Arbeitszeitkonten für Lehrkräfte

  • In Sachsen wird gerade eine Arbeitszeitstudie durchgeführt, wohl auch, um langfristig Arbeitszeitkonten anzulegen. (Wen die Art der Zeiterfassung und der Ort der Arbeit interessiert, bitte zum anderen Thread ;) )


    Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Ist das auf Dauer nicht ein Minusgeschäft für uns? Wenn man krank wird, verfällt die angesparte Stunde vielleicht... Ich kann mir das im Moment nicht recht vorstellen, was das bedeutet, vielleicht weiß jemand hier mehr :top:

  • Wir haben so etwas auf Vertrauensbasis selbsterfasst, muss aber immer entsprechend eingereicht werden.


    Natürlich verfallen keine Stunden wenn ich krank bin. Krank und Urlaub ändert nichts an meinem Konto. Das wird als krank und damit +/- 0 eingetragen. Nehme ich in den Ferien oder an Brückentagen etwas von meinem Zeitguthaben dann reduziert sich dieses entsprechend.


    Das einzige Minusgeschäft bei mir ist, dass ich meinem Arbeitgeber Arbeitszeit schenke, da ich am Ende des Schuljahres, unter Berücksichtigung von Ferien und meiner Urlaubstage immer noch Mehrarbeit auf meinem Konto habe. Dies hat sich zwar inzwischen im Vergleich zu meiner OBAS-Zeit und der Anfangszeit reduziert aber wir sprechen immer noch von 2-3 Arbeitswochen in unserer Tabelle.


    Unser Prozess soll aber nun überarbeitet werden, mal sehen was dabei rauskommt.

    • Offizieller Beitrag

    Ausfall wegen Erkrankung ist neutral, d.h. es wird nicht von einem eventuellen Guthabenkonto abgezogen - das wäre ja noch schöner.


    Schau Dir die Modelle in anderen Arbeitsfeldern des ÖD an. Da gibt es reichlich Erfahrung. Das einzige, was die Länder unbedingt erreichen wollen werden, ist, dass es kein Minusgeschäft für sie wird. Und das wird vermutlich hässlich werden.

  • Ausfall wegen Erkrankung ist neutral, d.h. es wird nicht von einem eventuellen Guthabenkonto abgezogen - das wäre ja noch schöner.

    Das nicht, aber wenn man zB üblicherweise Überstunden macht, um diese in den Ferien abzufeiern, dann werden diese nicht gezählt.

  • Ich kenne Arbeitszeitkonten in der Schule nur so, dass sie sich ausschließlich auf das Deputat beziehen, z. B. im Fall von Unterricht, der nur in einem Halbjahr erteilt wird oder bei dauerhafter Mehrarbeit in einem Schuljahr. Dadurch haben sich bei mir Plusstunden ergeben, die ich dann später auch in Form eines verringerten Deputats zurückerhalten habe. Genauso wurde in NRW auch mit der Vorgriffstunde verfahren, die wir in den Nuller-Jahren 5,5 Schuljahre lang erteilt haben.

    Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wie ein Arbeitszeitkonto funktionieren soll, solange nicht die gesamte Lehrerarbeitszeit innerhalb eines Jahres erfasst wird.

  • Auch im Falle von Arbeitszeitkonten ist der Arbeitsschutz vorgeschrieben, was bedeutet, dass ein Arbeitszeitkonto der Problematik, die hinter der Einführung der Arbeitszeiterfassung steht, nicht abhelfen wird. In Sachsen wird meiner Meinung nach gerade versucht auszutesten, was überhaupt zur Arbeitszeit zählt und was nicht.

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    Natürlich verfallen keine Stunden wenn ich krank bin. Krank und Urlaub ändert nichts an meinem Konto. Das wird als krank und damit +/- 0 eingetragen. Nehme ich in den Ferien oder an Brückentagen etwas von meinem Zeitguthaben dann reduziert sich dieses entsprechend.


    Das einzige Minusgeschäft bei mir ist, dass ich meinem Arbeitgeber Arbeitszeit schenke, da ich am Ende des Schuljahres, unter Berücksichtigung von Ferien und meiner Urlaubstage immer noch Mehrarbeit auf meinem Konto habe.

    Das verstehe ich nicht.

    - Mit Krankheit meine ich längere Erkrankung mit Wiedereingliederung im Ausnahmefall. Kann ich dann im Folgejahr abbummneln, was mir im Jahr der Erkrankung mehr auf dem Stundenplan steht?

    - wenn ihr in den Ferien die Überstunden abbummelt, ist ja wirklich gar nichts gewonnen.

