Schwierige Wiedereingliederung

  • Was heißt denn „Gleichstellung“ in diesem Zusammenhang?


    An die/den TE: alles Gute für dich. Kann nicht viel beitragen außer: achte auf deine Gesundheit!

    Gleichstellung bedeutet, dass man auch bei einem GdB unter 50 Schwerbehinderten gleichgestellt ist und damit unter den besonders starken Schutz des Schwerbehindertenrechts fällt. Das erhöht die Verpflichtung einer SL zur Fürsorge, es ist also deutlich stärker im Rahmen der Integrationsvereinbarung auf medizinisch begründbare Entlastungswünsche von Lehrpersonen einzugehen, wie beispielsweise zur Stundenverteilung im Wochenverlauf.


    Eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen ist nur bei Schwerbehinderten (also ab GdB 50) verpflichtend. Schwerbehinderte können dann auch nur noch nach Absprache zur Vertretung herangezogen werden oder können Dinge wie eine Klassenleitung oder auch Begleitung bei Klassenfahrten komplett ausschließen, wenn das nötig sein sollte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • chemikus08 Was heißt da "voll"? Vollzeit? oder auch volle Dienstfähigkeit aber auch eher in Teilzeit

    Dazu muss man dann nochmal ganz genau ins Gesetz schauen (weiss jetzt auswendig nicht ob's das jeweilige LBG oder sogar das bundeseinheitliche Beamtenstatusgesetz ist, auf jeden Fall ist die rechtliche Lage überall gleich). Jedenfalls wird hier nochmal die begrenzte Dienstfähigkeit definiert (gemeinhin Teildienstfähigkeit genannt). Wenn der Beamte nicht dienstfähig jedoch teildienstfähig ist, so ist dies der zur Ruhesetzung vorzuziehen. Etwas anderes wäre auch mit vielen sonstigen Sozialbestimmungen nicht vereinbar.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • (Hervorhebung durch mich)


    chemikus08 Was heißt da "voll"? Vollzeit? oder auch volle Dienstfähigkeit aber auch eher in Teilzeit?

    Volle Dienstfähigkeit bedeutet nicht in Vollzeit tätig werden zu können, sondern gesundheitlich dazu imstande zu sein das eigene Deputat zuverlässig und weitestgehend gesund/ stabil ausüben zu können ohne erneute erhebliche Fehlzeiten. Es geht also lediglich um die volle Dienstfähigkeit/ Teildienstfähigkeit, gleich ob in Vollzeit oder Teilzeit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen ist nur bei Schwerbehinderten (also ab GdB 50) verpflichtend.

    Wobei wir in der Inklusionsvereinbarung der Bezreg Düsseldorf auch GdB 20 bis 40 mit erfasst haben, jedoch mit deutlich weniger verbindlichen Nachteilsausgleichend.Das wichtigste Recht ist für die Menschen bis GdB 40 bei uns der Anspruch auf Jahresgesprächemit der SL und eben auch der Möglichkeit zwischen den Teminen uns zu beauftragen auch erneut mit der SL die Situation zu erörtern. Das hilft schon weiter.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wobei wir in der Inklusionsvereinbarung der Bezreg Düsseldorf auch GdB 20 bis 40 mit erfasst haben, jedoch mit deutlich weniger verbindlichen Nachteilsausgleichend.Das wichtigste Recht ist für die Menschen bis GdB 40 bei uns der Anspruch auf Jahresgesprächemit der SL und eben auch der Möglichkeit zwischen den Teminen uns zu beauftragen auch erneut mit der SL die Situation zu erörtern. Das hilft schon weiter.

