Glaub mir mal, so wie du es jetzt drehst war es nicht. Ich möchte die Fälle aber nicht genauer beschreiben. Das war schlicht und einfach "kein Bock" in beiden erst genannten Fällen. Da war nichts mit krank. Und falls du fragst: Nein, ich habe das nicht gemeldet.
Teilzeitkonzepte und Vertretungsunterricht
-
-
Das hast du mich falsch verstanden. Ich habe von "nicht" kranken gesprochen. Nicht von kranken.
Ich verstehe dich schon. Und ich kenne auch die Situation, ich hatte auch mal eine Kollegin, deren Kind 100% bei jeder zweiten Konferenz krank war und nach JEDER LK-Klausur. Und leider fällt mir sowas auf, so dass ich mich auch sehr ärgere.
Aber es steht mir nicht zu zu urteilen und vielleicht waren es einfach nur doofe Zufälle.
Also: Teufels Anwalt spielen..
Manchmal geht man mit eigenen Problemen nicht hausieren und mir graut es richtig davor, dass ich bei meiner Rückkehr in die Schule nicht mehr (im selben Umfang wie im Büro während der Abordnung) auf bestimmte Hilfsmittel zurückgreifen kann und somit wieder mit deutlich mehr Schmerzen leben muss. Aus dem Grund bin ich in 10 Jahren Schule vielleicht zwei mal ausgefallen, aber ich werde nicht jünger, die Schule ist nicht unstressiger geworden und Stress ist ein Schmerzfaktor. Wenn ich dann befürchten müsste, mehr Vertretungsbereitschaften zu haben, falls ich mehr ausfalle, dann sehe ich echt einen Teufelskreis auf mich zukommen (und die Angst belastet mich schon eh jetzt). -
Das es manchmal nur Zufälle gibt ist mir auch klar. In erstem Fall hat es mir der Kollege aber selbst sogar direkt gesagt. Da ist nichts falsch zu verstehen. Ich will das auch gar nicht beurteilen. Muss ich zum Glück auch nicht. Das Problem der Spirale ist mir leider klar. Weiß ich nicht wie man das lösen kann.
-
Um welches hypothetische Bundesland handelt es sich denn? Im realen NRW jedenfalls muss schon ab der ersten Überstunde bezahlt werden, wenn man in Teilzeit ist. Ansonsten sollte man sich melden, wenn man merkt, dass die Überstunden zu viel werden könnten.
Mehr kann ich nicht beitragen. Die hypothetische Situation ist nicht so richtig genau beschrieben.
-
Ich verstehe dich schon. Und ich kenne auch die Situation, ich hatte auch mal eine Kollegin, deren Kind 100% bei jeder zweiten Konferenz krank war und nach JEDER LK-Klausur. Und leider fällt mir sowas auf, so dass ich mich auch sehr ärgere.
Wir hatten mal eine Klassenlehrerin, die mindestens nach jeden Ferien, aber eigentlich generell Montag/Freitag krank war. Wenn das den Schülern schon auffällt, dann auch den Kollegen und ja, da darf man sich drüber ärgern.
Bei uns gibt es in der Regel übrigens keine Mehrarbeit für Teilzeitkollegen (und selten für Vollzeit), weil die bezahlt werden müssten ab der 1. Stunde. Das habe ich bisher erst einmal gehabt.
-
[...] Selbst bei einer gut/voll besetzen Schule ist das oben aufgemachte Konzept mit 3 Stunden für Vollzeit und 1 Stunde für Teilzeit rechnerisch an einer Schule mit durchschnittlichen Krankenstand überhaupt nicht einzuhalten.
Mir ging es überhaupt nicht um ein Konzept, mir dem alle Vertretungen aufgefangen werden.
Ich habe nur vorgeschlagen, dass Teilzeitkollegen prozentual entsprechend ihrem Deputat auch herangezogen werden könnten. Und zwar in demUmfang, in dem es auch bei Vollzeitkräften der Fall ist.