  • Auch im Falle von Arbeitszeitkonten ist der Arbeitsschutz vorgeschrieben, was bedeutet, dass ein Arbeitszeitkonto der Problematik, die hinter der Einführung der Arbeitszeiterfassung steht, nicht abhelfen wird. In Sachsen wird meiner Meinung nach gerade versucht auszutesten, was überhaupt zur Arbeitszeit zählt und was nicht.

    In Sachsen-Anhalt musste einfach jeder eine Stunde mehr unterrichten, ich weiß nicht, wie klar es ist, was dann später mal damit passieren wird.

    Sachsen versucht wohl, zunächst genauer zu gucken, wie viel Zeit für was drauf geht, allerdings kann ich mir gerade keine Lösung vorstellen, in der für irgendwas außer Unterrichtsstunden ein Konto entsteht. "Ich habe diese Woche 20 Stunden Unterricht vorbereitet, nächste Woche bummle ich das ab und bereite nur noch 2 Stunden vor" wird es wohl kaum geben :weissnicht: Irgendwie fehlt mir gerade die Fantasie.

    • Offizieller Beitrag

    Das verstehe ich nicht.

    - Mit Krankheit meine ich längere Erkrankung mit Wiedereingliederung im Ausnahmefall. Kann ich dann im Folgejahr abbummneln, was mir im Jahr der Erkrankung mehr auf dem Stundenplan steht?

    - wenn ihr in den Ferien die Überstunden abbummelt, ist ja wirklich gar nichts gewonnen.

    Also: wenn ich krank bin / Urlaub habe, wird in meiner Exceltabelle das Soll (und das Ist) eingefroren.
    An allen anderen Tagen sollte ich 8:12 arbeiten. Es ist sehr selten der Fall, sondern eher 9 Stunden oder 8 (oder 6), aber halt nicht "8 Stunden 12 Minuten"


    Und weil ich soviel drauf habe, bummle ich zur Zeit ganz viel ab und sehe, wie jeden Tag meine Überstundenzahl runter geht, bzw. Urlaubstage auch.

    Meine Kollegin mit Reha (und ich vermute bald Wiedereingliederung oder eine ähnliche Maßnahme, zumindest möchte sie es gerne) würde dann in ihrer Tabelle die neue Anzahl an Stunden aufschreiben (4 Stunden statt fast 8, zum Beispiel) und müsste DIESE Zahl erfüllen, würde aber ihr Geld entsprechend der Vollzeitstelle beziehungsweise (weil Krankengeld) dem entsprechenden Anteil.

    Wir bewegen uns jetzt aber in unterschiedlichen Konstrukten: Arbeitsrecht / Beamtenrecht (Weiterzahlung der Bezüge!), Schulsituation / Nicht-Schulsituation (Ich würde meine Stelle mit mehr als ein Jahr Urlaubsanspruch verlassen, die Bezirksregierung hat mir geschrieben, dass ich den Urlaubsanspruch habe: in den Ferien. Das heißt: ich kann meine 35 Urlaubstage vor dem Start des Schuljahres, in den Herbstferien und zu Weihnachten noch 2024 abfeiern). Das ist natürlich absurd aber auch dem Umstand geschuldet, dass ich einen Stellenwechsel vor mir habe. Würde ich bleiben, wäre es anders (es gibt verschiedene Gründe für das Aufsammeln der Überstunden und Urlaub und ein Grund ist auch Erkrankung während Urlaub, so dass mir fast 3 Wochen neu gutgeschrieben wurden.
    Also habe ich gerade immer die Hälfte der Woche Zwangsurlaub, um zumindest nur die Hälfte zu verschenken (damit alle Stellen sich wohler fühlen..)
    Im Schulsystem könnte/müsste ich beim entsprechenden Sammeln von Krankschreibungen (klopfklopf, dass dies nicht passiert!!) nachweisen, dass mir Erholungsurlaub fehlt.


    Und für die normalen Fälle von Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto: Irgendwann wird es von der "Politik" anerkannt, dass unsere Arbeit im großen Ganzen schwer in der Zeit zu schaffen ist und bis dahin müssen wir selbst auf uns Acht geben. Zeit protokollieren, unnötige Aufgaben kürzen / zurückgeben.

  • Und schaden tun diese Stunden den Schülern auch nicht, häufig kommen sie sogar gut an. Zumindest bei meiner Schülerschaft gibt es in Mathematik so viele Baustellen, dass ich zu jedem x-beliebigen Thema ein Übungsblatt rausnehmen könnte und es „bringt was“.

  • Wenn ich meine zwei Mal pro Woche in Englisch sehe, dann ist ein Termin oft eine reine Übungsstunde und zwar ohne Vorbereitung (dank Schulbücher, altem Material und Improvisation).

  • Wieso nicht?

    Weil es das Land einen Scheiß interessiert, wie viel Zeit man vorbereitet. Das AZ-Konto wird sich nur auf die Unterrichtsstunden beziehen.


