Versetzung - Gründe

  • Hallo zusammen,


    beim Versetzungsantrag steht unteranderem als Versetzungsgrund ,,Pflegebedürftig erkrankte Eltern" oder ,,Pflegebedürftig erkrankte Ehepartner, Kinder". Wie genau ist diese Pflegebedürftigkeit beim Versetzungsgrund definiert? Tatsächlich so, dass eine Pflegestufe vorliegen muss, oder reichen da schon Beeinträchtigungen im Alltag bzw. sowas wie ein Schwerbehindertenausweiß aus?


    Danke!

  • Vor zehn Jahren hätte es wahrscheinlich gereicht. Heute, in Zeiten von Lehrermangel, musst du bitte für die Person mit Pflegegrad auch noch eingetragene Pflegeperson sein, sonst sind die dienstlichen Belange leider wichtiger als die privaten. Aber vielleicht hast du Glück. Kreuze es einfach an , schreib deine Erklärungen dazu und schick an Nachweisen mit, was es gibt. Nicht vergessen: Bezirkspersonalrat über deinen Versetzungsantrag informieren.

Werbung