Schwierige Wiedereingliederung

  • Sorry, ich habe eben erst gelesen, dass es hier Neuigkeiten gibt.

    Zum Thema "Landesbeauftragter für den Datenschutz Baden-Württemberg" (Adresse müsstest du selbst herausfinden):

    Beschränke dich zunächst einfach nur auf die besagte (Email-)Beschwerde(n) der Mutter, die an die Klassenlehrerin geschickt und dann weiter an die Schulleitung gereicht wurde(n), ohne dass du bisher Konkretes in der Hand hattest, um eventuelles Fehlverhalten abstellen zu können.

    Nach etwa 3 Wochen kannst du mit einer Reaktion rechnen, indem dir der Datenschützer erklärt, dass er die Schulleitung aufgefordert hat, den Inhalt der Beschwerde samt Beschwerdeführerin offenzulegen. Ich habe damals per normalem Brief kommuniziert.


    Folgender Text könnte als Anregung dienen:


    Sehr geehrte Damen und Herren der Abteilung Schule,


    mir ist am. . ... 2024 Folgendes widerfahren:

    Ich als in der Wiedereingliederung befindliche Lehrkraft wurde unvermittelt zur Schulleitung meiner Grundschule X in Y zitiert und mir wurde eröffnet, dass eine aufgrund des Fehlverhaltens ihres Sohnes allzu bekannte Mutter zuvor eine Beschwerdemail (oder mehrere ?) über mich an die Klassenlehrerin geschickt hat. Obwohl dieses angebliche Fehlverhalten mich betraf, wurde ich bisher von keiner Seite konkret über die gegen mich erhobenen Vorwürfe sachlich informiert, die angeblich die gesamte Klasse betreffen. Diesen Wortlaut benötige ich aber, um den Wahrheitsgehalt zu prüfen und eventuelles Fehlverhalten meinerseits abstellen zu können. Als Grund wurde einseitig das Vertrauensverhältnis zur o.g. Familie angegeben. Klärungsgespräche sowie meine vorgesehene Wiedereingliederung können m.E. jedoch durch diese Art der Kommunikation nicht gelingen. Weiterhin wüsste ich gerne, in welcher Akte dieses Schriftstück nun zu finden ist.


    Vor allem ist mir durch andere Fälle bekannt, dass ich ein Anrecht auf komplette Einsicht in alle über mich gesammelten Beschwerden habe.

    Deshalb würde ich Sie bitten, letztlich im Sinne aller Beteiligten mir diese Informationen zukommen zu lassen. Herzlichen Dank im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Habe gerade mal recherchiert und mit Entsetzen gesehen, dass die genannte Behörde in BW sehr schlechte Rezensionen erhalten hat, da sie sich zumindest in den letzten Jahren kaum zurückgemeldet haben soll. Dabei wäre es eine so schöne und wirksame Überraschung für die Schulleitung, wenn sie völlig unerwartet einen Brief vom Landesdatenschützer erhalten würde. ......

    Vielleicht würde ein Vorabtelefonat helfen, damit man den Namen eines konkreten Ansprechpartners hat, der sich dann umso verantwortlicher fühlt. Die Urlaubszeiten wären dabei auch zu erfragen, damit man nicht unnötig lange warten muss.


    Parallel dazu solltest du auf jeden Fall die Personalräte einschalten, die ebenso auf diese datenschutzrechtlichen Missstände reagieren müssten. UND: Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten an der Schule ? Falls ja: Gerade der ist auch für Datenschutz auf elektronischer Ebene zuständig.


    Jedenfalls hatte in meinem Fall damals der zuständige Dezernent vor meinen Ohren die damalige Schulleiterin darauf hingewiesen, dass mir die Beschwerde unbedingt gezeigt werden müsse....Dies hatte leider auch der Bezirkspersonalrat nicht auf dem Schirm gehabt, weswegen man es ihm unbedingt mitteilten müsste.


    Für den Fall, dass dann die Beschwerde plötzlich völlig gegenstandslos werden sollte und vor einer Übergabe an dich vernichtet wird, kannst du dich freuen. Andererseits wäre das aber auch eine Vernichtung von Beweismaterial dafür, dass gegen dich gesammelt wird....

  • P.S. Bei unserem 30jährigen Abitreffen waren 3 ehemalige LehrerInnen da.

    Hm, das hatten letztes Jahr - ganz ohne Lehrer. Viel mehr als 3 leben aber auch nicht mehr.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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