Hallo in die Runde, mal rein hypothetisch: Welche Regelung greift, wenn an einer Schule zwei Konzepte oder Absprachen einander widersprechen ?
1. Jede Lehrkraft ist zu Vertretungsunterricht verpflichtet und Springstunden im üblichen Rahmen zulässig.
2. Das Teilzeitkonzept der Schule sieht gewisse Deputate für gewisse Arbeitszeitmodelle vor. So haben die NRW Bezirksregierungen ja ihre Empfehlungen in Bezug auf Regelungen der freien Tage uvm. publiziert.
Die Teilzeit-KollegInnen, die einen oder zwei unterrichtsfreie Tage haben, sind mit ihren Stundendeputat aber schon an der oberen Grenze dessen, was ihnen nach dem Teilzeitkonzept der Schule zusteht. Ist für sie dann noch Mehrarbeit vorgesehen?
Anders formuliert: wenn jemand regelmäßig Mehrarbeit macht und dann damit die maximale Stundenzahl überschreitet, die „der Fairness“ wegen festgelegt wurde, ist das dann zulässig?
Oder führt sich das Teilzeitkonzept nicht mindestens selbst ad absurdum? 😃🙃