Mehrarbeit im ersten Beförderungsamt NRW

  • Hallo erstmal,



    ich frage mich als persönlich Betroffener immer wieder, wie genau eigentlich die Wochenarbeitszeit für Inhaber von Beförderungsstellen in NRW geregelt ist. Diese sind ja heutzutage an Zusatzaufgaben gebunden.



    Wenn aber die Wochenarbeitszeit von Beamten generell 41 Stunden beträgt und Lehrkräfte diese bereits mit ihrem regulären Deputat erfüllen, dann ist doch die Tatsache, dass hier im Allgemeinen mit Verweis auf die höhere Besoldung keine zeitliche Entlastung gewährt wird, damit unvereinbar, oder stehe ich auf dem Schlauch?



    Mich würde wirklich interessieren, wie andere das sehen und ob es da eventuell schon einmal offizielle Stellungnahmen oder Beurteilungen zu gab.

    (Ich schreibe bewusst nicht "Urteile", weil ich das wohl mitbekommen hätte :D)



    Das klingt jetzt natürlich so, als hätte ich mich einst beworben ohne mir Gedanken zu machen.

    Aber ich wundere mich hier tatsächlich, dass das einfach alle so hinnehmen.



    Und natürlich habe ich auch einen persönlichen Beweggrund, mich ans Forum zu richten, der in die gleiche Kerbe schlägt. Aber nicht, weil ich meine Zusatzaufgabe und die damit verbundene Mehrarbeit leid bin.



    Mein Problem ist, dass meine Mehrarbeit von Jahr zu Jahr zunimmt. Mir wird jedes Schuljahr eine neue, regelmäßig zu erledigende Aufgabe zugeschoben. Und weil ich ja schließlich mehr Geld bekomme, habe ich gefälligst auch nicht zu meckern. Das geht jetzt seit Jahren so - und in meinen Augen haben wir den unzumutbaren Bereich verlassen und bewegen uns jetzt in absurden Sphären.



    Ich erspare euch hier ganz bewusst die Details. Um die geht es mir nicht.

    Nur so viel: Ich mache alles, was meine Kolleg/innen auch machen - und das gewissenhaft und bis zum bitteren Ende. Ich führe die Elterngespräche, die notwendig sind, schreibe die Gutachten, die angebracht sind, und so weiter. Ihr wisst sicherlich, was ich meine. Klassenleitung, Klassenfahrten, Korrekturfach - alles dabei.



    Und zusätzlich bin ich jetzt, am 12. des Monats, bei 21 Überstunden. Nur durch die Zusatzaufgaben.



    Jetzt ist bei mir dann auch mal das Ende der Fahnenstange erreicht und um das ein für alle Mal zu klären, bin ich für jeden Tipp und Ratschlag dankbar.



    Vor allem aber - ich kenne meine Schulleitung ja - wäre es klasse, wenn ihr mich auf entsprechende Gesetze, Erlasse und ähnliches verweisen könntet.



    Natürlich bin ich auch an Erfahrungswerten interessiert.



    Wenn ich etwas hierzu einfällt, immer gern her damit.



    Ich habe nämlich beschlossen, dass jetzt einmal final zu klären.

    Und dafür brauche ich Munition 8)

  • Irgendwann hatte hier mal jemand geschrieben:

    Man wird befördert und bekommt mehr Geld (aber ggf.* keine Entlastung für seine Aufgabe), weil vorausgesetzt wird, dass man die übertragenen Aufgaben aufgrund der Erfahrung, persönlichen Kompetenz in dem entsprechenden Bereich effektiv in kürzerer Zeit erledigen kann. (Weil man in dem Bereich leistungsfähiger ist.)


    Das wäre die mentale Begründung für "mehr Aufgaben nach Beförderung und trotzdem keine Ermäßigung).


    ---

    * ggf, weil das ja nicht auf alle Beförderungsstellen zutrifft.

