Brauche Rat ...

  • Hallo zusammen,

    ich soll einen Bericht zu einer Pausenaufsicht schreiben, bei der ich eine Schülerin beim Begucken der Nachbartoilettenkabine aufgrund von Kletterkünsten erwischt habe.

    Die Abteilungsleitung schreibt mir dazu eine Mail:


    Da dieser Fall bereits vom Anwalt der Familie bearbeitet wird, brauche ich einen genaueren Bericht von dir, inklusive deiner Ansprache an x. Es gab Aussagen von x und weiteren Zeuginnen, die dir eine Beleidigung der Schülerin vorwerfen. Daher wäre deine Aussage nochmal wichtig.


    Meine Antwort:

    Was möchtest du denn noch genauer wissen? Ich habe sie während meiner Toilettenaufsicht am ... erwischt als sie auf über die Toillettenwand in die Nachbarkabine guckte und nachdrücklich aufgefordert, rauszukommen. Was ich anschließend genau gesagt habe, weiß ich nicht mehr. Aber ich habe sie nicht beleidigt! Was soll ich denn gesagt haben, dass sie sich beleidigt gefühlt hat?

    Bin ich jetzt gut beraten, wenn ich meine Rechtschutzversicherung informiere und mir auch schon mal einen Anwalt suche?


    Was ratet ihr mir?

    Mich erstmal krank melden?

    Bei Aufsichten nicht mehr eingreifen solange es nicht um Leben und Tod geht? (Aber diese Toilettenaufsicht ist deshalb eingerichtet worden, weil die Zustände auf den Toiletten schlimm sind...- weil unsere Schüler nicht wissen, was man da tut bzw. nicht tut.)

    Kann ich darauf bestehen, dass mir die Abteilungsleitung die genauen Vorwürfe zukommen lässt?

    Oder was?

    Bin etwas ratlos ...


    Besten Dank für's Lesen!

    Peselino

  • Hm,

    Unabhängig zu einem Rat zur konkreten Situation: hältst du es für sinnvoll die Kommunikation mit deinem Abteilungsleiter im Wortlaut in einem öffentlichen Forum zu posten?


    Speziell deine Antwort auf seine Frage ist (wenn die Gegenseite es liest) faktisch ein Blankocheck für diese:

    Was ich anschließend genau gesagt habe, weiß ich nicht mehr. Aber ich habe sie nicht beleidigt

    kl. Gr. Frosch

  • Nur zur Sicherheit, ob du es verstanden hast.


    Du beschreibst hier sehr detailliert den Vorgang, verbreitest im öffentlichen Forum interne Kommunikation und stellst dabei klar, dass du keine Ahnung hast, was du gesagt hast.


    Klar ist das anonym, aber die Rückschlüsse auf den Fall sind recht eindeutig. Im Worst-Case hast du dir mit dem detaillierten Beitrag nicht nur ins Knie geschossen, sondern dich ausgeknockt.


    Und wenn ich dein Abteilungsleiter wäre und das lesen würde, würde ich dich mehr als irritiert ansprechen.

  • Was ratet ihr mir?

    Dich zu entspannen. Irgendwelche Vorwürfe von Schülerinnen muss man heutzutage als normal werten.

    Mich erstmal krank melden?

    Wieso? Bist du krank? Nexus zur Aufsicht unklar.

    Bei Aufsichten nicht mehr eingreifen solange es nicht um Leben und Tod geht?

    Du machst deine Aufsichten so wie bisher. Es sei denn, dass du dir eines Fehlers bewusst wärest. Dann wäre dir anzuraten, diesen nicht zu wiederholen.

    Kann ich darauf bestehen, dass mir die Abteilungsleitung die genauen Vorwürfe zukommen lässt?

    Kannst du. Fragt sich nur, ob das etwas nützt und sie dir mehr sagt.


    Du musst dich zu der Frage, ob du jemanden beleidigt hast, nicht äußern. Also tust du das auch nicht. Was ist denn gewesen? Du hast der Schülerin gesagt, sie solle da 'runterkommen, oder? Dann schreib' das.

  • Wieso? Bist du krank? Nexus zur Aufsicht unklar.