    Bei uns an der Schule weiß ich, dass es auch mit KuK mit GdB unter 50 einmal jährlich ein Gespräch gibt, denn selbstredend habenauch diese KuK ein Anrecht auf Fürsorge und schlicht darauf Gehör zu finden bei einer SL. Auch die Schwerbehindertenvertretungen haben die zahlreichen KuK mit GdB 20-40 immer mit auf dem Schirm, wie man an den Jahresversammlungen merkt, wo diese Gruppe regelmäßig den größten Teil der behinderten KuK ausmacht, weshalb viele Informationen ganz gezielt bezogen auf diese Gruppierung erklärt werden. Mit GdB 70 bin ich dann eher eine seltene Pflanze.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Gleichstellung hat auch Bedeutung für diejenigen, die eine Arbeitsplatzausstattung benötigen. Zwar steht auch den nicht gleich gestellten Kollegen eine Arbeitsplatzausstattung zu, wenn die aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Allerdings ist diese dann, und das zeigt die Erfahrung, wesentlich schlechter als bei den gleichgestellten Kollegen. Das hat einfach damit zu tun, dass erst mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung (oder auch Gleichstellung) die Integrationsämtter mi eingeschaltet werden und das bedeutet eine fachlich wesentlich bessere Beratung was die technischen Möglichkeiten anbelangt als auch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel (finanziell) aus der Ausgleichsabgabe.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Liebe "ThaTeacher",


    dass deine Erlebnisse gerade dir mit deinen gesundheitlichen Einschränkungen absolut nicht gut tun bzw. einer Wiedereingliederung geradezu entgegenstehen, leuchtet ein.

    Es ist dabei keineswegs so, dass du andere in Schwierigkeiten bringst, sondern du selbst wirst von mehreren Seiten massiv in die Defensive gedrängt und geradezu "plattgemacht".


    1) Durch eine stufenweise Wiedereingliederung an einer völlig neuen Schule unter ständiger Veränderung des Stundenplans wird deine Außenseiterrolle sofort im neuen Kollegium und womöglich auch bei Schülern und Eltern publik, auch unabhängig von deinem Verhalten. Somit wird Vorurteilen Vorschub geleistet.


    2) Du sollst dich in der Wiedereingliederung "beweisen", d.h. du bekommst offenbar nur noch diese eine "Chance" unter o.g. widrigsten Umständen (dass es offenbar in der 3. Klasse läuft und du prinzipiell noch Motivation hast, bleibt dabei völlig unberücksichtigt) und darfst sie nicht vertun. Mir stellt sich die Frage: Ist dieser immense Druck mit dem Prinzip einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit überhaupt vereinbar ? Ferner mit dem Fakt eines sich allgemein verschärfenden Lehrermangels, gerade an Grundschulen ?


    3) Es wird von Seiten der Mutter und der "Kollegin" über dich statt mit dir kommuniziert, und zwar wiederholt. Wären es wirklich so ernste Aspekte, hätte man bereits nach der ersten Mail mit dir sprechen sollen, um weiteren "Schaden" von den Schülern abzuwenden.


    4) Es beschwert sich typischerweise ausgerechnet die Mutter des größten Störenfrieds über subjektiv als ungerecht empfundenes Verhalten, ohne auch nur deine Seite als Erwachsene anzuhören, was das Fehlverhalten dieses Schülers immer mehr fördert - und sicherlich irgendwann auch gegen weitere Lehrkräfte. - Perfide ist, dass sicher gleichzeitig erwartet wird, dass du diese Störungen durch konsequente Maßnahmen abstellst. Dass sich die Fokussierung auf Machtspiele logischerweise auch negativ auf die Leistungen bzw. Noten auswirkt, hat durchaus der Schüler bzw. die Familie zu verantworten.


    5) Plötzlich wird die Problematik von der einen beschwerdeführenden Familie auf die ganze Klasse ausgeweitet. Es spricht strukturell gesehen einiges dafür, dass es etliche Mitläufer gibt, die nach der Pfeife des Störers tanzen, wodurch das Klassenklima empfindlich gestört ist.


    6) Die Schulleitung räumt dir vor dem Gespräch keine "Einlassungsfrist" ein wie vor Gericht. Sogar ein echter Straftäter kennt vor seiner persönlichen Verteidigung alle konkreten Anklagepunkte und kann sich rechtzeitig einen Anwalt besorgen.


    7) "Sie erklärten mir": Das heißt, da waren mehrere Schulleitungsmitglieder gegen dich anwesend ?


    8 ) Du selbst sollst ein Gespräch als Angeklagte mit der ganzen Klasse führen und gleichzeitig Protokoll führen. Eine solche auch gesunde Lehrkräfte überfordernde Situation wäre wiederum geeignet, dass über dieses Klassengespräch eine weitere Beschwerde erfolgt - gerade auch, weil dir dieser Mechanismus, andere gegen dich zu instrumentalisieren, bereits offen angekündigt worden ist.


