Liebes Forum,
ich frage aus Interesse, weil ich im Netz keine genauen Infos finden konnte:
Jedes Bundesland hat eigene Altersgrenzen für die Verbeamtung. In BW ist diese z. B. bei 42 Jahren.
Doch was genau heißt das jetzt? Welcher Verwaltungsakt / formelle Akt ist hier eigentlich entscheidend?
1. Muss die Person noch vor Erreichen des 42. Lebensjahrs die Urkunde auf Lebenszeitverbeamtung erhalten haben?
Oder nur die Urkunde auf Beamter auf Probe?
2. Oder genügt es z. B. vor dieser Altersgrenze noch in den Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) eingetreten zu sein, sodass
diese ab diesem Zeitpunkt gar nicht mehr relevant ist?
Man ist ja (je nach Dienstbeurteilung) erst einmal einige Jahre Beamter auf Probe bevor man die Verbeamtung auf Lebenszeit erhält.
Ich vermute hier 1, ganz sicher bin ich mir aber nicht.