Inflationsausgleichszahlungen in Elternzeit für Beamte

  • Hallo allerseits,


    Es hat ein erstinstanzliches Urteil zum Thema Inflationsausgleich in der Elternzeit gegeben. Siehe hier:


    https://www.smart-mama.de/urte…ionsausgleich-elternzeit/


    oder


    https://www.dbb.de/arbeitnehme…%20der,3%20Ca%202231%2F23).


    Hat jemand von euch bereits Ansprüche geltend gemacht? Da ich auch direkt betroffen bin, habe ich das zuständige LBV in Düsseldorf mit einer Nachforderung konfrontiert und eine Ablehnung bekommen. O-Ton: das Urteil gelte für tarifbeschäftigte und nicht für Beamte.


    Wie würdet ihr strategisch nun weiter vorgehen?



  • Anwaltlichen Rat einholen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hat jemand von euch bereits Ansprüche geltend gemacht? Da ich auch direkt betroffen bin, habe ich das zuständige LBV in Düsseldorf mit einer Nachforderung konfrontiert und eine Ablehnung bekommen. O-Ton: das Urteil gelte für tarifbeschäftigte und nicht für Beamte.

    Das ist erst einmal kühl und nüchtern betrachtet sachlich richtig.

    Wie würdet ihr strategisch nun weiter vorgehen?

    Das zugehörige Urteil genau lesen und abschätzen, ob eine analoge Klage vor einem Verwaltungsgericht ähnlich aussichtsreich ist. Das vermag ich offen gestanden nicht einzuschätzen, hier ist wohl kaum um eine Beratung bei einem spezialisierten Anwalt (oder der Gewerkschaft) drum herum zu kommen.


    Dafür spricht zumindest, dass der Bezug zum AGG auch für Beamte anwendbar wäre, dagegen spricht u.a. dass das Gericht explizit auf eine Trennung von Arbeitgeber-Leistungen in solche ohne und solche mit Bezug zur erbrachten Arbeitsleistung eingeht...eine Trennung, die es so bei Beamten überhaupt nicht gibt.

  • interessante Urteilsbegründung

    Ja, ist sie wirklich. Letztlich wird das Urteil v.a. darauf aufgebaut, dass Beschäftigte im (Kinder-)Krankengeldbezug diese Leistungen auch erhalten. Gerade daran könnte aber die Übertragbarkeit auf Beamte auch scheitern, da es diese Ausnahmefälle dort ja gar nicht gibt.

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