Konzept Vereinbarkeit Familie und Beruf

  • Bei der Planung für das nächste Schuljahr erhitzen sich (wieder) die Gemüter beim Thema Stundenplan/Vereinbarkeit Familie und Beruf.


    Der Schulleiter will alle Anträge ablehnen und erst im neuen Schuljahr (wenn die vorläufigen Stundenpläne stehen) schauen, ob der eine oder andere Wunsch machbar ist.


    Gleichzeitig brauchen die Kollegen (wegen Kindergarten etc Planungssicherheit)


    Wie läuft das an eurer Schule? Gibt es ein Konzept? Wie werden Personalrat und BfC einbezogen?

  • Wir haben ein Konzept, das beispielsweise die Anzahl an Elternsprechtagen und Fobi-Tagen regelt. Stundenplan ist hier nicht explizit aufgenommen, aber man kann priorisierte Wünsche abgeben, die berücksichtigt werden (soweit möglich). Diese Wünsche werden vor Planung der UV und des Stundenplans abgegeben - sonst macht’s ja wenig Sinn.

    Können Wünsche nicht berücksichtigt werden, gibt’s Gespräche, um Kompromisse zu finden.


    Was nun aber schon genauer geprüft wird ist, inwiefern einige Wünsche tatsächlich notwendig sind, wenn sie zu Lasten vieler Kollegen gehen würden, was auch richtig ist.


    Das Teilzeitkonzept haben soweit ich weiß der Lehrerrat und die Gleichstellungsbeauftrage erarbeitet und wurde abgestimmt, war aber vor meiner Zeit.

  • Erst alle Anträge abzulehnen, um einen vorläufigen Stundenplan dann aufwendig umzugestalten zur Gewährung gewisser Wünsche, die de facto- denkt man an Integrationsvereinbarungen oder auch an Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Teilzeitkonzepte- deutlich über reine Wünsche hinausgehen in ihrer Verbindlichkeit liest sich aus meiner Perspektive sowohl nach einer Steilvorlage für Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte, als auch nach ABM.


    Bei uns ist völlig klar, dass alles, was in Integrationsvereinbarungen festgelegt ist auf dem Deputatswunschbogen für das kommende Schuljahr mit angegeben wird, damit das direkt beachtet wird, da dies beachtet werden muss.

    Bei Wünschen von Teilzeit- KuK bezüglich des freien Tages oder auch zur Stundenverteilung wird- je nachdem, wie umfassend, bzw. eng diese sind- im Gespräch deutlich gemacht, was realistisch beachtet werden kann, was aber auch miteinander konfligiert, so dass ggf. nur entweder A oder B möglich ist. Auch die Wünsche von Vollzeitlern mit kleinen Kindern im Hinblick auf nicht anders lösbare Kinderbetreuungszeiten gelten als prioritär, damit diese nicht am Ende in Teilzeit gehen (müssen). Ebenfalls nicht nur als reiner Wunsch behandelt werden die Studientage für KuK, die aktuell ein Begleitstudium absolvieren und bei manchen Veranstaltungen bereits frühzeitig wissen, wann diese stattfinden müssen, um abgeschlossen werden zu können. (Derartige Veranstaltungen ergeben dann die 1-2 Studientage pro Woche der jeweiligen KuK, an denen diese ihre weiteren Veranstaltungen für das Semester unterbringen müssen und passen dazu diesen Tage auswählen müssen.)


    Bei allen anderen Wünschen (also ohne entsprechenden Rechtsanspruch) gilt, dass erfüllt wird, was möglich ist (diesbezüglich wird sich bei uns wirklich sehr viel Mühe gegeben seitens des Stundenplanungsteams). Wie ich mitbekommen habe wird eigentlich immer wenigstens ein Wunsch erfüllt seitens des Stundenplanungsteams. Das trägt durchaus zur Zufriedenheit bei und reduziert Änderungswünsche, die nicht nur viel Zusatzarbeit machen, sondern eben auch zur Folge haben können, dass es nicht mehr möglich ist den zuvor erfüllten Wunsch weiter zu beachten. Manche sind aber natürlich auch dann unzufrieden, wenn all ihren Wünschen entsprochen wurde und sie als Folge mehrere Hohlstunden haben (worauf sie vorab hingewiesen wurden).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Erst alle Anträge abzulehnen, um einen vorläufigen Stundenplan dann aufwendig umzugestalten zur Gewährung gewisser Wünsche, die de facto- denkt man an Integrationsvereinbarungen oder auch an Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

    Kennst du konkrete Vorgaben?

