Hallo zusammen,
beim Versetzungsantrag steht unteranderem als Versetzungsgrund ,,Pflegebedürftig erkrankte Eltern" oder ,,Pflegebedürftig erkrankte Ehepartner, Kinder". Wie genau ist diese Pflegebedürftigkeit beim Versetzungsgrund definiert? Tatsächlich so, dass eine Pflegestufe vorliegen muss, oder reichen da schon Beeinträchtigungen im Alltag bzw. sowas wie ein Schwerbehindertenausweiß aus?
Danke!