Rückstellung von Schülern im Förderschwerpunkt KME - Einbeziehung des aufnehmenden Lehrers

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    kann mir jemand die folgende Frage beantworten?


    Ist es möglich, einen Schüler im Förderschwerpunkt KME zurückzustellen, wenn der zukünftige aufnehmende Lehrer dies ablehnt?


    Eine Kollegin möchte zwei Schüler des Jahrgangs 5 zurückstellen, damit sie das Schuljahr wiederholen können. Beide Schüler haben den Förderbedarf KME und Lernen, befinden sich jedoch auf dem Lernniveau der Geistigen Entwicklung.


    Die Klassen im Bereich KME zeichnen sich durch eine große Heterogenität aus. Daher sind sie normalerweise auch relativ klein und werden durch eine Pädagogische Fachkraft unterstützt. Es erschließt sich mir nicht, warum die Kollegin die beiden Schüler wiederholen lassen möchte. Laut ihrer Aussage seien die beiden emotional noch sehr kindlich und ich solle mir keine Sorgen machen, da für einen der beiden Schüler (mit dem sie offenbar sehr überfordert ist) eine Schulbegleitung beantragt wurde.


    Ich soll die beiden Schüler dann in meine Klasse aufnehmen, die voraussichtlich bereits 9 Kinder mit teilweise emotional großer Bedürftigkeit hat.


    Ist irgendwo festgelegt, dass der aufnehmende Lehrer in die Entscheidung mit einbezogen werden muss?


    Liebe Grüße

  • Ganz unabhängig von den rechtlichen Vorgaben für Niedersachsen zu denen ich mich nicht äußern kann scheint mir das doch zuallererst eine Frage zu sein, die ihr schulintern besprechen solltet gemeinsam mit eurer Schulleitung, sowie vor dem Hintergrund, welche Klassengrößen in eurem Bereich üblich oder zulässig sind, aber auch den tatsächlichen Gründen für die Rückstellung und der Frage, ob diese sich schulrechtlich halten lassen.


    Weder das Argument der Kollegin, dass die beiden emotional noch sehr kindlich seien scheint mir isoliert betrachtet ein Grund für eine Rückstellung zu sein, noch umgekehrt der Umstand, dass du bereits neun emotional sehr bedürftige Kinder in der Klasse haben wirst ein absoluter Ausschlussgrund zu sein. Auch da kenne ich mich aber natürlich zu wenig aus mit eurer Schülerschaft bzw. euren rechtlichen Vorgaben.

    Ich wage aber zu behaupten, das Rückstellungen niemals abhängig sind von der Zustimmung potentiell aufnehmender Lehrkräfte, da es bei der Frage von Rückstellungen um das davon betroffene Kind geht und was diesem potentiell dienlich ist in der Entwicklung.



    Was dir weiterhelfen könnte, um das Gespräch mit SL und Kollegin vorzubereiten:


    - Welche Gründe sieht eurer Schulgesetz denn vor für Rückstellungen im sonderpädagogischen Bereich der Klasse 5?

    - Welche Klassengrößen sind in eurem Bereich schulrechtlich gesehen das Maximum? Wie sieht das schulintern bei euch aus, was ist üblich bei Gruppen wie deiner?

    - Welche alternativen Lösungen könnte es geben, die die Bedürfnisse und Interessen nicht nur deiner Klasse, sondern auch der zwei SuS um die es geht berücksichtigen würden?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Im Gesichtsbuch gab es ja bereits einige Antworten (ich habe jetzt nicht geschaut, ob meine Überlegungen dort mittlerweile auch vermerkt sind, deshalb vielleicht Doppelungen).


    Grundsätzlich treffen Entscheidungen die aktuell unterrichtenden Lehrkräfte. Die aufnehmenden Lehrkräfte können ja kaum eine aus der täglichen Arbeit heraus begründete Entscheidung finden.

    Was mich interessieren würde: Inwiefern müssen Eltern bei dieser Rückstellung beteiligt werden? In der Regel müssten sie doch zustimmen, oder?


    Beide SuS sind eigentlich im Bereich Lernen, sind aber auf dem Stand Geistige Entwicklung. Wäre die Einordnung in eine ganz andere Klasse vielleicht angemessener?

    Beide SuS scheinen problematisch zu sein. Vielleicht verstärken sie sich gegenseitig in ihrem Verhalten? Dann könnte vielleicht ein Kompromiss sein, nur einen von beiden zurückzustellen, um die beiden voneinander zu trennen?

  • Für freiwilliges Zurücktreten gibt es einen Antrag der Eltern, wird dieser gestellt, entscheidet die Klassenkonferenz darüber. Seit Corona ist der Erlass aufgeweicht und dem Vorgaben wird in der Regel stattgegeben.


    Für Kinder mit Unterstützungsbedarf LE ist das möglich, sodass sie eine Klasse wiederholen.


    Fraglich ist, was die Wiederholung bringen soll, wenn die Leistungen wirklich derart schwach eingeschätzt werden.

    Sinnvoller erscheint, den Unterstützungsbedarf erneut zu prüfen und ggf. zu erweitern (ESE) oder zu verändern (GE), letzteres könnte einen Schulwechsel nach sich ziehen (von KME zu GE, da bin ich nicht sicher).

    Die Regelüberprüfung in Klasse 4 wurde aufgehoben, dennoch ist es jederzeit möglich, den Status prüfen zu lassen.


    Ob eines der Kinder zusätzlich eine I-Hilfe bekommen kann, dürfte regional sehr unterschiedlich bewertet werden. Bei KME kann es möglich sein, bei ESE auch, braucht aber entsprechende außerschulische Diagnosen, bei Lernen nicht, bei Wechsel auf eine GE-Schule nicht. (mein derzeitiger Stand in meinem Landkreis).

  • Ich möchte mich ganz herzlich bei Euch allen für die wirklich hilfreichen Kommentare bedanken!


    Ich werde morgen die Schulleitung aufsuchen und erfragen, ob die Klasse geteilt werden kann.


    Anders sehe ich keine Möglichkeit, die Kinder wirklich gut zu fördern und zu unterstützen.


    :rose:

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