Verbeamtung auf Lebzeit BW - Amtsarzt

  • Hallo zusammen,


    vor dem Referendariat war die Untersuchung für die Verbeamtung auf Widerruf problemlos und ohne Bedenken.

    In der Probezeit, die nun zu Ende geht, gab es auch keine Probleme (sehr häufige Fehltage, lange Fehlzeit/Erkrankung o. ä.). Die Schulleitung hat entsprechend angekreuzt, dass der Verbeamtung auf Lebzeit gesundheitlich nichts im Wege steht.

    Kann vor der Verbeamtung auf Lebzeit nun nochmal eine amtsärztliche Untersuchung gefordert werden?


    Danke im Voraus!

    Nach den Ferien ist vor den Ferien.

    Einmal editiert, zuletzt von MLSek1 ()

  • Das kommt darauf an, was bei der Untersuchung fürs Ref angekreuzt wurde. Wenn dir dort bereits der Persilschein überreicht wurde, gibt es hier in BW- um das es geht (nur als kleinen Reminder für alle, in deren Bundesländern dies anders geregelt ist)- nur dann eine erneute amtsärztliche Untersuchung, wenn es infolge erhöhter Fehlzeiten einen Anlass dazu gibt, was du aber ja verneinst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Persilschein? Das höre ich jetzt auch zum ersten Mal :D


    Finde die Frage aber auch interessant, da ich schon von unterschiedlichen KuK gehört habe, manche hätten nochmal gehen müssen, obwohl die vorherige Untersuchung problemlos war und andere wieder nicht, aber gut, da weiß man halt nie genau die Vorgeschichte, gerade wenn auch Fehltage reinzählen. Ab wenn sind es denn erhöhte Fehltage bzw. wer entscheidet das?

  • Danke, CDL. Das scheint die Regel zu sein. Wie Satsuma schreibt, scheint es aber auch Ausnahmefälle zu geben bzw. zumindest in der Vergangenheit gegeben zu haben.


    Es hat fast was von zufälligen "Stichproben", was ich mir aber auch nicht wirklich vorstellen kann.

    Eine Erklärung könnte (um mal zu spekulieren) auch sein, dass die Fehlzeiten übermittelt werden und dass - selbst wenn die Schulleitung "unbedenklich" ankreuzt - ab einer gewissen Zahl (z. B. ab 15+ pro Jahr) doch nochmal genauer geschaut wird.


    Leider finde ich dazu keine Verwaltungsvorschriften, Gesetze, usw.

  • Grundsätzlich KANN der Dienstherr bei Bedenken jederzeit eine erneute Untersuchung verlangen. De facto wird das aber wirklich nur in den krassesten Fällen und immensen Fehlzeiten in der Probezeit so gehandhabt. Zumal seit dem bahnbrechenden VGH-Urteil die Kriterien für die Lebzeitverbeamtung ja ohnehin immens gesenkt wurden. Solange man also nicht wirklich monatelang fehlt und schwerst erkrankt ist, würde ich mir absolut keinen Kopf machen.

  • Es gibt definitiv keine Stichproben anlasslos.


    Ich hatte auch schon den Fall, dass Leute zwar meinten, die erste Untersuchung sei problemlos gewesen, bei genauerer Überprüfung hat sich dann aber herausgestellt, dass der Arzt, der das untersucht hatte dennoch nicht das Feld angekreuzt hatte, das eine erneute Überprüfung zum Planstellenantritt ausgeschlossen hätte. Das war dann zu spät zu korrigieren, so dass diese erneut zum Amtsarzt gehen mussten. Bei manchen der Ärzte geschieht das aus einer Unsicherheit heraus. Es ist also immens wichtig genau zu überprüfen, was beim ersten Mal tatsächlich angekreuzt wurde.