Für längere Vertretungen (Elternzeit, längere Krankheiten, problematische Schwangerschaft, ...) muss dann sowieso geplante Mehrarbeit angeordnet werden. Vermutlich seltener bei Teilzeit, weil es ja meist einen guten Grund für die Teilzeit gibt.
Damit das Teilzeitkonzept nicht unmöglich einzuhalten wird, sollte man das aber nicht 100% ausschließen. Es sei den die Schulleitung kann mit solchen Formulierungen nicht umgehen.
-
Dann lass dir doch einfach mal die Statistik der Fehlerstunden an deiner Schule geben. Dann kannst du es überschlagen wie viele Stunden bei euch funktionieren würden.
Man muss sich dann aber auch bewusst sein, dass man, wenn man hauptsächlich auf die Stunden achtet, dass es dann zu komischen Situationen kommen kann. Z.B. dass ein Lehrer die Klasse kennt oder das Fach unterrichtet und eine Springstunde hat; Der Lehrer dann aber nicht zur Vertretung eingesetzt wird, weil er schon genug Vertretung gemacht hat. Stattdessen muss ein anderer Lehrer länger bleiben oder früher kommen für die Vertretung und dann auch noch zusätzlich weder das Fach unterrichtet noch die Schüler kennt.
Ja, da häufig die gleichen Lehrer fehlen, kann es vorkommen, dass häufig der gleiche Lehrer Vertretung macht, wenn man lieber auf Fach und Klasse achtet.
Alles hat seine Vor- und Nachteile.
-
Ich habe mir die Zahlen nicht ausgedacht.
3 h / Monat sind die Vertretungsstunden, die eine Vollzeitkraft im Rahmen ihres Deputats in BW ohne Mehrarbeit leisten kann. Teilzeitkräfte eben anteilig.
Und wenn es darüber hinausgeht, wird alles als Mehrarbeit bezahlt.
Aber noch einmal, ich habe hier nur eine entsprechend dem Deputat anteilige Beteiligung der Teilzeitkollegen vorgeschlagen.
Abgesehen davon sollte ein Teilzeitkonzept meiner Meinung nach keine krankmachend hohe Anzahl an Vertretungsstunden vorsehen, nur weil der Dienstherr nicht genügend Vertretungsreserve oder -lehrkräfte vorhält. So viel vorauseilender Gehorsam führt sicher nicht zu mehr Hilfe von außen bei hohem Krankenstand.
Damit die Vollzeitkollegen dann aber nicht gegebenenfalls übermäßig belastet werden, ist ein kategorisches Nein zu Vertretungen durch Teilzeitkräfte aber auch nicht hilfreich.
Und mit absoluter Gleichverteilung der Vertretungsbelastung zu jedem möglichen Zeitpunkt hat das überhaupt nichts zu tun.
-
nur weil der Dienstherr nicht genügend Vertretungsreserve oder -lehrkräfte vorhält.
Das ist ein Punkt. Personalplanung an Schulen ist immer Mangelverwaltung. Das muss man in soweit auch anerkennen, dass man nicht alles vertreten lässt, wenn Leute fehlen.
-
Ich werde aus der VWV nicht schlau
https://www.revosax.sachsen.de…tsunterrichtsstunden#vwv1
Sachsen, Seiteneinstieg, TZ
Eine Grenze der Mehrarbeit gibt es nicht?Oder 3UE gratis, Rest bezahlt (mit gleichen Satz)
Wenn man krank war, muss man die UE in dem Umfang vertreten?
Gilt die VwV für Seiteneinsteiger?
Hintergrund meiner Fragen:
Man bekam an unserer freien Schule unbegrenzt Mehrarbeit.
Heißt: Vertrag über 10 UE, gearbeitet 20UE, Vergütung.... (nö, darf in den Ferien als Freizeit abgesetzt werden).
-
Heißt: Vertrag über 10 UE, gearbeitet 20UE, Vergütung.... (nö, darf in den Ferien als Freizeit abgesetzt werden).
