Teilzeitkonzepte und Vertretungsunterricht

  • Okay, Danke!


    Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?

    In NRW bei Teilzeit nicht, allerdings können die die fehlenden Stunden natürlich irgendwo vor- oder hinter deinen regulären Unterricht dran gelegt werden in dieser Woche. Ist die Frage ob man das will und nicht eher sagt, ich habe meinen verlässlichen Plan und gleiche das dafür über den Monat aus

  • Vergütung ab der 4.UE finde ich auch fair, ein Unterschied zwischen TZ und VZ gibt es aber in der VwV nicht in Bezug auf Mehrarbeit?

    Doch, da gibt es einen deutlichen Unterschied, nach TVL muss soviel ich weiß ab der 1. Stunde Mehrarbeit bei Angestellten in Teilzeit bezahlt werden (weswegen bei uns auch die Springstunden wieder abgeschafft wurden, denn ich hätte sie ja nie kostenlos als Vertretungsstunde nutzen können, also sind sie Unfug ).


    Wenn man Beispielsweise 10,5 h macht und die Stundenplaner einen Plan mit 11 h erstellen, wäre das zulässig?

    In Elternzeit eher nein, wenn du genauso Wochen im Monat mit 10 Stunden hast, denn deine Elternzeit hängt ja mit dem Stundenumfang usw. gerade beim Elterngeld auch zusammen.


    Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?

    Je nachdem, in welchem Umfang gegen gerechnet wird (also welches Bundesland) ist das schon möglich.

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