Netflix in der Klasse

  • Hallo,


    da ich gearde beim Suchen keine eindeutigen Informationen gefunden habe:

    Darf ich in der Klasse (mit meinem Netflix Acc ) einen Film zeigen?

    Oder darf ich das nur mit kostenlosen Streamingdiensten? (youtube, mediatheken etc.)



    Vielen Dank

  • Da geht es um öffentliche Vorführungen zu Bildungszwecken

    ... um Unterricht im Klassenverband.

    Geht für mich aus diesem Passus hervor:

    Zitat

    Jedoch dürfen Sie sie sich beispielsweise in Ihrer Eigenschaft als Pädagoge im Verlauf mehrerer Semester gern einmal pro Semester mit Ihren Studenten und Schülern ansehen


    Ob die Schulklasse ein öffentlicher Raum ist oder eine geschlossener, nicht-öffentlicher Raum --- darüber streiten sich die Geister. Für die Rechteinhaber ist es öffentlich, sie erlauben es zu Bildungszwecken aber in der Regel.

  • Das habe ich auf die Schnelle gefunden und so hatte ich es auch in Erinnerung:


    Zitat

    Wenn ein Film ausgeliehen oder privat erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe nach §53 UrhG.

    https://lehrerfortbildung-bw.d…/urheber/urh/film/schule/


    Zitat

    Wie greift das Urheberrecht bei längeren Videos, wenn beispielsweise vor den Ferien ein längeres Video ohne Unterrichtsbezug geschaut werden soll? Hier ist die gute Nachricht: Das Zeigen von Videos in der Klasse ist juristisch nicht als "öffentlich" einzustufen. Eine Vorführung auf dem Beamer ist damit gar keine urheberrechtlich relevante Nutzung.

    https://www.internet-abc.de/le…it-meiner-klasse-ansehen/


    Somit besteht "nur" das Problem bzgl. der AGB der Streamingdienste.

  • Den Fall habe ich neulich noch halbwegs offiziell diskutiert und ich zitiere sinngemäß, die beiden Hauptaussagen:

    1. "Bis heute hat noch kein Gericht endgültig darüber entschieden, ob Schule jetzt öffentlich ist", oder nicht und kleiner gruener frosch sagt ja zu recht:

    Zitat


    Ob die Schulklasse ein öffentlicher Raum ist oder eine geschlossener, nicht-öffentlicher Raum --- darüber streiten sich die Geister.

    Wahrscheinlich scheuen die Rechteinhaber diese höchstrichterliche Entscheidung, weil sie jetzt noch mit mittelmäßigem Erfolg irgendwelche Lizenzpakete an Schulen verkaufen können.

    Grobe Fahrlässigkeit kann dir auf jeden Fall bei der aktuellen Rechtslage keiner vorwerfen, wenn du es einfach machst.



    2. "Wo kein Kläger, da kein Richter."

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

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