    Unser Schulleiter sieht das eher als Wünsche, die nerven und einen optimalen Stundenplan behindern.

    Etwas richtig Konkretes fand ich beim Googeln nicht.

  • Bei uns läuft das so wie bei ChatNoir88 und CDL

    Tatsächlich erlebe ich unsere Schulleitung und unser Stundenplanteam so, dass sie sich sehr viel Mühe dabei geben, Bedürfnissen und Wünschen gerecht zu werden. Trotzdem kommt es zum Teil zu Irritationen und zu Problemen. Die drei größten Probleme sind (ohne mit Hierarchisierung):

    1. Den fertigen Stundenplan gibt es erst zu Beginn des Schuljahres in der Anfangskonferenz. Für Eltern heißt das, dass sie sich nicht langfristig um Kinderbetreuung kümmern können, wenn Wünsche nicht erfüllt werden können. Die Stundenplaner klären solche Fälle aber meist vorab telefonisch, also noch in den Ferien, um wenigstens ein wenig Vorlauf geben zu können.
    2. Es kommt immer wieder vor, dass TZ-Kräfte deutlich überzogene Vorstellungen davon haben, wann sie zur Verfügung stehen müssen. Es gibt nicht wengie Fehler, wo eine TZ-Lehrkraft den Einsatz in den ersten beiden Stunden (- wir haben quasi nur Doppelstunden -) und gleichzeitig den Einsatz im Nachmittagsbereich ablehnt. Wenn dies von mehreren TZ-Kräften gewünscht wird, sind diese alle gar nicht von der 3. bis zur 6. Stunde unterzubringen. Von Benachteiligung der anderen KuK, die dann früh erscheinen und lange bleiben müssen und dazu noch große Lücken im Stundenplan haben (siehe unten) ganz zu schweigen. Im Einzelfall kommt es auch vor, dass TZ-Kräfte so schmale Zeitfenster angeben, zu denen sie zur Verfügung stehen, dass ihre Stundenzahl selbst bei perfekter Umsetzung ihrer Wünsche gar nicht untergebracht werden könnten.
    3. Die absolute notwendige und verfassungsrechtlich festgeschriebene Vereinbarkeit von Familie und Beruf führt zwangsläufig dazu, dass Vollzeitkräfte oftmals extrem ungünstige Stundenpläne haben. Wir sprechen hier von 12 Hohlstunden bei 24 Unterrichtsstunden und großen Lücken (siehe oben). Natürlich ist es richtig und korrekt, dass TZ-Kräfte hier in gewissem Umfang bevorzugt werden, sie zahlen ja buchstäblich dafür, aber dies negiert nicht die Fürsorgepflicht des Schulleiters für alle Lehrkräfte. Das ist bei uns immer wieder Thema.

    Von Seiten des PR haben wir die Erarbeitung eines TZ-Konzepts angeregt, das zumindest Rahmenbedingungen festhält (bspw. wie viele freie Tage bei welcher Reduktion; welche Wunschkombinationen können garantiert werden: nur vormittags bei frühem Anfang; nur später Anfang bei Bereitschaft zum Nachmittagsunterricht etc. etc. Aber auch Anwesenheit bei Konferenzen, am Elternsprechtag, TdoT etc.). Obwohl die Probleme oben (vor allem 1. und 2.) bei TZ-Kräften häufig zu Unzufriedenheiten führen, wurde ein solches Konzept abgelehnt. Ich habe verschiedene Erklärungen: keine TZ-Kraft hat Ressourcen, ein solches Konzept mit zu erarbeiten, und alleine "von außen" durch den PR alleine macht es keinen Sinn; trotz der Probleme und Irritiationen haben TZ-Kräfte das Gefühl, dass ihren Bedürfnisse ganz gut begegnet wird; einzelne TZ-Kräfte haben vielleicht das Gefühl, dass sie ohne verschriftlichte Regelungen "mehr herausholen" können.

    Ich halte diese Gründe für legitim, ziehe aber daraus den Schluss, dass wir als PR nur in sehr extremen Fällen tätig werden können, da uns ein wenig die Handlungsgrundlage fehlt.

  • Integrationsvereinbarungen bzw. die sogenannten Teilhabegespräche sind verbindliche Vereinbarungen zwischen Schulleitung und schwerbehinderten Lehrkräften.