    Es werden ja auch zum Beispiel für Gutachten soundsoviel Stunden veranschlagt. Wenn einer doppelt so lang dransitzt, dann kann er dafür nicht woanders kürzen, er oder sie muss selbst schauen, dass er die Gutachten effektiver gestaltet. Oder eben länger daran arbeiten.

  • Wenn ich meine zwei Mal pro Woche in Englisch sehe, dann ist ein Termin oft eine reine Übungsstunde und zwar ohne Vorbereitung (dank Schulbücher, altem Material und Improvisation).

    Darum geht es mir nicht. Alle Stunden außerhalb der Unterrichtszeit ist von uns selbst zu verantworten. Wenn noch drölf administrative Sachen oben drauf kommen, kann man die Zeit nicht abgelten. Das Land will ja vor allem mehr Unterricht aus dem Boden stampfen.

  • Weil es das Land einen Scheiß interessiert, wie viel Zeit man vorbereitet. Das AZ-Konto wird sich nur auf die Unterrichtsstunden beziehen.


    Es werden ja auch zum Beispiel für Gutachten soundsoviel Stunden veranschlagt. Wenn einer doppelt so lang dransitzt, dann kann er dafür nicht woanders kürzen, er oder sie muss selbst schauen, dass er die Gutachten effektiver gestaltet. Oder eben länger daran arbeiten.

    1. Wenn sich das AZ-Konto nur darauf beziehen würde, bräuchte man keines. Dann würde man es „Deputat“ nennen und das gibt es schon.


    2. Doch, man kann und muss anderswo kürzen. Im langfristigen Mittel darfst du nicht mehr als 41 Wochenstunden arbeiten. Dann bist du eben verpflichtet, entweder so zu kürzen, dass du diese Grenze nicht reißt oder musst, sollte auch das nicht möglich sein, eine Überlastungsanzeige stellen.


    Ehrlich gesagt ist die Haltung, dem Dienstherren einfach immer mehr Zeit zu schenken, weil die Aufgabenlast dies doch (scheinbar) erfordert, eine echte Unsitte. So wird der Dienstherr niemals aufhören, immer noch eine Schippe draufzulegen.

  • Und schaden tun diese Stunden den Schülern auch nicht, häufig kommen sie sogar gut an. Zumindest bei meiner Schülerschaft gibt es in Mathematik so viele Baustellen, dass ich zu jedem x-beliebigen Thema ein Übungsblatt rausnehmen könnte und es „bringt was“.

    Ist halt nicht in jedem Unterrichtsfach möglich. In manchen gibt es sogar keine oder nicht einmal brauchbare Schulbücher.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ich weiß nicht, wie ihr euch das vorstellt. Wenn das Land Sachsen beispielsweise Arbeitszeitkonten eröffnet, will es, dass Lehrkräfte mehr arbeiten, also mehr Unterrichtsstunden absolvieren, weil zu viel Unterricht ausfällt. Natürlich arbeitet man dann auch mehr. In einem unbestimmten "Später irgendwann" sollen diese Stunden dann abgefeiert werden. Richtig?


    Ein Arbeitszeitkonto, in dem einer aufschreibt, dass er eine Klassenfahrt begleitet hat und ganz viel vorbereitet, weil er fachfremd unterrichten musste und deswegen im nächsten Jahr eine Wochenstunde weniger unterrichten will, ist doch ein Wunschtraum.

    • Offizieller Beitrag

    "Ich habe diese Woche 20 Stunden Unterricht vorbereitet, nächste Woche bummle ich das ab und bereite nur noch 2 Stunden vor" wird es wohl kaum geben

    der ist dann ja bereits vorbereitet. Oder wie schaffst du 20 Stunden zusätzliche Vorbereitungszeit?

    ich arbeite tatsächlich so ähnlich: bereite am WE alles für die kommende Woche vor, inklusiver Vokabelabfragen (welche Vokabeln, wer wird abgefragt), sämtliche AB usw.

    Damit habe ich dann unter der Woche Luft für Korrekturen und/oder Entspannung.
    Funktioniert für mich super ;)

  • Hm, irgendwie kann ich mich nicht verständlich äußern. Ich rede nicht davon, dass sich jeder die Arbeitszeit außerhalb von Unterricht nach Gutdünken einteilt, das ist ja schon immer so.

    Sondern dass das Bundesland bei einem Arbeitszeitkonto nicht jede Tätigkeit erfassen wird und wenn jemand in einem Monat mehr vorbereitet hat als im letzten, kann er dann im kommenden Monat eine Unterrichtsstunde weniger arbeiten. Das funktioniert halt bei uns nicht.


    Ich fürchte, dass man eher Nachteile haben wird, wenn man mit AZKonto vorarbeitet.

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