  • Mit der Beförderung ist nicht die Arbeitszeit gestiegen sondern die Verantwortung. Mein Argument ist immer, dass Dezernenten in der Bezirksregierung A16 eine Arbeitszeiterfassung haben. Ab 41 Std wird das Konto aufgefüllt und fröhlich abgefeiert. Genauso wie bei Behördenmitarbeitenden, die Beamte sind. Warum sollte das für mich als Beamtin nicht gelten? Wo steht, dass ich mehr arbeiten muss? Muss dann auch der A14er mehr als der A13er arbeiten?


    Ich frage bei jeder neuen Aufgabe: Und was soll ich dafür liegen lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn das Gesamtpaket an Arbeit nicht in 41 Wochenstunden - dafür aber dann eben auch sechs der zwölf unterrichtsfreien Wochen durchgearbeitet - zu bewältigen ist, gibt es nur noch die Möglichkeit der Überlastungsanzeige. Wenn dann die Arbeit eben nicht mehr fehlerfrei erledigt werden sollte, ist man - Vorsatz einmal außen vor gelassen - aus dem Schneider.
    Anders wird es wohl nicht gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Mit der Beförderung ist nicht die Arbeitszeit gestiegen sondern die Verantwortung. Mein Argument ist immer, dass Dezernenten in der Bezirksregierung A16 eine Arbeitszeiterfassung haben. Ab 41 Std wird das Konto aufgefüllt und fröhlich abgefeiert. Genauso wie bei Behördenmitarbeitenden, die Beamte sind. Warum sollte das für mich als Beamtin nicht gelten? Wo steht, dass ich mehr arbeiten muss? Muss dann auch der A14er mehr als der A13er arbeiten?


    Ich frage bei jeder neuen Aufgabe: Und was soll ich dafür liegen lassen?

    Hier sollte fairerweise ergänzt werden, dass man in der Behörde wie alle Nicht-Lehrkräfte den Nachteil hat, dass man seine Kinder nicht automatisch in den Ferien betreut hat und dass man bis auf die 30 Tage Urlaubsanspruch dann eben in allen anderen Wochen Dienst schieben muss.

  • Hier sollte fairerweise ergänzt werden, dass man in der Behörde wie alle Nicht-Lehrkräfte den Nachteil hat, dass man seine Kinder nicht automatisch in den Ferien betreut hat und dass man bis auf die 30 Tage Urlaubsanspruch dann eben in allen anderen Wochen Dienst schieben muss.

    Das ist richtig, aber was hat das damit zu tun, dass wir alle die gleichen Beamten sind?


  • Mein Problem ist, dass meine Mehrarbeit von Jahr zu Jahr zunimmt. Mir wird jedes Schuljahr eine neue, regelmäßig zu erledigende Aufgabe zugeschoben. Und weil ich ja schließlich mehr Geld bekomme, habe ich gefälligst auch nicht zu meckern. Das geht jetzt seit Jahren so - und in meinen Augen haben wir den unzumutbaren Bereich verlassen und bewegen uns jetzt in absurden Sphären.

    anderes Bundesland, keine rechtlichen Hinweise, nur meine Erfahrung:

    Ich weiß genau was du meinst und ich habe genau das jahrelang mitgemacht und mir die gleichen Argumente anhören müssen. Zunehmende Aufgaben, gefühlt von Jahr zu Jahr mehr, seit Corona noch einen obendrauf, und die SL hat immer gemeint, dass die zusätzliche Mehrarbeit (die bei weitem die Entlastungsstunden überstieg!!) damit abgegolten wäre, dass ich ja eine höhere Besoldungsstufe hätte. Viel Arbeit, die meist im Hintergrund lief, so dass (nennt mich eitel, aber ja, es hat mich geärgert!) den Ruhm dafür andere (die SL) abgegriffen haben. Ich hatte zwei Wochen Sommerferien, aber mit Dienstlaptop und Stundenplanung, eine Woche jeweils in den übrigen Ferien, außerdem in 80% Teilzeit etwa 45 Stunden Wochenarbeitszeit. Ich habe teilweise Buch darüber geführt, da ich immer gedacht habe, ich mache etwas falsch.

    Ich habe die Situation nicht ändern können. SL und ich hatten völlig unterschiedliche Vorstellungen von meiner Rolle und von meinen Aufgaben bzw. von der Vorstellung, unter welchen Umständen höhere Besoldung erfolgt.