    Kommt vor allem "gut", wenn die Abteilungsleiterin mitliest und du dann morgen krank bist.


    Ich kann dem Frosch nur Recht geben. Der von dir geschilderte Fall sollte jetzt nicht allzu oft vorkommen.

  • Solange es noch nicht zu einem Verwaltungsakt in irgendeiner Form kam, würde ich mich auch eher entspannen und noch keine Pferde scheu machen.


    Bei der Sache mit der Beleidigung steht erstmal Aussage gegen Aussage und in dem Fall würde ich annehmen, dass die Glaubwürdigkeit einer Lehrkraft, die ein missbilligendes Verhalten unterbindet höher ist, als die der beschuldigten Person.


    Nur weil die Familie einen Anwalt eingeschaltet hat, musst du das nicht zwangsläufig auch machen. Wobei da abzuwarten ist, wofür der Anwalt überhaupt eingeschaltet wurde, denn noch hat keine Ordnungsmaßnahme o.ä. seitens der Schule stattgefunden oder?

  • Du musst dir gar nicht im genauen Wortlaut merken, was du gesagt hast. Das schafft keiner bei der Menge an Redezeit, die Lehrer haben. Du solltest aber niemals sagen, du wüsstest nicht mehr, was du gesagt hast. Wenn dich einer fragt, weißt du noch alles ganz genau. Die Gegenseite könnte sonst direkt behaupten, du hättest die arme Schülerin traumatisiert, indem du sie einen dreibeinigen Pinguin genannt hast. Und das nur, weil sie sich um das Wohlbefinden des Kindes in der Nachbarkabine gesorgt hat und mal nachschauen wollte. Ach, so war das nicht? Aber du weißt es doch auch nicht mehr...


    Bleib bei allem ruhig und sachlich, natürlich hast du die Schülerin nicht beleidigt, sondern sie auf die Gefährlichkeit des Kletterns im Allgemeinen und die Unangemessenheit des Glotzens in die Nachbarkabine im Besonderen belehrt. Die Schülerin zeigte sich aber nicht einsichtig und fühlte sich ertappt und gekränkt, weswegen sie jetzt mit dieser Behauptung versucht von ihrem Verhalten abzulenken.

    Man kann Schülern (und Eltern) diesen Zahn ganz schnell ziehen, indem man sie gezielt ausfragt. Was hat Herr X denn genau gesagt? Warum hat er das gesagt? Wie hast du geantwortet? Die verplappern sich in der Regel und merken, dass das ihre Behauptungen nichts nützen. Vermutlich ist die Schülerin schon mal durch ihren kreativen Umgang mit der Wahrheit aufgefallen. Am Ende steht da Aussage gegen Aussage und du kannst ganz entspannt bleiben.


    Die Mail an die Abteilungsleitung hast du aber hoffentlich noch nicht abgeschickt?

  • Toiletten und Umkleiden sind besonders schützenswerte Bereiche. Fehlverhalten dort wird deutlich mehr geahndet als in anderen Bereichen. (Den Unterschied merkt man spätestens dann, wenn man mit dem Handy Fotos macht...)


    Kann ja sein, dass die Schülerin den Anwalt benötigt aufgrund weiterer Anzeigen etc. Ist die Glaubwürdigkeit der Zeugin (Lehrkraft) reduziert (aufgrund der (angeblichen) Beleidigung und der grundsätzlich negativen Einstellung der Täterin gegenüber), dann gibt es vielleicht keine Zeugin mehr und keine strafrechtlichen Konsequenzen.


  • Die Mail an die Abteilungsleitung hast du aber hoffentlich noch nicht abgeschickt?

    Ich würde es ohnehin lieber im persönlichen Gespräch klären. Das reicht ja eine Mail á la: Lass uns das bitte in einem persönlichen Gespräch klären. Wann hast du Zeit?" aus (eventuell auch direkt vorbei gehen und das klären oder einen Gesprächstermin ausmachen.

