzgl. der eigenen Person oder des eigenen Kindes zu fassen hat, ist kurz der Raum zu verlassen. Dieses Mitwirkungsverbot gibt es im Übrigen nicht nur im Schulrecht. Ein solches gibt es auch im Kommunalrecht bzgl. Entscheidungen die eigene Person oder Angehörige betreffend....sogar in NRW ;) (vgl. §31 GO NRW).


    PS: Das ist vermutlich auch ein Grund, warum es jeweils 2 Schüler- und Elternvertreter gibt. So kann dennoch mind. je ein gewählter Vertreter der entsprechenden Personengruppen trotz Mitwirkungsverbot anwesend bleiben.

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