Das ist schlicht rechtswidrig. Zwar dürfen Mehrarbeitsstunden bei euch offensichtlich bis zu 3 (bzw. eigentlich sogar 4) Monate lang mit Minderstunden verrechnet werden. Darüber hinausgehende Stunden sind entsprechend deiner Quelle ganz eindeutig zu vergüten.
Eine Grenze der Mehrarbeit gibt es nicht?Oder 3UE gratis, Rest bezahlt (mit gleichen Satz)
Ab der 4. UE im Monat sind auch die vorherigen 3 zu vergüten.
Wenn man krank war, muss man die UE in dem Umfang vertreten?
Nein, eine eigene Erkrankung darf nie zu nachzuholenden Minderstunden führen.
-
Danke! Noch ein Grund warum es die beste Entscheidung war eine freie Schule zu verlassen!
Im Staatsdienst muss ich also nur mit 3 UE (unbezahlt) / Monat rechnen, die aber mit Minderstunden verrechnet werden.
Frage: Was sind Minderstunden?
Die können ja gar nich entstehen, man hat einen Vertrag mit xy UE Umfang und den hält man (meine Sorge war, dass Krankheit = Stundenausfall=Minderstunde gerechnet wird, ist aber ja nicht so, danke Seph)
Vergütung ab der 4.UE finde ich auch fair, ein Unterschied zwischen TZ und VZ gibt es aber in der VwV nicht in Bezug auf Mehrarbeit?
-
Minderstunde = wenn dein Unterricht ausfällt, weil die Klasse auf Wandertag, im Praktikum, woanders ist.
-
Minderstunden können entstehen, wenn die Klasse, die du z.B. mittwochs in der 4./5. Stunde unterrichtest, auf einem Ausflug ist und du deshalb frei hast. Wenn du in der Zeit in einer anderen Klasse die Kollegin vertrittst, die auf dem Ausflug ist, hast du natürlich keine Minderstunden. (NRW)
-
Ergänzend: in NRW (und in anderen Bundesländern auch) werden Minder- und Plusstunden auch verrechnet, wenn sie nicht an der selben Stelle im Stundenplan sind.
Ausnahmen: während der Elternzeit oder in irgendeiner Teilzeit mit Begründung (dann ist die Grundlage der Tag oder die Woche).
Für die anderen hängt es vom BL ab (NRW: Monat, NDS: Schuljahr, usw..) -
Ausnahmen: während der Elternzeit oder in irgendeiner Teilzeit mit Begründung (dann ist die Grundlage der Tag oder die Woche)Sorry, dass ich nochmal Nachfrage: Aber während meiner Elternzeit darf ich im Prinzip niemals mehr Stunden in der Woche machen, als ich aktuell habe?
Wenn man Beispielsweise 10,5 h macht und die Stundenplaner einen Plan mit 11 h erstellen, wäre das zulässig?
-
Es tut mir leid, ich WEIß, dass es Sonderregel gibt, ich war aber nie betroffen.
Du bist in NRW, es gibt/gab einen Überblickszettel der GEW im Netz.
Ich spreche NICHT vom Deputat.
Wie willst du denn 10,5 Stunden überhaupt machen? Wenn du dem Deputat zustimmst, bzw. dies im Rahmen des Ausgleichs in der nahen Zukunft (ein Jahr 11, ein Jahr 10) ist, dann kannst du nicht jetzt von Mehrarbeit sprechen -
-
Okay, Danke!
Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?
-
Sorry, das weiß ich nicht 100%ig, da musst du deine SPEZIFISCHE Situation googeln (Elternzeit, welcher Abschnitt, Grund der Teilzeit, ich glaube zu wissen, dass es Variabel gibt, aber ich hatte (leider) noch nie Teilzeit und bei mir gilt also "Schule kann machen, was sie will".)
Der BK kann auch eine besondere Situation sein, wegen Praktika-Regelungen.
Die Gewerkschaft / Personalrat ist aber nach dem Googeln zur Absicherung eine gute Anlaufstation, wenn du das Gefühl hast, dass deine Rechte missachtet werden (und es dir gar nicht passt).
Werbung