  • Zunächst schreibst du (für dich!!) ein Gedächtnisprotokoll, in dem du auch die Namen der für dich sichtbaren "Zeuginnen" notierst.
    Deine Schulart SekI/SekII deutet auf hormonverseuchtes Pubertätsgebiet hin. Das Einschalten des Anwalts sieht nach Vorwärtsverteidigung aus, um vom eigenen Fehlverhalten abzulenken und schulrechtliche Konsequenzen für das Fehlverhalten im WC abzuwehren. Zudem werden vermutlich "Best friends" instrumentalisiert.
    Hier sollte die Schulleitung die "Zeuginnen" einzeln befragen. Wenn deren Aussagen wortwörtlich übereinstimmen, handelt es sich um eine Absprache.

    Also. Zunächst cool bleiben. Falls deine "Beleidigung" aus dem Satz "Beweg deinen Hintern da runter, aber dalli!" bestanden hat, würde ich das als korrekte "Ansage" stehen lassen. Zudem hast du nur auf den Unfallschutz geachtet und die Absturzgefahr thematisiert - und - soviel Angriff darf sein - darauf hingewiesen, dass weder Jungs noch Mädchen in den Intimbereich der Toilette eines Mitschülers eindringen dürfen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Was ratet ihr mir?

    Dich professionell zu verhalten.


    Dass man Auskunft zu Vorgängen der Dienstausübung geben kann, ist Alltagsgeschäft. Niemand erwartet ein wörtliches Transkript, aber dass du den grundsätzlichen Ablauf des Vorgangs wiedergeben kannst, ist zu erwarten und zumutbar.

  • Nachtrag: Gib dir keine Blöße und biete keine Angriffsfläche. Mach weiter "Business as usual".
    Diskutiere das auch nicht mit der Abteilungsleitung, sondern mit der SL. Wenn das bereits beim Anwalt liegt, muss diese informiert sein.
    Als Lehrer/in besitzt du zunächst Anspruch auf Schutz und Fürsorge.

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  • Krankmelden würde ich mich nicht. Wozu? Hast du Angst, ein schlechtes Gewissen? Ich würde darauf bestehen, die genauen Vorwürfe zu erfahren, damit du dich dazu äußern kannst. Die Schülerinnen könnten ja sonst was behaupten...

    Anwalt ist eingeschaltet? Und jetzt? Kannst ja auch einen einschalten oder dich an den Personalrat wenden.

  • Anwalt ist eingeschaltet? Und jetzt? Kannst ja auch einen einschalten oder dich an den Personalrat wenden.

    Genau so. Wenn ich daran zurückdenke, wie oft Schüler oder Eltern mir mit "Geh ich Anwalt!" gedroht haben ... es war jedes Mal heiße Luft und Drohkulisse.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Genau so. Wenn ich daran zurückdenke, wie oft Schüler oder Eltern mir mit "Geh ich Anwalt!" gedroht haben ... es war jedes Mal heiße Luft und Drohkulisse.

    "Du beleidigst uns", ... nur weil ich sage, dass 10jährige in der Lage sein sollten, einfache Arbeitsanweisungen zu verstehen.... (Parallelklasse Musik).

  • Bei uns (Klinikschule, Klapsmühle) hat die Empfindlichkeit auch extrem zugenommen. Jede Ansage, die in ihrer Deutlichkeit über "meinst du nicht, du könntest es eventuell doch mal probieren?" hinausgeht, wird als Anschreien wahrgenommen.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Selbst wenn es nicht so wahrgenommen wird, wird es jedenfalls so kommuniziert. Sobald bei uns jemand etwas lauter spricht als sonst kommt über Klasse 7 sofort 'Schreien Sie mich nicht an !"


    Ich habe aber auch das Gefühl, da wird die generelle Konfliktbereitschaft des jeweiligen Kollegen ausgelotet. Nicht, daß sofort was dran ist, sondern eher, geht der Kollege in die Diskussion, oder zieht er/sie sofort zurück ?

  • Danke für eure vielen Ratschläge!


    Ich denke, ich habe mich korrekt verhalten.


    Leider hat meine Schulleitung es mit der Rückendeckung für Kollegen nicht so ganz, von daher bin ich skeptisch, was mich erwartet...


    Ich werde berichten...

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