Teilzeitkonzepte und Vertretungsunterricht

  • Hallo in die Runde, mal rein hypothetisch: Welche Regelung greift, wenn an einer Schule zwei Konzepte oder Absprachen einander widersprechen ?


    1. Jede Lehrkraft ist zu Vertretungsunterricht verpflichtet und Springstunden im üblichen Rahmen zulässig.


    2. Das Teilzeitkonzept der Schule sieht gewisse Deputate für gewisse Arbeitszeitmodelle vor. So haben die NRW Bezirksregierungen ja ihre Empfehlungen in Bezug auf Regelungen der freien Tage uvm. publiziert.

    Die Teilzeit-KollegInnen, die einen oder zwei unterrichtsfreie Tage haben, sind mit ihren Stundendeputat aber schon an der oberen Grenze dessen, was ihnen nach dem Teilzeitkonzept der Schule zusteht. Ist für sie dann noch Mehrarbeit vorgesehen?


    Anders formuliert: wenn jemand regelmäßig Mehrarbeit macht und dann damit die maximale Stundenzahl überschreitet, die „der Fairness“ wegen festgelegt wurde, ist das dann zulässig?

    Oder führt sich das Teilzeitkonzept nicht mindestens selbst ad absurdum? 😃🙃

  • Möchtest du wissen, wie die rechtliche Vorgaben für NRW und Teilzeit sind oder eine Diskussion über ein uns nicht bekanntes Teilzeitkonzept oder worum geht es dir genau?


    Ohne zu wissen, ob das jetzt der Punkt ist, um den es dir eigentlich geht, können natürlich auch KuK in Teilzeit zur Mehrarbeit herangezogen werden. Bei diesen gibt es dann eben eine andere Bagatellgrenze, wie viel Mehrarbeit zusätzlich zu leisten ist ggf. ehe diese Mehrarbeitsstunden zusätzlich vergütet werden müssen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei Teilzeitkräften gibt es in NRW keine "Bagatellgrenze". Sie werden ab der ersten Stunde anteilmäßig bezahlt.

    Bei Vollzeitkräften gibt es hingegen die Grenze von 4 Stunden und man wird nur für Überstunden bezahlt (Also nur etwas mehr als die Hälfte des Geldes, welches eine Teilzeitkraft bekommt.)

  • Geht es daum, sich als Schule zu überlegen, wie stark Teilzeitkräfte zur Vertretung herangezogen werden können/sollen?


    Man könnte die üblichen Zahl der zumutbaren Vertretungsstunden prozentual bestimmen könnte.

    z.B.

    Vollesdeputat 3h/Monat (zumutbar und bereits in den Alimenten inkludier)

    Halbes Deputat 0,5*3h = 1,5 h (1h /Monat zumutbar, muss aber in NRW extra bezahlt werden)


    (in BW wäre bei halben Deputat von Beamten die erste Vertretungsstundeim Monat ohne weitere Zahlung zu leisten, ab der zweiten wären alle Mehrarbeit.)

  • Das ist zwar eine tolle Überlegung, aber sie funktioniert doch gar nicht. Unmöglich.

    Im Jahr 2022 war laut statistischem Bundesamt 6% der Arbeitnehmer krank. (Tendenz steigend und in Berufen der Erziehung bzw. bei vielen Menschenkontakten auf kleinem Raum, auch deutlich höher.)

    Nehmen wir aber mal nur die 6%. (Wie gesagt, der Wert ist bei Lehrern größer. Außerdem Fehlen noch Fortbildungen, Prüfungen, ... und andere Gründe, aus denen Vertretungsunterricht anfällt).

    Dann ist ein Lehrer mit 28 WS schon im Schnitt mehr als 1,5 Stunden pro Woche Krank. Pro Monat also eher um 6 Stunden. Und du machst in deinem Konzept eine Rechnung mit 3 Stunden pro Monat für Vollzeitkräfte. Das geht also nur, wenn in Zukunft die Lehrer sich nur noch halb so oft krank melden.

