Brauche Rat ...

  • Auch den vorletzten Satz würde ich nicht gerade in einem öffentlichen Forum schreiben ... als SL wäre ich jedenfalls not amused ...

  • Leider hat meine Schulleitung es mit der Rückendeckung für Kollegen nicht so ganz, von daher bin ich skeptisch, was mich erwartet...

    Also heißt es vorsichtig agieren. Zunächst mal erzählst du nur, was du auch gefragt wirst. Aber man muss schon nicht alles fragen lassen. Also äußerst du dich zu dem Vorfall in der Toilette.


    Ich ignorierte den Beleidigungsvorwurf. Der ist so wenig konkret, dass er keine Beachtung verdient.


    Richtigstellung wichtig finde ich die Frage, ob du dich in Textform äußerst (E-Mail-Antwort) oder du im Beisein einer Vertreterin des Lehrerinnenrates mit der Schulleitung sprichst.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn ich daran zurückdenke, wie oft Schüler oder Eltern mir mit "Geh ich Anwalt!" gedroht haben

    Das ist keine Drohung. „Ich gehe in den Fahrradladen.“ ist auch keine.


    Eine gewisse Integrität des Rechtssystem vorausgesetzt [*], ist noch nicht mal „Ich verklag Ihnem!“ eine. Die Inanspruchnahme der Rechtswegegarantie kann in einem Rechtsstaat keine Drohung sein.


    [*] Hier könnte man vortrefflich diskutieren, ich hätte Beispiele beizutragen. Einschließlich einer promovierten Richterin, die erklärte, für den Sachverhalt zu blöd zu sein, und deshalb jetzt einfach mal etwas entscheide.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Die Drohung mit dem Anwalt ist reines Säbelrasseln, um Dich einzuschüchtern. Umgekehrt sind Anwälte bei Ordnungsmaßnahmen in der Schule gar nicht beteiligt. Man darf sie sogar des Gebäudes verweisen, wenn sie bei einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz dabei sein wollen.

    Die Beleidigung, sofern sie überhaupt erfolgte, ändert ja auch nichts daran, was Du gesehen hast bzw. ändert nichts an dem Fehlverhalten des Kindes. Letzteres wäre ganz unabhängig von einer vorhandenen oder erlogenen Beleidigung zu sanktionieren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich würde schnell die Rechtsabteilung meiner Gewerkschaft befragen, wem du überhaupt Auskunft geben darfst. Dazu müsstest du deinen Vorgesetzten fragen, an wen er die Auskunft weitergeben will/soll.

  • Selbst wenn es nicht so wahrgenommen wird, wird es jedenfalls so kommuniziert. Sobald bei uns jemand etwas lauter spricht als sonst kommt über Klasse 7 sofort 'Schreien Sie mich nicht an !"

    "Normale" Schüler? Dann würde ich mit der flachen Hand auf den Tisch knallen und den Brarzen dann mal zeigen, was "Schreien" ist.

    Wahrscheinlich wäre die Hälfte am nächsten Tag krank...

  • G-Kurs Oberschule. Ich sag denen dann meist, schreien ist anders, das möchte ich nicht und das möchten sie nicht. Damit ist das von meiner Seite dann erledigt.

Werbung