Arbeitszeit-Fragen: Frühstückspause und die Zeit vor Unterrichtsbeginn

  • Hallo miteinander,


    mich würde interessieren, wie es an euren Schulen gehandhabt wird: zählt die Frühstückspause (also die der Schüler, nicht eure! ;) ) als Arbeitszeit? Die Lehrkraft liest da ja oft etwas vor und muss definitiv Aufsicht leisten. Also müsste das Arbeitszeit sein?


    Und: wie lange seid ihr vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum? Ich finde die Zeit total wichtig, weil ich da in Ruhe mit meinen Schülern ins Gespräch kommen kann und vieles erfahre, was mir sonst entgangen wäre. Und natürlich ist kein Tohuwabohu im Klassenzimmer, wenn eine Lehrkraft anwesend ist, was den anschließenden Unterrichtsstart deutlich angenehmer macht. Aber auch hier: ist das Arbeitszeit?


    Meiner Meinung nach müsste beides Arbeitszeit sein, aber an meiner Schule ist beides nicht der Fall. Mich würde interessieren, wie das woanders gehandhabt wird.


    Beste Grüße!

  • Kommt evtl. auf Bundesland an. In Bayern geht man davon aus, dass man ja 40 Stunden in der Woche arbeiten muss, die Unterrichtsverpflichtung aber "nur" 23 Wochenstunden beträgt. Alles andere (Aufsichten etc) sind deshalb in der Arbeitszeit "inkludiert". Mehrarbeit ergibt sich nur, wenn zusätzlich Unterricht gehalten wird. Bedeutet: Aufsichten (vor Unterricht - bei uns 5 Minuten vor Beginn des Unterrichts im Klassenzimmer, in der Pause, in der Mittagspause usw.) sind keine "extra" Arbeitszeit sondern in der Wochenarbeitszeit einfach so mit drin.

  • Es ist Arbeitszeit, wird aber nicht auf das Deputat angerechnet.


    Das beträgt 28 Unterrichtsstunden … und auch in BY geben Lehrkräfte an den Grundschulen nicht nur 23 Unterrichtsstunden.


    Offener Anfang, Frühstück, Aufsicht kommen hinzu, vieles andere auch.

  • Arbeitszeit ist es natürlich.

    Was du wissen möchtest, ist, ob es Teil des Deputats ist.

    Wurde diese Frage nicht vor kurzem in einer großen Lehrer-Facebook-Gruppe diskutiert?

  • Meiner Meinung nach müsste beides Arbeitszeit sein, aber an meiner Schule ist beides nicht der Fall. Mich würde interessieren, wie das woanders gehandhabt wird.

    Wie meinst du das genau, an deiner Schule sei das keine Arbeitszeit? Die Arbeitszeit von Lehrkräften wird auf Basis von Deputatsstunden, nicht von Arbeitsstunden abgerechnet. Außerunterrichtliche Tätigkeiten gehören natürlich zur Arbeitszeit dazu, was bereits im Ansatz der Deputatsstunden, die nur knapp die Hälfte unserer Arbeitszeit ausmachen, mit berücksichtigt ist.


    Oder bist du an einer (Privat-)Schule, die wirklich konsequent per Stechuhr die Arbeitszeiten erfasst und die Pausenzeiten automatisiert ausspart? Dann müssten wir da noch einmal von arbeitsrechtlicher Seite drauf schauen, wann eine Pause auch wirklich eine Pause ist und wann nicht.

  • Hätte man eine Arbeitszeiterfassung, so wäre es definitiv Arbeitszeit. So manch einer würde sich wirklich wundern, was für eine Jahresarbeitszeit da zusammen kommt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • So manch einer würde sich wirklich wundern, was für eine Jahresarbeitszeit da zusammen kommt.

    Oder auch nicht. Ich denke, die zuständigen Stellen wissen, warum sie die Arbeitserfassung vertrödeln.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich kann dir sagen, wie es bei uns läuft:


    Frühstückspause = Aufsicht für Lehrkraft, im Rahmen der außerunterrichtichen Tätigkeiten abgegolten.


    Vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum: keine Arbeitszeit, da es keine dienstliche Anweisung gibt, vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein zu müssen. Es ist die freie Entscheidung der Klassenlehrkraft. Sie kann auch einfach mit dem Klingeln reinkommen und ihren Unterricht beginnen. Es gibt eine Morgenaufsicht, die bis zum Unterrichtsbeginn im Gebäude rotiert und ansprechbar ist.

