Hallo zusammen,
ein ganz spezielles und unangenehmes Anliegen:
Im September 2023 wurde meine Ehegattin in den Beamtenstatus berufen. In Zuge dessen wurde mir, seit 2014 im Beamtenstatus, der Orts- und Familienzuschlag durch die Bezügestelle aberkannt und meiner Ehegattin zugesprochen, da sie das Kindergeld bezieht. Im April habe ich Beihilfe beantragt, im Mai wurde dieser von der Beihilfestelle abgelehnt - mit folgender Begründung:
„Gemäß unseren Daten liegt ab 01.10.2023 keine Beihilfeberechtigung mehr für Ihre Kinder vor. Somit ist Ihr eigener Beihilfebemessungssatz ab 01.10.2023 wieder bei 50%.“
Die Kinder sind seit Geburt bei mir versichert. Von keiner Stelle erfolgte eine Information darüber, dass die Beihilfe an den Orts- und Familienzuschlag gebunden ist und eine Änderung der Versicherung zwingend notwendig ist, da meine Beihilfeberechtigung umfassend geändert wurde!
Möglichkeit A) Rückwirkende Änderung der Kindergeldes von meiner Ehegattin auf mich und anschließender rückwirkender Änderung des Orts- und Familienzuschlages von meiner Ehegattin wieder zurück auf mich.
Möglichkeit B) Änderung meines Versicherungsvertrages: Diese Möglichkeit ist finanziellen Nachteilen verbunden, da eine rückwirkende Änderung nicht möglich ist und eine Neu-Versicherung mit erneuter Gesundheitsprüfung etc. notwendig ist.
Gibt es Erfahrungen aus ähnlichen gelagerten Fällen oder Tipps für das weitere Vorgehen? Ich würde mich über Reaktionen sehr freuen