Übergehen des Personalrates

  • Moin,


    Unsere SL wirkt leider aktuell sehr panisch. Nun gab es eine Beschwerde einer (!) Mutter und die SL hat die Beschwerde ohne, mit der Kollegin darüber zu sprechen und den Personalrat zu informieren, einfach so ans Schulamt geschickt. Das Schulamt geht nun natürlich von einem bestätigten Fall aus, droht mit Abmahnung etc. weil dem ja niemand widersprochen hat…

    Nun versuchen wir das ganze wieder einzufangen. Nachdem ich ein paar Nächte über dem Schulgesetz gehangen habe sehe ich in der Aktion auf jeden Fall einen Verstoß der SL gegen die Informationspflicht und das Mitbestimmungsgesetz.

    Wie seht ihr das? Hat schon einmal jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?



    (Achja, Backrund: Grundschule, SH, Kollegin ist auf Lebenszeit verbeamtet)

  • Der Personalrat muss m.W. über Beschwerden nicht informiert werden. Es kommt auch auf die Beschwerde an, würde ich sagen, wenn Verdacht Kindeswohlgefährdung vorliegt, geht man sicher anders vor, als wenn das Kind eine 5 im Mathetest hat, weil der Lehrer einen VP übersehen hat.


    Und was ist die Androhung einer Abmahnung? Gibt's dafür ein Schreiben? Ich würde wahrscheinlich auf ein Gespräch bestehen, zu dem ich den Personalrat mitnähme oder eine Person des Vertrauens. Oder einen Anwalt bemühen, wenn es um falsche Behauptungen geht.

  • Unabhängig davon ob jetzt rein rechtlich der Personalrat informiert werden muss, nicht mal das Gespräch mit der Kollegin zu suchen sondern direkt ans Schulamt weiterzuleiten ist unter aller Kanone und auch höchst seltsam. Das gebietet ja eigentlich der gesunde Menschenverstand und der eigene Anstand so nicht vorzugehen.

  • Der Personalrat ist bei solchen Verfahren formal nicht in der Mitbestimmung. Trotzdem vorher mit ihm zu sprechen, sollte im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit selbstverständlich sein. Es hat aber keine rechtlichen Auswirkungen, wenn das nicht passiert. Im weiteren Verfahren muss die Kollegin so oder so die Möglichkeit haben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.


    Je nach schwere der Vorwürfe kann es durchaus angemessen sein, dass die Behörde das Verfahren führt und nicht die örtliche Schulleitung, das bedeutet aber noch keine Vorverurteilung, beide Stellen müssen das Verfahren objektiv führen und überprüfen, ob die Vorwürfe stimmen.

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