Amtsärztliche Untersuchung ja oder nein?!

  • Hallo allerseits,


    Aktuell arbeite ich für das Bistum Aachen (Ersatzschuldienst) und wechsel zum Sommer in dien öffentlichen Schuldienst. Eine Stelle habe ich. Nun musste ich etwas unterschreiben, das zur Bzrg. Münster geschickt wird. Dort steht, dass bei einer Kündigung eine erneute amtsärztliche Untersuchung notwendig ist. Ich habe aber eine Freigabe bekommen. Und bei Einstellung bzw. Übernahme steht, dass man sich meldet, wenn eine erneute Untersuchung erforderlich erscheint. Ich wurde damals wegen Übergewicht und Bluthochdruck nicht verbeamtet. Hat das jemand schon mal über eine Freigabe gemacht und Erfahrungen wie das mit dem Amtsarzt aussieht?

  • Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, aber schon ein paar Jahre her: a) Wechsel aus dem Ersatzschuldienst, verbeamtet, in öffentlichen Schuldienst mit Freigabe: Neuverbeamtung mit neuem Gutachten vom Amtsarzt. b) gleiches im Angestelltenverhältnis, ebenfalls Amts Arzttermin gelaufen.


    Seit ein paar Jahren sind die Anforderungen an die Gesundheit für Beamte gesunken, oder besser gesagt: die Versagung der Verbeamtung ist deutlich schwieriger geworden. Eventuell schauen, ob mit der neuen Stelle auch eine Verbeamtung möglich ist? Da würde ich mich sehr gut beraten lassen im Vorfeld.

  • Ich habe mal das Bundesland gewechselt und musste im aufnehmenden Bundesland nochmals zum Amtsarzt. Empfand es auch inzwischen weniger "streng". Bayern war evtl. sowieso das einzige Bundesland, das jemals einen Aidstest verlangt hat. Weiß ich aber nicht genau.

  • Hallo allerseits,


    Aktuell arbeite ich für das Bistum Aachen (Ersatzschuldienst) und wechsel zum Sommer in dien öffentlichen Schuldienst. Eine Stelle habe ich. Nun musste ich etwas unterschreiben, das zur Bzrg. Münster geschickt wird. Dort steht, dass bei einer Kündigung eine erneute amtsärztliche Untersuchung notwendig ist. Ich habe aber eine Freigabe bekommen. Und bei Einstellung bzw. Übernahme steht, dass man sich meldet, wenn eine erneute Untersuchung erforderlich erscheint. Ich wurde damals wegen Übergewicht und Bluthochdruck nicht verbeamtet. Hat das jemand schon mal über eine Freigabe gemacht und Erfahrungen wie das mit dem Amtsarzt aussieht?

    Kommt sicher aufs das Bundesland an und wie das Dienstverhältnis ist. In Hessen sind Beamte für Ersatzschuldienst beurlaubt. Wenn die Beurlaubung aufgehoben wird, dann ändert sich am Status gar nichts, nur dass die Bezüge woanders herkommen.


    Im Angestelltenverhältnis ist das natürlich was anderes.

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