    Meine Lösung: ich habe mich wegbeworben.

    Aktuell bin ich mit meiner neuen Aufgabe ganz glücklich und lerne gerade, dass es auch anders geht.

  • Hier sollte fairerweise ergänzt werden, dass man in der Behörde wie alle Nicht-Lehrkräfte den Nachteil hat, dass man seine Kinder nicht automatisch in den Ferien betreut hat und dass man bis auf die 30 Tage Urlaubsanspruch dann eben in allen anderen Wochen Dienst schieben muss.

    … dafür aber mit der Wahl der Urlaubstage flexibler ist, ggf. Gleitzeit hat, nicht auf Klassenfahrt muss, …


    Wer es als Lehrkraft mit den 41 Wochenstunden Arbeitszeit ernst nimmt und entsprechend die Hälfte der Ferien arbeitet, hat effektiv auch 30 Urlaubstage, ist dazu auf wenige Wochen festgelegt und hat ebenfalls keine „automatische“ Kinderbetreuung.

  • Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerwG 2 C 16.14 vom 16.7.205 beschäftigt sich zwar eigentlich nur indirekt mit der Frage, geht aber in der Urteilbegründung zum Teil dennoch recht konkret auf diese Fragestellung ein:

    Dort wird zunächst bestätigt, dass Aufgaben, die sich aus der Übertragung einer Funktion ergeben, ebenso wie alle anderen Aufgaben einer Lehrkraft innerhalb der regulären Wochenarbeitszeit leistbar sein müssen. Mit anderen Worten: Man kann von einem Funktionsstelleninhaber keine Mehrarbeit erwarten.


    Unter II.15 heißt es dort aber:

    Zitat

    Zwar müssen [Oberstudienräte] in demselben Umfang Unterricht erteilen wie Studienräte (Besoldungsgruppe A 13 LBesO) und haben zusätzlich Funktionstätigkeiten wahrzunehmen. Sie leisten damit im Umfang der ihnen übertragenen Funktionstätigkeiten ein höheres Pensum. Allerdings ist mit dem Oberverwaltungsgericht darauf abzustellen, dass Beförderungsämter an besonders leistungsstarke Beamte vergeben werden und der Dienstherr daher grundsätzlich erwarten kann, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation dergestalt bewältigt wird, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird. Zwar darf die

    Reichweite dieses Gesichtspunkts nicht überspannt werden. Er trägt aber überschaubare Mehrbelastungen wie die auf alle Oberstudienräte an einer Schule verteilten Funktionstätigkeiten und bildet zugleich den rechtfertigenden sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zwischen - vollzeitbeschäftigten - Studienräten und Oberstudienräten, Art. 3 Abs. 1 GG.

    Das entspricht der Aussage von kleiner gruener frosch Andererseits ist diese Sichtweise auch nicht unbegrenzt belastbar.

    Mit anderen Worten: Nur weil man mit Funktion Zusatzaufgaben übernimmt, hat man nicht automatisch Anspruch auf Entlastung. Wenn die Masse der Zusatzaufgaben aber das von einem Funktionsträger zu erwartende Maß an Effizienz, Komeptenz und Routine übersteigt, muss entweder die Aufgabenlast reduziert oder an anderer Stelle Entlastung gewährt werden.

    • Offizieller Beitrag

    … dafür aber mit der Wahl der Urlaubstage flexibler ist, ggf. Gleitzeit hat, nicht auf Klassenfahrt muss, …


    Wer es als Lehrkraft mit den 41 Wochenstunden Arbeitszeit ernst nimmt und entsprechend die Hälfte der Ferien arbeitet, hat effektiv auch 30 Urlaubstage, ist dazu auf wenige Wochen festgelegt und hat ebenfalls keine „automatische“ Kinderbetreuung.

    Mit kleinen bzw. schulpflichtigen Kindern, um den direkten Vergleich zu bemühen, geht das eben nicht. Da sind die Bedingungen tatsächlich gleich.