  • Ich kann dir sagen, wie es bei uns läuft:


    Frühstückspause = Aufsicht für Lehrkraft, im Rahmen der außerunterrichtichen Tätigkeiten abgegolten.


    Vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum: keine Arbeitszeit, da es keine dienstliche Anweisung gibt, vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein zu müssen. Es ist die freie Entscheidung der Klassenlehrkraft. Sie kann auch einfach mit dem Klingeln reinkommen und ihren Unterricht beginnen. Es gibt eine Morgenaufsicht, die bis zum Unterrichtsbeginn im Gebäude rotiert und ansprechbar ist.

    Hier ist der offene Anfang an der Grundschule gemeint, das ist definitiv Arbeitszeit.

  • Hier ist der offene Anfang an der Grundschule gemeint, das ist definitiv Arbeitszeit.

    Das habe ich im Ausgangsposting nicht so verstanden. Aber falls der offene Anfang gemeint ist: Wenn es ihn gibt, dann ist er definitiv Arbeitszeit, ja.

  • Vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum: keine Arbeitszeit, da es keine dienstliche Anweisung gibt, vor Unterrichtsbeginn im Klassenraum sein zu müssen. Es ist die freie Entscheidung der Klassenlehrkraft. Sie kann auch einfach mit dem Klingeln reinkommen und ihren Unterricht beginnen. Es gibt eine Morgenaufsicht, die bis zum Unterrichtsbeginn im Gebäude rotiert und ansprechbar ist.

    Selbstverständlich schreibe ich mir Zeiten vor Untereichtsbeginn auch als Arbeitszeit auf, wenn ich bereits in der Schule bin und dort Arbeiten verrichte. Zu diesen Arbeiten gehört auch, mich und/oder den Klassenraum auf den Unterricht vorzubereiten.

  • Danke für eure Antworten.


    Ihr habt Recht, diese Zeit ist natürlich nicht teil des Deputats (28 Stunden), sondern in meinen Augen Arbeitszeit. Mir ist bewusst, dass wir Lehrer auch eine 40 Stunden Woche und auch nur sechs Wochen im Jahr "Urlaub" haben. Der Rest ist unterrichtsfreie Zeit, in der entweder auch 40 Stunden (aufgrund fehlender Schüler am Schreibtisch) gearbeitet werden müssen, oder aber diese Zeit zum Abbau von "Überstunden" dient, die man während des Schulzeit gemacht hat.


    Aber ehrlich gesagt: durch solche Aufsichten (allein jeden Morgen sind es bei mir und allen Kollegen 20 Minuten Pflicht täglich, das ist von der Schulleitung so vorgegeben), die Vor- und Nachbereitung, Elterngespräche (Brennpunkt) und die ständigen Konferenzen bin ich weit über den 40 Stunden. Ich erfasse meine Arbeitszeit und bin echt entsetzt, wie viel ich arbeite. Somit habe ich zwar in den Ferien offiziell wirklich frei, aber zum einen bin ich auch dermaßen erschöpft und zum anderen steht natürlich auch in den Ferien allerlei Schulisches an. Aber vermutlich bin ich da selbst schuld, weil ich es mag, wenn zum Schuljahresbeginn alles gut vorbereitet und der Klassenraum wirklich sauber ist. Trotzdem nervt es. Ich wollte einfach mal fragen, ob es woanders Stunden dafür gibt (z.B. eine Wochenarbeitsstunde weniger, wenn man täglich in der Frühstückspause oder der klasseninternen Frühaufsicht da ist).


    Danke nochmal!

  • Ist mir nicht bekannt.

    Ich kenne Schulen, die diese Frühaufsicht auch haben (auf Wunsch des Kollegiums, nicht auf Wunsch der Schulleitung). Die haben aber auch keinen zeitlichen Ausgleich dafür.

    Konsequenz: ohne zeitlichen Ausgleich es kann auch nicht verpflichtend sein. Es gibt daher an all den Schulen, wo ich es kenne, immer einzelne Kolleginnen, die erst kurz vor der Stunde in der Klasse sind.


    (Nachtrag: schöner wäre es mit einem zeitlichen Ausgleich ... nur woher. Also: freiwillig.)

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