Hallo zusammen,
ich soll einen Bericht zu einer Pausenaufsicht schreiben, bei der ich eine Schülerin beim Begucken der Nachbartoilettenkabine aufgrund von Kletterkünsten erwischt habe.
Die Abteilungsleitung schreibt mir dazu eine Mail:
Da dieser Fall bereits vom Anwalt der Familie bearbeitet wird, brauche ich einen genaueren Bericht von dir, inklusive deiner Ansprache an x. Es gab Aussagen von x und weiteren Zeuginnen, die dir eine Beleidigung der Schülerin vorwerfen. Daher wäre deine Aussage nochmal wichtig.
Meine Antwort:
Was möchtest du denn noch genauer wissen? Ich habe sie während meiner Toilettenaufsicht am ... erwischt als sie auf über die Toillettenwand in die Nachbarkabine guckte und nachdrücklich aufgefordert, rauszukommen. Was ich anschließend genau gesagt habe, weiß ich nicht mehr. Aber ich habe sie nicht beleidigt! Was soll ich denn gesagt haben, dass sie sich beleidigt gefühlt hat?
Bin ich jetzt gut beraten, wenn ich meine Rechtschutzversicherung informiere und mir auch schon mal einen Anwalt suche?
Was ratet ihr mir?
Mich erstmal krank melden?
Bei Aufsichten nicht mehr eingreifen solange es nicht um Leben und Tod geht? (Aber diese Toilettenaufsicht ist deshalb eingerichtet worden, weil die Zustände auf den Toiletten schlimm sind...- weil unsere Schüler nicht wissen, was man da tut bzw. nicht tut.)
Kann ich darauf bestehen, dass mir die Abteilungsleitung die genauen Vorwürfe zukommen lässt?
Oder was?
Bin etwas ratlos ...
Besten Dank für's Lesen!
Peselino