Abordnung bei befristetem Teilzeit-Vertrag

  • Bei uns kam heute das Thema Abordnungen auf. Eine Hauptschule habe angefragt, es gehe wohl auch nur um das Fach Deutsch. Da ich darauf wenig Lust habe, wollte ich fragen inwiefern Abordnungen für befristete Tarifbeschäftigte überhaupt möglich sind. Auch in Hinblick auf die Stundenzahl, da ich ja einen Teilzeitvertrag mit 16/25,5 Stunden an einem Berufskolleg habe. Soweit ich weiß gilt das Regeldeputat der Schulart, an der man mehrheitlich eingesetzt ist.


    Ich hoffe es trifft mich nicht, aber wenn mir jemand hier schon die Sorge vorher nehmen kann, dann bitte nur zu.

  • Ist der Sinn eines Vertretungsvertrages (deiner!), dass man dich dringend braucht?!

    Ja, aber derzeit sieht unsere Planung so aus, dass wir einen großen Teil der Stunden doppelt stecken können. Das fällt natürlich flach, egal welchen Kollegen der Abteilung es trifft.

  • Trotzdem: dein Vertrag ist ja mit der Schule und nicht mit dem Land

    Ist das in NRW so? Die Schule kann doch selbst gar keine Anstellung machen sondern die entsprechende Aufsichtsbehörde. Bei uns werden Verträge mit dem Land gemacht und Abordnungen sind prinzipiell möglich, habe ich aber noch nie erlebt.

  • Ich habe es schon erlebt, dass Vertretungskräfte abgeordnet wurden.

    Teilweise für einem Tag.

    Ich habe aber auch schon mal erlebt, dass eine Schule eine Vertretungsstelle ausschreiben durfte.

    Da es aber an einer anderen Schule plötzlich dringender war, wurde die eingestellte Kraft bereits von der Einstellung an an die andere Schule abgeordnet.


    Lange Rede, kurze Sinn: Man kann auch Vertretungskräfte abordnen.

  • Trotzdem: dein Vertrag ist ja mit der Schule und nicht mit dem Land. Ich gehe davon aus: die Person, die du doppelt steckst, wird weggehen dürfen. oder man kündigt dir den Vertrag.

    Der Vertrag ist mit der Bezirksregierung oder dem Land. Ganz sicher bin ich mir nicht, er ist aber nicht mit der Schule.


    Befristete Verträge sind ja nicht so einfach kündbar.

  • Na super. Dann also heißt es abwarten.

  • Verständnisfrage: Sind denn befristete Verträge nicht sowieso nur bis zum Schuljahresende? Oder soll für die wenigen Wochen da jetzt spontan abgeordnet werden? ?

  • In Berlin stehen die Schulen als Einsatzort drauf und speziell ein Name einer Person, die man vertritt, da wäre also eine Abordnung nicht so einfach. Also mal auf deinen Vertrag gucken, was da drauf steht.

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    es wird sich geändert haben, denn es war bei mir in NRW auch vor Jahren genauso (zu 90%, ich habe die Verträge wohl nicht mehr digitalisiert, aber ich wusste den Namen der Personen, die ich vertreten habe, oder den Grund. Drei verschiedene Schulen, 4-6 Verträge). Scheint aber wohl nicht mehr der Fall zu sein.

  • In Berlin stehen die Schulen als Einsatzort drauf und speziell ein Name einer Person, die man vertritt, da wäre also eine Abordnung nicht so einfach. Also mal auf deinen Vertrag gucken, was da drauf steht.

    Steht bei uns auch drauf, wenn man vertritt. Das schließt eine Abordnung aber nicht grundsätzlich aus.


    Es kann sich aber auch um eine sachgrundlose Befristung handeln.

  • es wird sich geändert haben, denn es war bei mir in NRW auch vor Jahren genauso (zu 90%, ich habe die Verträge wohl nicht mehr digitalisiert, aber ich wusste den Namen der Personen, die ich vertreten habe, oder den Grund. Drei verschiedene Schulen, 4-6 Verträge). Scheint aber wohl nicht mehr der Fall zu sein.

    Ja das ist üblich, ist aber trotzdem kein Vertrag mit der Schule, sondern dem Land. Also kann das Land auch eine Abordnung veranlassen.

  • Ja das ist üblich, ist aber trotzdem kein Vertrag mit der Schule, sondern dem Land. Also kann das Land auch eine Abordnung veranlassen.

    Nicht wenn der Vertrag einen Einsatzort drauf hat, dann bedarf es einer Änderungskündigung, der man nicht zustimmen muss.

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    Ja das ist üblich, ist aber trotzdem kein Vertrag mit der Schule, sondern dem Land. Also kann das Land auch eine Abordnung veranlassen.

    Dass es trotzdem mit dem Land ist, ist/war mir klar, aber ich hätte (naive, keine Rechtlich abgesicherte Gedanken) gedacht, es würde vor Abordnung schützen.

    Ich hatte zum Beispiel zwei, sogar drei Verträge parallel und nicht einen mit zwei Orten. Aber es ist eh sehr lange her

  • Nicht wenn der Vertrag einen Einsatzort drauf hat, dann bedarf es einer Änderungskündigung, der man nicht zustimmen muss.

    🤣🤣🤣 Ok Berlin ist wieder komplett anders 👍 bei uns steht auch ein Einsatzort drauf und weiter? Abordnung sind trotzdem möglich. Oder gilt der TV-L bei euch nicht?

    Dass es trotzdem mit dem Land ist, ist/war mir klar, aber ich hätte (naive, keine Rechtlich abgesicherte Gedanken) gedacht, es würde vor Abordnung schützen

    Nicht grundsätzlich. Eine Planstelle wird sicher abgeordnet bevor eine befristete Lehrkraft abgeordnet wird. Daher habe ich es auch noch nie erlebt. Grundsätzlich ausgeschlossen ist das aber nicht.


    §4 TV-L

  • Ok Berlin ist wieder komplett anders

    Diesmal nicht. Auf meinen bayerischen Verträgen stand auch der Name des Vertretenen drauf.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Diesmal nicht. Auf meinen bayerischen Verträgen stand auch der Name des Vertretenen drauf.

    Ja bei uns in Hessen steht das auch drauf. Das hebelt aber den TV-L/H nicht aus. 😉

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