FOR-Erwerb Gymnasium NRW

  • Liebe Kolleg: innen, innerhalb meiner entfernten Familie gibt es eine Schülerin, welche die 10. Klasse allgemeinbildendes Gymnasium in NRW besucht. Dies nach G9. Nun möchte jene die FOS an einem BK nach dem Sommerferien besuchen, wozu der FOR verständlicherweise benötigt wird.

    Nachdem auch die Schüler: innen am Gymnasium die ZPs in Mathematik, Englisch und Deutsch durchlaufen haben - hat die Schülerin nun die Gewissheit, dass sie in Englisch leider ein "mangelhaft" von der Lehrkraft erhält. Diese "5" jedoch mit einem "befriedigend" in Deutsch ausgleichen kann. So weit so gut...nun hat jedoch die Latein-Lehrkraft mit der Schülerin gesprochen und ihr berichtet, dass sie wohl eigentlich auch in Latein "5" steht.

    Das würde dann im Folgeschluss bedeuten, dass kein "FOR-Abschluss" ausgehändigt wird - so die Lehrkörper des betreffenden Gymnasiums.

    Gespräche hierzu laufen jetzt noch, ob es nicht doch noch auf eine "sehr schwache 4" hinauslaufen kann etc.


    Mich hat das Ganze, der nicht im Sek I.-Bereich tätig ist, etwas verwundert. Sichere Quellen habe ich auf Anhieb nicht gefunden :( Aber warum zählt "Latein" als zweite Fremdsprache mit in den FOR, da dies doch eigentlich - wie z. B. mit der Realschule - auch ohne eine zweite Fremdsprache "geht". Dadurch wird der betreffende Schüler doch recht start benachteiligt - nicht nur, dass die ZPs nicht in jeder Schulform gleich sind?!?!, sondern nun auch noch mit dem Aspekt der zweiten Fremdsprache.

    Ist das wirklich so?
    Gibt es hierzu auch noch Nachprüfungen o.ä. Möglichkeiten?


    Freue mich über eine Rückmeldung und sende beste Grüße mit Dank :aufgepasst:

  • Auch auf der Realschule muss die Leistung im 4. Hauptfach (offiziell Fach des Wahlpflichtunterrichts) entsprechend sein, sonst erwirbt man die FOR nicht. Nur für den Bildungsgang der Hauptschule spielt das keine Rolle (vgl. § 42 APO-SI)

  • APO-S1 §42 ist maßgeblich für den FOR und greift auf die Versetzungsbestimmung aus §26 zurück.


    Das Problem ist, dass Latein als zweite Fremdsprache zur Fächergruppe 1 gehört. In FG1 kannst du nur eine 5 ausgleichen.


    Edit: RosaLaune war schneller. ;)


    Edit2:

    In der Realschule wählst du auch ein weiteres Hauptfach, welches dann analog zu diesem Lateinfall in die Fächergruppe 1 hineinrutscht. Der Vorteil an der Realschule ist, dass dies keine Sprache sein muss.

  • Die ZP 10 an der Realschule und am Gym ist meines Wissens gleich.


    https://www.lexsoft.de/cgi-bin…al_nrw.cgi?xid=5282785,45


    Wenn eine Nachprüfung in einem Fach (kein ZP 10 Fach!) ausreicht, um einen besseren Schulabschluss (in deinem Fall Latein zum Erwerb des FOR), kann eine Nachprüfung angesetzt werden.

    § 44, (2) 1. --> Keine Einschränkung auf eine bestimmte Schulform

    § 44 (2) 2 --> Einschränkung auf bestimtme Schulformen, da dort eine Verbesserung von 4 auf 3 im WP Fach eine Rolle spielen kann z.B. für den FOR Q oder z.B. auch eine Verbesserung von einer 4 auf eine 3 in einem G Kurs dazu führen kann, dass der FOR erreicht wird (sind nur Beispiele, bei denen es anders ist als am Gym)

  • ...ich verstehe ;)


    Danke für eure Unterstützung!

    Dies: "Das Problem ist, dass Latein als zweite Fremdsprache zur Fächergruppe 1 gehört. In FG1 kannst du nur eine 5 ausgleichen." war mir neu - aber gut zu wissen...

    Dann ist wohl die einzige Möglichkeit, wenn die Lehrkraft in Latein sich nicht auf eine "4" einlässt, dass eine Nachprüfung angestrebt wird.

    Diese dann bestimmt schriftlich und mündlich, oder? Passiert das dann noch dieses Schuljahr oder wie die Nachprüfungen zur Versetzung?

  • Normaler Weise zu Beginn des SJ genauso wie die normalen Nachprüfungen. Ja, sie wird schriftlich und mündlich gemacht. Leider sehr viel Stress in den Ferien für die Schülerin.

    Kann sie Latein abwählen nach der 10? Vielleicht lässt sich die Lehrkraft dann drauf ein.

  • Ich würde eher prüfen, ob die Vornoten sauber zustande gekommen sind. Z.B. im 1. Halbjahr 4 und Vornote Englisch 5 ist zumindest schon etwas merkwürdig und könnte ein Ansatz für einen Widerspruch sein.

    • Offizieller Beitrag

    Den Teil finde ich etwas problematisch. Noten werden doch nicht verhandelt, sondern basieren auf vorangegangenen Leistungsüberprüfungen.

    joa.
    Wenn aber sowohl die 5 in Englisch als auch in Latein überraschend kommen ( = waren nicht bekannt / vorgewarnt), kann etwas nicht stimmen.
    Sowohl in der Notenbildung als auch auf der formalen Ebene.
    Dann muss man als Lehrkraft auch vielleicht 5 fallen lassen, wenn die Note erst gegen Ende des Schuljahres auf 5 gekippt ist...

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