    9) Dass hier ein Viertklässler mit einer Lehrkraft Machtspiele spielen darf, ist eine absolute Schieflage. Übrigens: Auch weit verbreitete "demokratisch" erscheinende Vorschläge wie z.B. dass beide Seiten eine gleiche Anzahl an Wünschen einbringen dürfen, würde deine natürliche Autorität stark gefährden.


    Kurz: Du befindest dich auf einer Schlachtbank wie die andere Kollegin zuvor !


    Hartnäckigkeit ist hier durchaus ein richtiger Ansatz, denn was hast du noch zu verlieren ?


    Was ist eigentlich zwischen März und Juni passiert ? Warst du krankgeschrieben ? So wäre zu erklären, dass sich die Schulleitung nicht gemeldet hat.

    Könntest du dich mit dieser zuvor ebenfalls betroffenen Kollegin vor dem Gespräch mit dem Schulrat kurzschließen, damit du weitere konkrete Informationen - neben deinem Mobbingtagebuch bzw. Gedächtnisprotokoll - hast ?

    Was sind das für weitere seltsame Anschuldigungen, die dir beeinflusst und provoziert erscheinen ?

    Wer wird bei diesem Gespräch noch zugegen sein ?

    Aus meiner Sicht wäre es günstig, wenn sich zusätzlich ein Anwalt einschalten würde. Denn was du gerade erlebst, wäre m.E. von der Schwere der Beeinträchtigung nicht nur mit Mobbing, sondern vielleicht auch mit einem Dienstunfall vergleichbar.

    Auch die behandelnden Ärzte solltest du in o.g. Aspekte ausführlich einweihen.

    Ansonsten sollte der Personalrat dafür sorgen, dass diese allgemeinen Kommunikationsstörungen abgestellt werden, indem z.B. auch für Schüler und Eltern der Dienstweg schriftlich vereinbart wird.

    Denn: Jede Menge Unkonkretes gegen eine Lehrkraft zu sammeln und unbestimmte Zeit später als Kübel auszugießen zeugt wirklich von einem extrem schlechten Klima, das keiner Schule würdig ist....

  • Hallo ihr Lieben!


    Tut mir leid, dass ich mich so spät erst zurück melde. Ich war ganz schön überwältigt und hatte zudem noch ein krankes Kind zu Hause.

    Vielen Dank an alle!


    Quittengelee und Fridolina haben meine Situation ganz gut erkannt. Ich denke auch, dass mein Schulleiter nach so einer Anschuldigung meiner Kollegin reagieren musste. Natürlich ist das ein normaler Vorgang. Die Art und Weise war aber sehr ungeschickt. Natürlich kennt er die Familie und deren Gewohnheit sehr anstrengend zu sein. Ebenso, schien er zu wissen, was mir seitens der Familie alles vorgeworfen wird. Ich weiß es aber bis heute nicht. Die Klassenlehrerin meinte, sie wolle das Vertrauen der Mutter nicht mißbrauchen indem sie die Mail weitergibt. Sie hat mir nur ein paar Punkte genannt, damit ich so ungefähr wisse, was im Elterngespräch auf mich zukomme.


    Ich bin seit dem Gespräch mit der Klasse krank geschrieben.

    Ich hätte mir gewünscht, dass er sich nach Erhalt des Protokolls bei mir meldet und ein ausgleichendes Gespräch sucht. Es hätte sicher Möglichkeiten gegeben. Man hätte mich in einer anderen Klasse einsetzen können oder ähnliches. Ich hatte das Gefühl, dass ich ein Problem war. Als ich weg war, war das Problem weg. Der Schüler hatte kein Problem mehr, die Eltern nicht, die Kollegin nicht und die Schulleitung auch nicht. Wie gesagt, ich habe ganz normal meinen Job gemacht und habe das nicht kommen sehen. Daher hinterfrage ich jetzt alles. Was habe ich vielleicht noch alles nicht mitbekommen? Ich fühle mich in dieser Schule nicht sicher und habe einfach ein Vertrauensproblem.