  • Mit allen Randstunden könnte man maximal 33% abfangen (Bei 2 Randstunden an einem 6 Stunden Tag). Reicht immer noch nicht. (Es werden mindestens 50% benötigt bei der wohlwollenden Rechnung. In Wirklichkeit wird wesentlich mehr gebraucht). Es sind aber wie gesagt maximal 33%, weil eher die Hälfte an vielen Schulen realistisch ist, denn Kinder kommen oft mit dem Bus, der nicht zur zweiten Stunde kommen kann bzw. die Kinder bei der Abfahrt noch gar nicht wissen, dass der Unterricht ausfallen würde, weil der Lehrer sich gerade in dem Moment erst krank meldet, in dem das Kind schon im Bus sitzt. Es ist also Aufsicht nötig. Das Konzept funktioniert also maximal teilweise.

    Die Anstellung einer extra Person ist ja in einigen Ländern üblich, liegt aber außerhalb unserer Entscheidungskompetenz. Es sei denn, man entscheidet sich evtl. Stunden aus dem Lehrertopf dafür zu nehmen, aber auch die reichen vom Umfang her bei weitem nicht aus.

    Es gibt auch Lehrer, die die Mehrarbeit gerne machen würden. Ich würde z.B. im Moment (Teilzeit) auch 4 Mehrarbeitsstunden pro Woche locker machen. (Mir ist klar, dass das bei weitem nicht bei allen Teilzeitkräften genau so ist). Im nächsten Jahr bin ich aber wieder Vollzeit. Da würde ich ehrlich gesagt am liebsten keine einzige Mehrarbeitsstunde machen und finde es ein Unding, dass Vollzeitkräft in NRW im Vergleich zu Teilzeitkräften so Nachteilhaft behandelt werden.

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    Die Anstellung einer extra Person ist ja in einigen Ländern üblich, liegt aber außerhalb unserer Entscheidungskompetenz. Es sei denn, man entscheidet sich evtl. Stunden aus dem Lehrertopf dafür zu nehmen, aber auch die reichen vom Umfang her bei weitem nicht aus.

    Ja, ich war im Fantasy-Land und dachte an RICHTIGEN Reformen und Veränderungen unseres Arbeitsplatzes. Die Arbeitswelt ist im Wandel und es würde nicht schaden, wenn die Schule sich dem Wandel anschließen würde...

    finde es ein Unding, dass Vollzeitkräft in NRW im Vergleich zu Teilzeitkräften so Nachteilhaft behandelt werden.

    Dem schließe ich mich vollumfänglich an. Am liebsten würde ich um eine Stunde reduzieren, um die ersten 4 Vertretungen auch zum vollen Satz mitnehmen zu können.

  • In meinem Fantasy-Land wäre es so organisiert, dass man in der Aula oder einem sonstigen großen Raum Freiarbeitsmaterial lagert und bei ausfallendem Unterricht begeben sich die Klassen selbstständig dort hin und arbeiten am Material. Vorzugsweise in Stillarbeit in einer Art Silentium (hab ich mal an einer Privatschule gesehen, fand ich super - himmlische Ruhe). Das braucht lediglich 1-2 Aufsichtskräfte. Wer sich nicht benimmt, fliegt raus und muss abgeholt werden, Problem gelöst 😄

  • Genau, la (salle de) permanence. Ist eigentlich auch ökonomischer als die Klassen, bei denen Unterricht ausfällt, von einzelnen Lehrkräften vertreten zu lassen.


    Ich war einmal beim Frankreichaustausch (als Schülerin vor gefühlt 150 Jahren) während einer ausgefallenen Stunde mit dabei. Es war mucksmäuschenstill und alle haben gearbeitet... 😍

  • Geht es daum, sich als Schule zu überlegen, wie stark Teilzeitkräfte zur Vertretung herangezogen werden können/sollen?

    Genau darum geht es. Die Bereitschaft ist gegeben, es ist nicht so, dass grundsätzlich Unmut / zu hohe Belastung in Bezug auf die Vertretungssituation herrscht. Aber die kritischen Stimmen in Bezug auf Teilzeitkonzepte , die nicht einzuhalten sind, wurden lauter. So macht es doch wenig Sinn, eine Grenze für eine Stundenzahl festzulegen, die einen freien Tag ermöglicht. Wenn diese durch Vertretung regelmäßig überschritten wird, und dann jemand gleich dasteht wie jemand, der eben eine oder zwei feste Stunden mehr im Plan hat, dafür aber keinen freien Tag bekommen hat.


    Zusammenfassend: Macht es Sinn, Teilzeitkonzepte zu schreiben, die vor dem

    Hintergrund von Lehrermangel offensichtlich nicht einhaltbar sind?


    Gibt es Schulen, wo die Konzepte wieder gelockert wurden, weil man merkte, dass man es nicht fahren kann, wie es ursprünglich gedacht war?