    Aus der Broschüre des Landes  für erkrankte und schwerbehinderte Lehrkräfte geht hervor, dass die Basis dieser Vereinbarungen die Inklusionsvereinbarung ist, die gemäß §166 SGB IX vom Arbeitgeber gemeinsam mit Schwerbehindertenvertretung und Personalrat getroffen wird auf der Ebene der unteren Schulafuschtsbehörden (an Gymnasien/ Beruflichen Schulen ist dabei die jeweilige Schulleitung involviert für die AG- Seite, an allen anderen Schularten die Schulämter), sowie der Eben der oberen Schulaufsichtsbehörden.

    Im Rahmen der Teilhabegespräche und basierend auf ihrer Fürsorgepflicht muss sich die untere Schulaufsichtsgespräche (üblicherweise vertreten durch die SLen auch im GHWRS- Bereich) rechtzeitig vor Erstellung der Deputats- oder Stundenpläne über Gesamtsituation und besondere Bedürfnisse informieren und diese bei der Planung des Schuljahres berücksichtigen. Die Verpflichtung z.B. erforderliche Ruhepausen zu gewähren ergibt sich aus Ziffer 4.4 SchwbVwV.


    Lest euch die Broschüre durch, lest euch eure Inklusionsvereinbarung durch, lest euch die Protokolle der Teilhabegespräche durchund beachtet diese, dann verspüren weder Schwerbehindertenvertretung, noch RP das Bedürfnis euch berechtigt ans Bein zu pinkeln für eure Deputats- und Stundenplanerstellung.


    Da ich selbst kein Elternteil bin, sind mir die Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf spontan nicht mit Rechtsgrundlagen geläufig. Aus der diesjährigen Präsentation unserer Gleichstellungsbeauftragten weiß ich aber, dass diese Leute äußerst firm sind was die Vorgaben des Landes dazu anbelangt. Insofern wende dich doch einfach an eure Gleichstellungsbeauftragte. Das hilft direkt auch Ärger abzuwenden, den die Vorgehensweise eures Chefs sonst absehbar produziert.

    §29 des Chancengleichheitsgesetzes erlaubt es aber beispielsweise Eltern einen Antrag auf familiengerechte Stundenplangestaltung zu stellen (z.B. im Hinblick auf Kita- Zeiten) . Sollte beabsichtigt sein dem Antrag nicht stattzugeben muss die Beauftragte für Chancengleichheit beteiligt werden. Das kann deine SL also nicht im Alleingang entscheiden und durchbekommen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir sind eine Mini-Förder-Schule (Um die 100 Kinder)

    Bei uns dürfen alle Lehrkräfte Wünsche für den Stundenplan abgeben.


    Sie müssen aber auch "Alternativen" abgeben.

    Also nicht nur:

    Ich will in der 2. anfangen und in der 5. aufhören und kein Musik und kein Kunst und kein WTg und nur bei den Kleinen...


    Sondern:

    Ich würde auch Musik und Sport machen (unbliebte Fächer)

    oder

    an 1 Tag auch von der 1. - 6. Stunde.

    oder

    auch mal eine zusätzliche Pausenaufsicht (weil ich ich die Frühaufsicht nicht machen kann----wenn ich erst in der 2. Stunde anfange)

    etc.



    Es sollte ein Geben und Nehmen sein!

  • Bei uns dürfen alle Lehrkräfte "Wünsche äußern", die von denen mit (kleinen) Kindern (bist zu einem best. Alter) werden bevorzugt berücksichtigt, was meist klappt.

    Ist hier ähnlich, wobei eben die hier berücksichtigt werden müssen bei Kita und Hort-Öffnungszeiten usw. Aber bisher sind bei uns fast alle Wünsche umgesetzt worden und wenn nicht, haben wir die Pläne in den Teams so umgebaut, dass es passte. Bin gespannt, ob das diesmal wieder so ist (zumal ich vermutlich noch weniger Stunden Unterricht habe)

  • Wie geht ihr mit Leuten um, die absichtlich nur die kurzen Kita-Zeiten buchen

    Sind dir da Fälle bekannt, wo aus stundenplan-taktischen Gründen ein geringer Betreuungsumfang gewählt wurde?

    Ich kenne eigentlich nur das Prinzip „Man nimmt, was man irgendwie kriegen kann“ und weniger die Situation, dass wirklich eine Wahl besteht.