    Ich kenne solche Spielchen nicht. Ich hatte immer ganz tolle Kollegen und da wurde immer ganz offen miteinander gesprochen.

    Die Kollegin, die das Problem auch hatte, ist nicht mehr an der Schule. Ich kenne sie daher nicht.

    chemikus08 Eine Therapie habe ich bereits beantragt. Natürlich bei einem Facharzt und nicht bei einem Hausdruiden. :D Es dauert nur eben alles unglaublich lange. Der Antrag liegt mittlerweile schon seit 8 Wochen beim LBV :rolleyes:


    Caro07 Ich kann gut vor einer Klasse stehen. Das ist wie Fahrrad fahren. Sicher bin ich gerade etwas empfindlicher. Aber ich kann auch über vieles hinwegsehen bzw. verzeihen. Genau so, wie die SuS auch. Ich finde immer etwas liebenswertes an den Kindern. Ich war einmal an einer Schule für Erziehungshilfe. Das habe ich geliebt! Darum habe ich auch ein großes Herz für schwierige Schüler. Ich dachte auch bei diesem Schüler, dass ich eben so lange mit ihm arbeiten muss, bis ich einen Zugang finde. Zum ersten Mal ist mir das wohl nicht gelungen.


    Zauberwald Die Frage, warum man in der Wiedereingliederung an eine neue Dienststelle kommt, ist sehr berechtigt. Ich hatte vor meinem Ausfall bereits einen Versetzungsantrag gestellt. Weil wir an meiner alten Dienststelle sehr lange keine Schulleitung hatten wurde die Situation immer chaotischer und belastender. Bis zum Ausbruch meiner Belastungsstörung im letzten Jahr. Ich habe den Antrag dann weiterlaufen lassen und dachte, ein Neuanfang wäre eine gute Idee. :saint:

    War aber eher nicht so gut. Das weiß ich jetzt auch. Vorallem, da jetzt eine neue Schulleitung an meiner alten Dienstelle im Amt ist. :)


    Naja, jetzt muss es eben irgendwie weiter gehen. Die Frage ist natürlich auch, wann ist man auskuriert und bereit. Natürlich habe ich Angst, wieder nicht so weit zu sein und es wieder nicht schaffen. Aber ich vermisse die Schule <3

  • Die Klassenlehrerin meinte, sie wolle das Vertrauen der Mutter nicht mißbrauchen indem sie die Mail weitergibt.

    So eine blöde F****.

    Sammle all diese Notizen und Mails, liste sachlich auf und versuche mithilfe des Bezirkspersonalrats an die alte Schule zurück zu gehen. Das wäre mein Vorschlag.


    Edit: manchmal sind auch weniger beliebte Schulen, an die man deswegen leichter versetzt wird, weil ständig Unterhang ist, besser als ihr Ruf.

  • Genau diesen Satz der Klassenlehrerin, den Quittengelee zitiert, finde ich auch völlig unmöglich ! Schließlich betrifft die Mail dich persönlich und ungeprüfte Inhalte wurden schließlich weitergegeben an höhere Stelle, die unbeteiligt offenbar als Richter fungieren soll.


    Der Schulleiter muss zwar den Konflikt wieder nach unten befördern, aber:

    Das Gespräch hätte m.E. nicht mit der ganzen Klasse, sondern nur mit der beschwerdeführenden Familie geführt werden dürfen. Dabei hätte dich z.B. auch eine Sozialpädagogin (als Zeugin) unterstützen können.

    Einen Klassenwechsel finde ich als Außenwirkung nicht geeignet, eher den Wechsel an die alte Schule, wie auch Quittengelee vorschlägt.


    Neben Bezirkspersonalrat und Rechtsanwalt könntest du übrigens noch sehr wirkungsvoll und kostenlos eine andere Stelle schriftlich per Brief kontaktieren:

    Den Landesbeauftragten für den Datenschutz deines Bundeslandes.

    Mithilfe dieser Stelle wirst du in Kürze den gesamten Wortlaut der Beschwerde samt Namen der Beschwerdeführer erhalten. Denn was viele nicht wissen: Der Datenschützer verschafft dir auch sämtliche über dich gesammelte Daten.

