Das kann ich für Fachgruppenarbeit unterschreiben, aber wieso bei Zeugniskonferenzen?
Inwiefern bedarf es einer Elternmitwirkung bei der Notengebung?
Wir besprechen die Quartals- und Zeugnisnoten mit den Schülern, alles gut und richtig, aber in der Zeugniskonferenz?!
Zeugniskonferenzen sind schulrechtlich (zumindest in NDS) nichts anderes als Klassenkonferenzen und als solche haben natürlich alle Konferenzmitglieder ein Teilnahmerecht. Die Notengebung selbst obliegt im Übrigen den Fachlehrkräften, die Konferenz trifft lediglich Versetzungsentscheidungen u.ä.