  • Bei uns wird Rücksicht genommen auf die mit Kindern und die ohne Kinder oder mit großen Kindern haben die A Karte. Möchte nicht mehr schreiben, wegen Wiedererkennung. Das kann bei größeren Aktionen zu körperlicher Erschöpfung der Kinderlosen und Alten mit Erwachsenen Kindern führen. Wollte es nur mal sagen.

    Also, es wird permanent Rücksicht genommen, nicht nur beim Stundenplan. Geht bei Abordnungen, Klassenfahrten weiter und ganz schlimm war es während Corona.

  • Es gibt ja neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch noch die Fürsorgepflicht (§45 BeamtStG). Das sollte der PR - oder falls dieser das nicht macht eben die einzelne Lehrkraft - in solchen Fällen mal dringend ins Feld führen.

    Ja, Kinderbetreuung schafft Sachzwänge, die zu sehr speziellen Bedürfnissen führen kann. Aber das heißt ja nicht, dass alle anderen nur Verfügungsmasse ohne Fürsorgebedarf sind.

  • Wie geht ihr mit Leuten um, die absichtlich nur die kurzen Kita-Zeiten buchen oder ihr Kind aus der OGS nehmen?

    So etwas gibt es hier nicht. Hier ist nur die Öffnungszeit der Kita oder des Hortes entscheidend. Bei uns sind die eh flexibel auf die Woche verteilt.

    Wenn also die Kita um 7.30 Uhr öffnet, aber man 40 Minuten Fahrtweg hat, kann man nicht um 8 Uhr beginnen. Wenn die aber um 6.30 Uhr öffnet, dann kann man dies auch, dann kann man sich aber wünschen, später anzufangen, aber es ist kein Muss das man dies bekommt.
    Kann jeder kinderlose sich genauso wünschen.

  • Ist hier ähnlich, wobei eben die hier berücksichtigt werden müssen bei Kita und Hort-Öffnungszeiten

    Das hat meine Schule wiederum kaum interessiert, v.a. was die 1. Stunde angeht, aber zumindest habe ich aber nie 10./11. Stunde bekommen, als ich gesagt hab, meine Betreuungszeit geht bis 16:00. (Im neuen G9 jetzt gibt es keine 11. Stunde mehr.) Als aber die Öffnungszeiten (früh und nachmittags!) verkürzt wurden wegen Personalmangel, musste ich zusehen, wie ich das löse - der Träger der Kita ist übrigens auch mein Dienstherr.

  • der Kinderlosen und Alten mit Erwachsenen Kindern

    Du hast die Gruppe der Halbalten mit mittelgroßen Kindern und alten Eltern vergessen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das hat meine Schule wiederum kaum interessiert, v.a. was die 1. Stunde angeht,

    Alternative war hier, sie stellen dir eine Tagesmutter und bezahlen sie auch noch, da war die Frauenvertretung knallhart und das ging bisher an allen Schulen, die ich kenne dann auch durch. Steht ja im Frauenförderplan, dass auf die Öffnungszeiten von Kita usw. Rücksicht genommen werden SOLL (was ja wie muss zu lesen ist).

  • Sind dir da Fälle bekannt, wo aus stundenplan-taktischen Gründen ein geringer Betreuungsumfang gewählt wurde?

    Ja. Beide Elternteile Vollzeit an einer Schule. Betreuung in der KiTa nur bis 14 Uhr. Einer wünscht sich Einsatz erst zur dritten Stunde. Der andere bis zur 6. Stunde.


    Haben wir hinbekommen, finde ich aber grenzwertig.

  • Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz stellen. Den kann der SL nicht ablehnen und er muss es begründen, wenn er dem Antrag nicht entsprechen kann.



    § 29

    Familien- und pflegegerechte Arbeitszeit

    Die Dienststellen können auf Antrag über die gleitende Arbeitszeit hinaus eine familien- oder pflegegerechte Gestaltung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit einräumen, wenn dies nachweislich zur Betreuung von mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder einer nach § 14 Absatz 1 SGB XI pflegebedürftigen nahen angehörigen Person nach § 7 Absatz 3 PflegeZG erforderlich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Ist beabsichtigt, dem Antrag einer oder eines Beschäftigten nicht zu entsprechen, ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen. Die Ablehnung des Antrags ist von der Dienststelle schriftlich zu begründen.

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