Abordnung bei befristetem Teilzeit-Vertrag

  • es wird sich geändert haben, denn es war bei mir in NRW auch vor Jahren genauso (zu 90%, ich habe die Verträge wohl nicht mehr digitalisiert, aber ich wusste den Namen der Personen, die ich vertreten habe, oder den Grund. Drei verschiedene Schulen, 4-6 Verträge). Scheint aber wohl nicht mehr der Fall zu sein.

    Ich vertrete aber auch niemanden, sondern habe eine Stelle, die aus einem befristeten Topf finanziert wird.

  • Wenn ein Einsatzort im Vertrag festgelegt ist, dann ist eine Änderung dieses Ortes eine Vertragsänderung, die einer Änderungskündigung bedarf.

    Unabhängig was noch dazu im TV-L steht.

    Ich belasse es dabei, du nimmst ja eh nie irgendwas an. Vergebene Liebesmühe.

  • Da hatze aber tatsächlich mal recht.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Sie mit der Aussage zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag recht hat. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bspw. bzgl. des Arbeitsortes wird durch den Arbeitsvertrag begrenzt.

    Der Arbeitsort ist aber auch in unbefristeten Verträgen in gleich Art vorhanden. Dann wäre der § aus dem TV-L ja immer wirkungslos. Das kann ich mir nicht vorstellen.

  • Wenn ein Einsatzort im Vertrag festgelegt ist

    Da sind die in NRW schlau, Du bist im Schuldienst des Landes NRW eingestellt.

    Keine weitere Erörterung zum Arbeitsort.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wenn ein Einsatzort festgelegt

    Da wäre man als Arbeitgeber aber auch mit dem Klammerbeutel gepudert. Gerade in einer Situation der Mangelverwaltung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Na dann sind sie es scheinbar, der steht bei uns bei allen PKB-Kräften eindeutig drin.

    Schön blöd, wenn Berlin sich damit selbst ein Bein stellt bei der Personalversorgung..

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn ich was vorschlagen darf: da es bei RosaLaune nicht um Berlin geht, sollten wir die Berlin-Regelung einfach außen vorlassen. Sie trifft ja hier nicht zu. ;)

  • Also in meinem PKB Vertrag Berlin von 20 steht drin, dass der Vertrag zwischen mir und dem Senat geschlossen wird. Es gibt zwar einen Schulstempel und die Rektorin hat mit unterschrieben, auch steht der zu vertretende Kollege drauf, aber es steht nirgends, dass diese Schule mein Einsatzort ist. Das ergibt sich m.E. aber schon daraus, dass ich ja genau diese Person an genau dieser Stelle vertrete und sobald die wieder da ist, bin ich raus.

  • Wenn im Arbeitsvertrag kein Arbeitsort genannt ist, so hat der Arbeitgeber das Direktionsrecht unter Beachtung natürlich des LPVG

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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