    Und es ist eine amtliche Behörde, die quasi Kontrollfunktion über deine Vorgesetzten hat. Damit könntest du dir enormen Respekt verschaffen, da du deine Rechte kennst und wahrnimmst.

    Danach könnte ein Rechtsanwalt oder Bezirkspersonalrat die Schwachstellen dieses Schreibens zerpflücken.


    Dass du noch nicht deine Freude an deinem Beruf verloren hast, ist bemerkenswert und ein guter Ansatz.

    Lass dich nicht verunsichern !

    Noch etwas: Du hast doch im Rahmen deiner Wiedereingliederung einen Fallberater ? Schildere ihm die Vorfälle aktenkundig per Mail und frage, ob auf diese Weise eine Wiedereingliederung überhaupt sinnvoll ist, wenn man über dich kommuniziert statt mit dir.

    Dies könnte sehr wichtig sein für den Fall, dass man dich für dienstunfähig erklären will....


    Viel Erfolg !

  • Noch etwas: Du hast doch im Rahmen deiner Wiedereingliederung einen Fallberater ? Schildere ihm die Vorfälle aktenkundig per Mail und frage, ob auf diese Weise eine Wiedereingliederung überhaupt sinnvoll ist, wenn man über dich kommuniziert statt mit dir.

    Dies könnte sehr wichtig sein für den Fall, dass man dich für dienstunfähig erklären will....

    Guter und wichtiger Punkt!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hallo!


    Vielen Dank für die tollen Tipps! :geschenk: Da wäre ich gar nicht gekommen. Ich glaube, das weiß von denen keiner.

    Fallberater gibt es bei uns leider nicht. Es läuft meines Wissens alles über den Sprengelschulrat und den Personalrat.


    Gestern hatte ich auf Anraten meiner Personalrätin ein informelles Gespräch mit meiner Schulrätin bzgl. der Möglichkeiten wie es weiter gehen kann.

    Mein Wunsch war ja die Abordnung oder Versetzung an die alte Schule bzw. eine der beiden Schulen in den Nachbargemeinden, die ich gut kenne. Die Personalrätin meinte, die Schulrätin wäre eine sehr herzliche verständnisvolle Person und es wäre sicher irgendwas möglich.

    Das war leider überhaupt nicht so. Sie war sehr kühl und lehnte diese Möglichkeit ab. Sie hat im Gespräch zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht wirklich gesprächsbereit ist. ?( Ich muss jetzt bis MONTAG ein neues Gutachten über die Verlängerung der Wiedereingliederung zum Schulamt bringen. Sonst müsste ich im neuen Schuljahr mit meinen 20 Stunden Deputat starten.

    Außerdem erwartet sie, dass ich mit der Schulleitung zeitnah ein Gespräch führe. Es wurde deutlich, dass sie vorher auch von der Schulleitung geimpft wurde. Sie sagte, ich hätte Krankmeldungen zu spät abgegeben, es gäbe ja noch andere Fehlverhalten aber das wäre ja heute nicht Thema.


    Natürlich habe ich dann direkt die Schulleitung angeschrieben mit der Bitte um ein Gespräch. Da kam nicht nichts. Wahrscheinlich muss er sich erst mit der Schulrätin absprechen :rolleyes:.


    Ich nehme meinen Mann und die Personalrätin mit zum Gespräch. Wenn es denn stattfindet. Ich weiß auch nicht, was da rauskommen soll... Aber vielleicht wird es ja doch mal ein gutes Gespräch. :bitte:


    Das mit dem Datenschutzbeauftragten möchte ich trotzdem gerne machen. Schreibe ich dem einfach eine Email mit der Bitte mit sämtliche über dich gesammelte Daten zukommen zu lassen?


    Den Anwalt möchte ich noch nicht einschalten. Ich habe noch die Hoffnung, dass ich es irgendwie selbst lösen kann. Das kann doch nicht so weitergehen.


    Warum sollte man mich dienstunfähig schreiben lassen wollen? Ich will doch arbeiten. =O Zum Glück habe ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung! :S


    Jedenfalls rattert bei mir derzeit der Kopf ununterbrochen. Ich bin ziemlich niedergeschlagen.


