Was heißt denn „Gleichstellung“ in diesem Zusammenhang?
An die/den TE: alles Gute für dich. Kann nicht viel beitragen außer: achte auf deine Gesundheit!
Gleichstellung bedeutet, dass man auch bei einem GdB unter 50 Schwerbehinderten gleichgestellt ist und damit unter den besonders starken Schutz des Schwerbehindertenrechts fällt. Das erhöht die Verpflichtung einer SL zur Fürsorge, es ist also deutlich stärker im Rahmen der Integrationsvereinbarung auf medizinisch begründbare Entlastungswünsche von Lehrpersonen einzugehen, wie beispielsweise zur Stundenverteilung im Wochenverlauf.
Eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen ist nur bei Schwerbehinderten (also ab GdB 50) verpflichtend. Schwerbehinderte können dann auch nur noch nach Absprache zur Vertretung herangezogen werden oder können Dinge wie eine Klassenleitung oder auch Begleitung bei Klassenfahrten komplett ausschließen, wenn das nötig sein sollte.