    Ich kenne keine Lehrkraft, die in sechs von zwölf Wochen Ferien wirklich jeden Tag ihre 8 Stunden arbeitet. De facto dürfte es so sein, dass die während der Unterrichtszeit angehäuften fiktiven Überstufen ebenso fiktiv in den zwölf Wochen unterrichtsfreier Zeit abgefeiert werden.


    Dann gäbe es da ja auch noch den Punkt, dass in der Behörde der Urlaub in der Regel abzusprechen ist unter den Mitarbeitenden, damit die Dienststelle immer erreichbar ist. Da haben dann zwar KollegInnen mit Kindern Vorrang, gleichwohl ist das Ganze nicht vollständig frei wählbar.


    Die Kinderbetreuung ist insofern gewährleistet, wenn man nicht gerade während der unterrichtsfreien Zeit in der Schule arbeitet - und selbst da nehmen die A15er mitunter ihre Kinder mit. (Selbst während des Corona-Lockdowns im Homeoffice war ich froh, dass ich dauerhaft von daheim arbeiten konnte und so die Betreuung meiner drei Kinder immer gewährleistet war.)

  • Ich kenne keine Lehrkraft, die in sechs von zwölf Wochen Ferien wirklich jeden Tag ihre 8 Stunden arbeitet. De facto dürfte es so sein, dass die während der Unterrichtszeit angehäuften fiktiven Überstufen ebenso fiktiv in den zwölf Wochen unterrichtsfreier Zeit abgefeiert werden.

    Das kann ich nur bestätigen. Das bedeutet andersherum natürlich, dass sich die in der Zeiterfassung angesetzten Wochenarbeitszeiten in den Unterrichtswochen entsprechend erhöhen müssen. Ich habe manchmal den Eindruck, dass das nicht immer alle Kolleginnen und Kollegen beachten.

    Die Kinderbetreuung ist insofern gewährleistet, wenn man nicht gerade während der unterrichtsfreien Zeit in der Schule arbeitet - und selbst da nehmen die A15er mitunter ihre Kinder mit. (Selbst während des Corona-Lockdowns im Homeoffice war ich froh, dass ich dauerhaft von daheim arbeiten konnte und so die Betreuung meiner drei Kinder immer gewährleistet war.)

    Ja, genau so. Die Präsenzzeiten in den Ferien in der Schule halten sich auch im Rahmen und machen nur wenige Tage mit nur jeweils wenigen Stunden im Jahr aus. Ausgenommen davon sind die Tage unmittelbar vor Schuljahresstart, die auch mit Blick auf die Kinderbetreuung (Kita und Schulen sind ja noch zu) durchaus anspruchsvoll sind. Aber auch hier: sicher deutlich weniger schwierig als für Familien, bei denen beide Eltern nicht in Schule arbeiten und die mit ihrem Jahresurlaub schnell ins Straucheln kommen, wenn sie über 60 Ferientage im Jahr abfangen sollen. Spätestens dann war es das nämlich auch ganz schnell mit "Flexiblen Urlaubstagen außerhalb des Schuldienstes".

  • Aber auch hier: sicher deutlich weniger schwierig als für Familien, bei denen beide Eltern nicht in Schule arbeiten und die mit ihrem Jahresurlaub schnell ins Straucheln kommen, wenn sie über 60 Ferientage im Jahr abfangen sollen. Spätestens dann war es das nämlich auch ganz schnell mit "Flexiblen Urlaubstagen außerhalb des Schuldienstes".

    Es ist ja keiner gezwungen, Kinder in die Welt zu setzen.


    Die Beschränkung auf 30 Urlaubstage im Jahr ist tatsächlich ein Grund, wieso ich aktuell nicht wirklich nach Behördentätigkeiten schaue, obwohl sie mich durchaus reizen würde.


    Andererseits ist das freie Wählen dieser 30 Tage, wenn man Reisen möchte, unfassbar attraktiv.