    <3 Liebe Grüße und ein schönes Wochenende <3


  • Was spricht gegen einen Anwalt? Du bist dir bezüglich einiger Rechtsfragen sehr unsicher. Dafür, dass es um deine Zukunft und finanzielle Absicherung geht, bist du ganz schön entspannt. Das mit der Schulrätin war der richtige Versuch, leider hat die SL offenbar vorher zu ihr Kontakt gehabt.

    Ich würde dringend zur Rechtsberatung der Gewerkschaft gehen oder einen Fachanwalt aufsuchen.


    Ich will dir keine Angst machen, aber unbedingt zur Vorsicht und zur Außensicht mahnen. Lass dich nicht verarschen und fahre alle Geschütze auf, die du hast, solange du noch Kraft hast.


    Edit: stimmt das mit den verspäteten Krankschreibungen? Wenn nicht und auch, dass sie angeblich noch mehr Verfehlungen von dir haben, spricht das noch 10x mehr für Mobbing! Und ich sagte es glaube ich schon: Schreibe Mobbingtagebuch. Und halte dich an deinen Mann und Freunde außerhalb der Schule, das ist gut, dass dir jemand den Rücken stärkt.

  • Den Landesbeauftragten für den Datenschutz deines Bundeslandes.

    Mithilfe dieser Stelle wirst du in Kürze den gesamten Wortlaut der Beschwerde samt Namen der Beschwerdeführer erhalten. Denn was viele nicht wissen: Der Datenschützer verschafft dir auch sämtliche über dich gesammelte Daten.

    Das habe ich noch nie gehört. Was für eine Beschwerde sollte wo genau vorliegen?

  • ThaTeacher , viele Jahre nach eigenen Mobbingerfahrungen kann ich so viel Abstand nehmen, dass ich selbst wüsste, wie man jemanden mobben könnte. Versuche dir vorzustellen, dass jemand anders in deiner Lage wäre: Würdest du so mit ihm umspringen?


    Du musst also nicht die Schulleitung, die Schulrätin und die Kolleginnen davon überzeugen, dass du eine gute Lehrerin bist, arbeiten möchtest und lediglich Unterstützung bei der Wiedereingliederung brauchst und diese dir auch zusteht. Das wissen die alle ganz genau.


    Stell dir vor, eine Freundin wäre in deiner Lage, würde von Pontius zu Pilatus laufen, um zu erklären, dass sie eine vernünftige Wiedereingliederung braucht, aber prinzipiell natürlich eine erfahrene und gute Lehrkraft ist, die ihrem Job gerne nachgeht. Jedem anderen würdest du sofort zustimmen und sagen: ja logisch, warum sollte daran jemand zweifeln? Diesen Blick auf sich selbst zu bekommen ist schwierig, gerade wenn man in einer vulnerablen Situation ist.


    Die Anwältin kann dir helfen, deine Rechte zu sichten. Zum Beispiel: wer muss bis wann ein Gutachten für was einreichen, damit was passiert oder auch nicht? Dann haben gute Anwälte den unschätzbaren Vorteil, sachlich zu sein und deine Rechte zu verteidigen, wobei sie gerade bei Schulleitungen leicht Eindruck hinterlassen. Stichwort "mit dem Anwalt drohen". Denn nun kann man nicht mehr rummauscheln und die Kollegin substanzlos ein bisschen fertigmachen. Da sitzt ja wer von außerhalb des Kreidekosmos im Anzug, der im Zweifel jemanden verklagen könnte.


    Je klarer und objektiver du sein kannst, desto besser ist es. Hier und hier habe ich mich nachweislich krankgemeldet. Hier und hier habe ich Mutter xy ein Gespräch angeboten. Da und dort habe ich Kind abc folgende Erziehungsmaßnahme auferlegt. Falls du dich erklären musst.

    Aber eigentlich willst du ja dort weg, deswegen wäre es noch besser, nicht nur sich zu verteidigen und den Angriffen hinterherzulaufen, sondern selbst in den Angriff zu wechseln: hier und hier hätte ich Anspruch auf ein BEM-Gespräch gehabt. Da und dort hätte ich Anspruch auf eine freie erste Stunde gehabt, denn Arzt xy hat mir bescheinigt, dass... Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist aus diesem und jenem Grund nicht mehr gegeben, deswegen beantrage ich eine Versetzung. Oder ähnlich, ich will dir nur sagen: du bist stark und handlungsfähig.