    Eine SL ist kein Amtsarzt und kann nicht in letzter Instanz entscheiden, ob die Gesundheit unauffällig ist. Wenn es aber keine erhöhten Fehlzeiten gibt hat diese keinen Anlass das Schulamt oder RP um eine Überprüfung zu bitten. Ob die Fehlzeiten letztlich erhöht waren oder nicht wird im RP entschieden. Der Personalrat kann mit hinzugezogen werden zu der Entscheidung. Dabei werden dann durchaus auch weitere Faktoren mit berücksichtigt wie eine vorliegende Behinderung oder die Frage, inwieweit Fehlzeiten möglicherweise generell durch ärztliche Atteste entschuldigt wurden, respektive generell keine Atteste vorgelegen haben, weil einfach sehr regelmäßig nur 1-4 Tage gefehlt wurde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Es gibt definitiv keine Stichproben anlasslos.


    Ich hatte auch schon den Fall, dass Leute zwar meinten, die erste Untersuchung sei problemlos gewesen, bei genauerer Überprüfung hat sich dann aber herausgestellt, dass der Arzt, der das untersucht hatte dennoch nicht das Feld angekreuzt hatte, das eine erneute Überprüfung zum Planstellenantritt ausgeschlossen hätte. Das war dann zu spät zu korrigieren, so dass diese erneut zum Amtsarzt gehen mussten. Bei manchen der Ärzte geschieht das aus einer Unsicherheit heraus. Es ist also immens wichtig genau zu überprüfen, was beim ersten Mal tatsächlich angekreuzt wurde.


    Eine SL ist kein Amtsarzt und kann nicht in letzter Instanz entscheiden, ob die Gesundheit unauffällig ist. Wenn es aber keine erhöhten Fehlzeiten gibt hat diese keinen Anlass das Schulamt oder RP um eine Überprüfung zu bitten. Ob die Fehlzeiten letztlich erhöht waren oder nicht wird im RP entschieden. Der Personalrat kann mit hinzugezogen werden zu der Entscheidung. Dabei werden dann durchaus auch weitere Faktoren mit berücksichtigt wie eine vorliegende Behinderung oder die Frage, inwieweit Fehlzeiten möglicherweise generell durch ärztliche Atteste entschuldigt wurden, respektive generell keine Atteste vorgelegen haben, weil einfach sehr regelmäßig nur 1-4 Tage gefehlt wurde.


    Danke, das schafft auf jeden Fall schon etwas Klarheit.


    Was sind denn beim RP Beispiele für "erhöhte Fehlzeiten"?

    3 x 1-4 Tage, 5 x 1-4 Tage, 10 x 1-4 Tage ... oder insgesamt über 10, 20, 30?


    3-4 x / Jahr unter 5 Tage durch grippale Infekte u. ä. kommt ja bei Eltern von Kindergartenkindern, usw. schon sehr schnell zusammen.

    In der Regel geht deswegen ja auch niemand zum Arzt.

  • Rechne dir doch einfach mal durch, wie viele Tage das in deinen Beispielen an Fehlzeiten wären. Bei 10x 4 Tagen wären wir bei 40 Fehltagen angekommen, was bedeutet, dass jemand 8 Schulwochen gefehlt hat in einem Schuljahr. Das ist sicherlich etwas, was Fragen aufwirft, vor allem, wenn es jedes Schuljahr vorkommt. Wer dagegen nur 3x4 Tage fehlt, dem fehlen weniger als drei Schulwochen, was unproblematisch ist.


    Ich kenne die genauen Zahlen nicht, meine Information ist aber die, dass es diesbezüglich auch keine absoluten Zahlen gibt, weil eben besondere Umstände mit berücksichtigt werden. Es ist dann eben etwas anderes ob jemand 10 Kindkranktage hat im Schuljahr und vielleicht selbst noch zwei Wochen verteilt krank war, was alles nachgewiesen wurde, als wenn jemand tatsächlich auf 40 Fehltage pro Schuljahr kommen würde ohne je irgendein ärztliches Attest eingereicht zu haben.


    Wenn du so wenig Fehltage hast wie geschrieben ist das aber doch gar keine Frage, die sich bei dir stellt. Wenn du es dennoch genauer wissen möchtest, frag einfach mal bei deinem RP oder alternativ dem PR nach. Dort weiß man genauer, ab wann das RP beginnt hellhörig zu werden oder zumindest sensibler reagiert und genauer hinschaut.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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