  • Die Beschränkung auf 30 Urlaubstage im Jahr ist tatsächlich ein Grund

    Hört sich zunächst schlimm an. Schaue ich mir jedoch die sonstigen Rahmenbedingungen beispielsweise in der Bezirksregierung an, darf man nicht außer Acht lassen, dass man einen nicht gerade kleinen Teil der Arbeitszeit auch im Home-Office ableisten darf, da es dort eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit gibt. Außerdem kann ich alles was über 39 respektive 41 h (Beamte) hinausgeht im Rahmen der Gleitzeit aufsparen und mit statt Urlaub auch Gleitzeittage nehmen. Unter diesen Bedingungen stellt sich das schon anders dar. Ich war früher selber sieben Jahre bei der Stadt und da konnte man über Gleitzeittage schon einiges regeln. Bei mir waren damals zwei Gleitzeittage pro Monat erlaubt. Mittlerweile sind die Vereinbarungen z.t. noch großzügiger.


    Dann kommt noch eins hinzu. Falls Du im Hochsommer zu Hause keine Klimaanlage hast, wirst Du Dich freuen auf der Dienststelle arbeiten zu können. :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es hat damit zu tun, dass es eben wie hier sehr deutlich wird von den konkreten Umständen der jeweiligen Tätigkeit abhängt.

    Ich verstehe den Zusammenhang immernoch nicht. Das betrifft ja auch alle anderen Lehrkräfte. Auch die haben diesen Vorteil der Ferien und den Nachteil der unflexibilität. Hier geht’s doch um Funktionsstelleninhaber und deren Arbeitszeit.

  • Es ist ja keiner gezwungen, Kinder in die Welt zu setzen.

    Das hat auch niemand behauptet. Gleichzeitig ist das die Lebenswirklichkeit nicht weniger Lehrkräfte und das Herumreiten auf der Position, die Urlaube seien im Lehramt nicht flexibel genug zu legen zumindest für diese weitgehend irrelevant.

  • Ok bei uns haben Klimaanlage. Falls unsere Brötchengeber mitlesen habe ich genug Brotkrumen verstreut um mich zu identifizieren. :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Man wird befördert und bekommt mehr Geld (aber ggf.* keine Entlastung für seine Aufgabe), weil vorausgesetzt wird, dass man die übertragenen Aufgaben aufgrund der Erfahrung, persönlichen Kompetenz in dem entsprechenden Bereich effektiv in kürzerer Zeit erledigen kann. (Weil man in dem Bereich leistungsfähiger ist.)


    Das kann ich nachvollziehen.

    Danke!

  • Mein Problem ist, dass meine Mehrarbeit von Jahr zu Jahr zunimmt. Mir wird jedes Schuljahr eine neue, regelmäßig zu erledigende Aufgabe zugeschoben. Und weil ich ja schließlich mehr Geld bekomme, habe ich gefälligst auch nicht zu meckern. Das geht jetzt seit Jahren so - und in meinen Augen haben wir den unzumutbaren Bereich verlassen und bewegen uns jetzt in absurden Sphären.

    Sagt dir wirklich jemand, du habest nicht zu meckern, weil du ja mehr Geld bekommst?


    Ich hatte eine Zeitlang auch mal wirklich richtig viel in der Verwaltung zu tun. Da habe ich immer gesehen, dass ich fertig werde und mir gedacht: Wenn es wirklich zu viel wird, sage ich Bescheid. Ich hätte das genau so gemacht. Ich wäre zur Schulleitung gegangen und hätte gesagt: Das schaffe ich nicht. Und wäre nicht aufgestanden, bis mir irgendeine Entlastung angeboten worden wäre. Allerdings war das dann doch nicht nötig. Ging auch so und hat sich dann wieder beruhigt.


    Hast du schon Bescheid gesagt? Vielleicht ahnt niemand, wie hoch die Belastung inzwischen ist? Man sollte nicht im stillen Kämmerlein ein Feindbild aufbauen, das vielleicht gar nicht da ist. Reden hilft. Wenn du wirklich so viel und so gewissenhaft arbeitest, bleibt das ja nicht unbemerkt. "Unbemerkt" heißt in der Schule oft: Man hört nichts. Keine Beschwerden, keine Unregelmäßigkeiten, keine erhöhten Fehlzeiten etc. Ich glaube nicht, dass es hilfreich ist, sich mit irgendwelchen Vorschriften zu "bewaffnen". In der Regel führt das zu Verstimmungen.

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