Funktionsstellen vs. Beförderungsstellen NRW

  • Hallo zusammen!


    Ich habe selbst eine A14 Stelle und habe jetzt sehr lange nach allgemeingültigen Aussagen bezüglich der erwarteten Mehrarbeit gesucht.

    Da ich hierbei immer wieder auf Formulierungen wie z.B. "Aufgaben, die sich aus dem Amt ergeben" gestoßen bin und gleichzeitig irgendwie die Idee Konsens ist,

    dass eine Beförderungsstelle jede Art von Mehrarbeit erstmal legitimiert, habe ich wirklich lange gebraucht, diesen Widerspruch aufzulösen.


    Dabei bin ich nun auf folgende Unterscheidung getroffen:


    - Funktionsstellen sind mit einer Sonderaufgabe verbunden und in der BASS unter "Organisation und Geschäftsverteilung" für die jeweilige Schulform angegeben.

    Sie übernehmen Aufgaben, die eigentlich im Verantwortungsbereich der Schulleitung. Welche das genau sein können, steht ebenfalls in der BASS.


    - Beförderungsstellen - die durchaus in der gleichen Besoldungsstufe münden können - sind per se funktionslos.

    Sie können zwar durch die Stellenausschreibung als Einstellungsvoraussetzung für die jeweilige Einzelstelle mit Aufgaben verbunden werden, aber Amt und Besoldungsstufe sind nicht an bestimmte Aufgaben gekoppelt.


    Ich berufe mich hierbei auf diese Aussage des Schulministeriums NRW:


    https://fragdenstaat.de/anfrag…n-der-rechtssache-c-5518/

    (Die Antwort ist unten auf der Seite - Frage 1)


    und - in meinem Fall - die BASS an genau dieser Stelle:

    https://bass.schul-welt.de/14151.htm

    (v.A. dieTabelle in der Anlage)


    Wenn ich das richtig verstanden habe, hätte ich nicht A14, wenn meine Stelle bzw. deren Übertragung an eine bestimmte Aufgabe gebunden wäre.

    Es gibt also keinen definierten Aufgabenbereich, der an diese Stelle geknüpft ist.

    Und deshalb handelt es sich um eine Beförderungsstelle.


    Können das vielleicht die erfahrenen Profis unter euch bestätigen?


    Denn entweder bin ich wirklich schlecht in Sachen Internetrecherche, oder ich habe Grund zur Annahme, dass diese Unterscheidung so gut wie unbekannt ist.


    Danke!

  • Sorry, den NRW-Bezug im Titel überlesen.
    Ich lasse es dennoch mal zum Vergleich stehen.



    Für BW ist das, wie ich dich verstanden habe, richtig.

    Wir unterscheiden zwischen erstem Beförderungsamt (am Gymnasium mit A14 besoldet), das man durch zeitlich befristete Übernahme einer "besonderen Aufgabe" oder durch das konventionelle Beförderungsverfahren erhält, und einer Funktionsstelle (am Gymnasium mit A15, A15Z oder A16 besoldet), die entweder Teil der Schulleitung oder schulextern Fachberater etc. sind.


    Die durch "besondere Aufgabe" entstehenden Aufgaben sind nicht bis zum Ende der Dienstzeit und auch nicht bis zum Ende der Befristung festgeschrieben.

  • Also auf die Gesamtschule bezogen ergibt sich für mich folgende Schussfolgerung nach deiner Ausführung Sysiphos :

    Wenn ich also eine Person mit den Funktionsämtern Schulleiter:in, stellv. Schulleiter:in, didaktische Leiter:in, Abteilungsleiter:in, Koordinator:in bin, dann habe ich eine Funktionsstelle inne (s. hier).


    Alles andere sind Beförderungsämter, die z.B. durch den Stellenkegel an die jeweilige Schule kommen und mit Aufgaben verbunden werden können, die aus schulorganisatorischen Bedarfe notwendig sind.

    ABER diese Aufgaben sind keine ständigen Aufgaben und können sich je nach Änderung der schulorganisatorischen Bedarfe ändern.

    Ich habe z.B. das erste Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2.2 übertragen bekommen um die Schulleitung im Bereich Gesundheit und Sicherheit zu unterstützen. Sollte dieses Feld irgendwann erschöpft sein, kann die Schulleitung entscheiden, dass ich mich z.B. um die Betreuung der Studierenden im Praxissemester kümmere.


    Bei Funktionsstellen wiederum ist das Aufgabenfeld (schriftlich) fixiert.

  • Bei uns ändern sich die Aufgaben auch ständig. Das ist ja auch klar, denn wenn zB ein Konzept zum sprachsensiblen Unterricht entwickelt und erprobt werde soll, ist das ja nach einiger Zeit implementiert und dann muss diese Person andere Aufgaben bekommen.

    Was nicht sein darf: Zusätzlich ständig weitere Aufgaben dazu! Das passiert bei Koordinatoren ganz gern, da muss man sich ggf. wehren.

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