  • Das hat erstmal nichts mit Lehrermangel zu tun. Selbst bei einer gut/voll besetzen Schule ist das oben aufgemachte Konzept mit 3 Stunden für Vollzeit und 1 Stunde für Teilzeit rechnerisch an einer Schule mit durchschnittlichen Krankenstand überhaupt nicht einzuhalten. Das geht maximal dann, wenn an einer Schule die restlichen Stunden alle durch VR Stunden aufgefangen werden könnten.


    Ich denke an allen Schulen, wo es nur einen durchschnittlich niedrigen Krankenstand gibt, geht es problemlos. An Schulen mit hohem Krankenstand geht es gar nicht. (Es sei denn, mal stellt auf die Massenaufsicht in der Aula, ... um.)


    Ich formuliere es mal aus meiner Sicht: Ich habe mich in knapp 25 Jahre als Vollzeitlehrer 4 mal krank gemeldet. Andere Kollegen sieht man auch nie krank auf dem Vertretungsplan. Wiederum andere Kollegen stehen dafür gefühlt jede Woche auf dem Plan. Wenn man krank ist, dann ist man halt krank. Geht nicht anders. Aber manchmal habe ich den Eindruck (bzw. weiß ich auch), dass Kollegen gar nicht (richtig) krank waren. Daher fände ich es z.B. fairer Kollegen, die häufig "krank" sind auch häufiger Vertretung machen zu lassen; zumindest dann, wenn die nicht ersthaft krank waren.

  • Indem mir die Kollegen das z.B. erzählt haben bzw. ich zufällig die andere Person, mit der sich die kranke Person dann so in seiner "Freizeit" getroffen hat, persönlich kenne und die mir es erzählt hat. Bei anderen fällt es einfach auf, dass die "zufällig" dann krank waren, wenn die eine Arbeit geschrieben hatten und dann diese Arbeit nach dem einen Tag "krank sein" fertig korrigiert zurückgegeben wurde (und das nicht einmal, sondern häufig), ...

  • Daher fände ich es z.B. fairer Kollegen, die häufig "krank" sind auch häufiger Vertretung machen zu lassen; zumindest dann, wenn die nicht ersthaft krank waren.

    Und wer genau sollte das rechtssicher bewerten dürfen, wer tatsächlich krank war, wer „krank“ war oder wer nicht ernsthaft genug krank gewesen wäre, um das anzuerkennen?

    Womöglich sind es am Ende Unterstellungen wie die, nicht ernsthaft genug krank gewesen zu sein, die manche deiner KuK vielleicht nicht zwangsläufig körperlich, aber doch psychisch so sehr belasten, dass diese immer wieder ausfallen. Schon mal darüber nachgedacht?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Indem mir die Kollegen das z.B. erzählt haben bzw. ich zufällig die andere Person, mit der sich die kranke Person dann so in seiner "Freizeit" getroffen hat, persönlich kenne und die mir es erzählt hat. Bei anderen fällt es einfach auf, dass die "zufällig" dann krank waren, wenn die eine Arbeit geschrieben hatten und dann diese Arbeit nach dem einen Tag "krank sein" fertig korrigiert zurückgegeben wurde (und das nicht einmal, sondern häufig), ...

    Auch erkrankte KuK dürfen sich mit anderen Menschen treffen, wenn dies ihrer Genesung zuträglich ist. Vor allem bei allen Arten psychischer Erkrankungen ist das ein wesentlicher Teil des Genesungsprozesses rauszugehen, positive Kontakte zu pflegen, Dinge zu unternehmen, die Kraft spenden und die Ressourcen auffüllen, etc. Es ist einfach nur ungehörig, beständig KuK zu unterstellen, diese würden Erkrankungen vorspielen, nur weil man selbst von außen nicht nachvollziehen kann, was diesen fehlen könnte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja. Beides ist mir bewusst. Wie man das Problem gut lösen kann weiß ich nicht. Man kann nur an alle Kollegen appellieren sich kollegial zu verhalten. Das tolle daran ist, wenn man an so einer Schule ist, dann läuft es auch toll. Niedriger Krankenstand im Kollegium, wenige Vertretungen, schönes Arbeitsklima, ....

    Im zweiten Fall kann soetwas schnell eine fatale Spirale auslösen. Gute Frage wie man das rettet und wie man damit umgeht.

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