Gültigkeit dienstl. Beurteilung Hessen

  • Hallo,


    weiß jemand wie lange eine dienstliche Beurteilung in Hessen gültig ist? Angenommen, man hat sich auf eine Stelle beworben und wurde abgelehnt. Nun möchte man sich auf eine neue Stelle bewerben. Nach welchem Zeitraum muss man erneut einen UB zeigen?

  • Bist du da sicher, s3g4?

    Ich bin ja nun kein Hesse, aber wenn man in die Beurteilungsrichtlinien eures Bundeslandes schaut, findet man unter Punkt 5.7.:


    Grundsätzlich ist für jede Beamtin und jeden Beamten eine vollständige Beurteilung abzugeben. Für Beamtinnen und Beamte, die innerhalb der letzten achtzehn Monate aus besonderem Anlass beurteilt wurden, kann eine Bestätigungsbeurteilung erfolgen, sofern die Beamtin oder der Beamte seit der letzten Beurteilung nicht befördert worden ist, dieselbe Tätigkeit ausübt und sich bei den Einzelbeurteilungen und dem Gesamturteil nichts geändert hat.

  • Bist du da sicher, s3g4?

    Ich bin ja nun kein Hesse, aber wenn man in die Beurteilungsrichtlinien eures Bundeslandes schaut, findet man unter Punkt 5.7.:

    Ja bin ich, das hat mir das SSA im Mai gesagt.


    Die Beurteilung muss zwar neu gemacht werden, aber UB muss innerhalb von 12 Monaten nicht erneut gemacht werden.

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