  • Wisst ihr was? <3 Ich bin froh, dass ich heute habe! <3

    Mein Problem ist nur, dass ich das Problem doch immer größer mache, wenn ich jetzt mit einem Anwalt komme. Und eigentlich will ich doch, dass es kleiner wird. :heul:


    Mobbing klingt so bösartig. Man geht ja immer von sich selbst aus und deswegen fällt es mir schwer, das zu sehen. Ich bin eben ein positiver, optimistischer Mensch.


    Aber mir leuchtet das natürlich auch total ein was ihr schreibt.


    Natürlich sind meine Kranmeldungen lückenlos und ich habe sie immer sofort verschickt. Einmal hat die Post zu lange gebraucht. Daraufhin hat es die Praxis dann direkt ins Sekretariat gefaxt.

    Ein Mobbingtagebuch habe ich bereits erstellt. Aus dem Gedächtnis. Aber aus meinen Notizen und dem Klassentagebuch in der Schule lässt es sich ganz gut rekonstruieren. Protokolle und Emails habe ich als Anhang aufgenommen. War viel Arbeit aber es hat mir auch geholfen, mir alles vor dem gestrigen Gespräch noch einmal ins Gedächtnis zu rufen. Allerdings wollte die Schulrätin das gar nicht wissen. Schade, eigentlich sollte sie ja unvoreingenommen sein und beide Seiten hören. Für meine Ärztin klingt es auch nach Mobbing.


    Also gut, ich werde mich einer Rechtsberatung unterziehen.


    Liebe Grüße

    :laola:

  • Aber bitte nimm einen Anwalt, der sich mit Schule und Beamtenrecht auskennt. Das ist nichts für Wald und Wiesen Anwälte

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Sorry, ich habe eben erst gelesen, dass es hier Neuigkeiten gibt.

    Zum Thema "Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg" (Adresse müsstest du selbst herausfinden):

    Beschränke dich zunächst einfach nur auf die besagte (Email-)Beschwerde(n) der Mutter, die an die Klassenlehrerin geschickt und dann weiter an die Schulleitung gereicht wurde(n), ohne dass du bisher Konkretes in der Hand hattest, um eventuelles Fehlverhalten abstellen zu können.

    Nach etwa 3 Wochen kannst du mit einer Reaktion rechnen, indem dir der Datenschützer erklärt, dass er die Schulleitung aufgefordert hat, den Inhalt der Beschwerde samt Beschwerdeführerin offenzulegen. Ich habe damals per normalem Brief kommuniziert.


    Folgender Text könnte als Anregung dienen:


    Sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung Schule,


    mir ist am. . ... 2024 Folgendes widerfahren:

    Ich als in der Wiedereingliederung befindliche Lehrkraft wurde unvermittelt zur Schulleitung meiner Grundschule X in Y zitiert und mir wurde eröffnet, dass eine aufgrund des Fehlverhaltens ihres Sohnes allzu bekannte Mutter zuvor eine Beschwerdemail (oder mehrere ?) über mich an die Klassenlehrerin geschickt hat. Obwohl dieses angebliche Fehlverhalten mich betraf, wurde ich bisher von keiner Seite konkret über die gegen mich erhobenen Vorwürfe sachlich informiert, die angeblich die gesamte Klasse betreffen. Diesen Wortlaut benötige ich aber, um den Wahrheitsgehalt zu prüfen und eventuelles Fehlverhalten meinerseits abstellen zu können. Als Grund wurde einseitig das Vertrauensverhältnis zur o.g. Familie angegeben. Klärungsgespräche sowie meine vorgesehene Wiedereingliederung können m.E. jedoch durch diese Art der Kommunikation nicht gelingen. Weiterhin wüsste ich gerne, in welcher Akte dieses Schriftstück nun zu finden ist.


    Vor allem ist mir durch andere Fälle bekannt, dass ich ein Anrecht auf komplette Einsicht in alle über mich gesammelten Beschwerden habe.

    Deshalb würde ich Sie bitten, letztlich im Sinne aller Beteiligten mir diese Informationen zukommen zu lassen. Herzlichen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

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