Laufbahnwechsel gD nach hD mittels M. Sc.?

  • Hallo zusammen,


    ich bin verbeamtete Lehrkraft mit Lehrbefähigung für die Sek. I (A13, gehobener Dienst) mit den Fächern Wirtschaft und Informatik.

    (Hatte damals zunächst Wirtschaftsinformatik studiert, fast der komplette fachwissenschaftliche Teil wurde mir aufs Lehramt Sek. 1 angerechnet.)


    Aus persönlicher Motivation heraus habe ich nun aber noch berufsbegleitend ein Masterstudium Wirtschaftspädagogik abgeschlossen,

    welches - rein formal - auch zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst Berufliche Schulen berechtigen würde.


    Gibt es nun eine Möglichkeit, damit auch die Lehrbefähigung für die Sek. II (Berufskolleg etc.) zu bekommen bzw. einen Laufbahnwechsel in den hD anzustreben? Das 1. Staatsexamen für die Laufbahn des hD hätte ich damit ja, mir fehlt allerdings das notwendige 2. Staatsexamen für diese Laufbahn.

    Es kann ja nicht sein, dass ich meine Lebenszeitverbeamtung aufgeben muss, um wieder als Refi einzusteigen. ^^


    Gibt es hier jemanden, der einen ähnlichen Weg hinter sich hat und von seinen Erfahrungen berichten könnte?


    Im Netz finde ich nur Informationen zu Beamten in anderen Berufen, z. B. in der öffentlichen Verwaltung. Dort ist so ein Laufbahnwechsel in den hD durch ein Masterstudium durchaus möglich.

  • Bundesland? Oder habe ich das überlesen?


    In Ba-Wü kannst Du mittels Aufstiegslehrgang auch ohne Aufbaustudium in den höheren Dienst kommen.

    Habe ich so gemacht.

  • Bundesland? Oder habe ich das überlesen?


    In Ba-Wü kannst Du mittels Aufstiegslehrgang auch ohne Aufbaustudium in den höheren Dienst kommen.

    Habe ich so gemacht.

    Ich meine, aktuell gibt es diese Aufstiegslehrgänge nur für Lehrpersonen, die im Bereich der beruflichen Schulen bereits tätig sind und sich- je nach Berufserfahrung- in zwei oder drei Jahren für den hD nachqualifizieren wollen. Nachdem der TE in der SEK.I tätig ist bislang, müsste er wohl zunächst an die beruflichen Schulen wechseln, um dann frühestens in drei Jahren einen Aufstiegslehrgang belegen zu können.


    LehrerLaempel Auf den Seiten der Seminare bzw. auf Lehrer-online.de finden sich Informationen zu den Aufstiegslehrgängen, die es aktuell gibt in den hD.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo, falls es jemanden interessiert. Es gibt hier laut zuständiger Stelle zwei Möglichkeiten:


    1. Möglichkeit

    Man bewirbt sich als Realschullehrer auf Stellenausschreibungen an beruflichen Schulen, die für die jeweiligen Fächer ausgeschrieben sind.

    Dann besteht die Möglichkeit, zum Aufstiegslehrgang zugelassen zu werden. Das ist hier wohl der übliche Weg.


    2. Möglichkeit

    Man lässt sich als Reallschulehrer beurlauben ohne Bezüge und durchläuft ganz normal das Referendariat für berufliche Schulen. Es bestehen dann tatsächlich zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig, in meinem Fall Beamter auf Lebenszeit im gehobenen Dienst und Beamter auf Widerruf im höheren Dienst. Es gibt dann auch ganz normal das Ausbildungsgehalt.


    Auch bleiben hier viele Fragen offen, wie etwa:


    - Ist das nur eine theoretische Möglichkeit bzw. wird ein derartiger Antrag auf Urlaub überhaupt genehmigt? Bzw. muss dieser Urlaub dann vielleicht sogar genehmigt werden, wenn angezeigt wird, dass man wieder ins Referendariat geht? Der Dienstherr ist theoretisch ja der gleiche (es sind halt unterschiedliche Abteilungen), irgendwie ist das ein Widerspruch in sich. :P


    - Auf welche Stelle käme man zurück, angenommen man durchläuft das Ref, ist gleichzeitig noch Beamter im gehobenen Dienst und findet hinterher keine passende Stelle an einer beruflichen Schule im höheren Dienst, sprich, man geht wieder an eine Realschule. Als Beamter hat man ja ein "Recht auf Beschäftigung", aber wird man dann einfach wieder zugeteilt?


    - Ob das Ref zumindest verkürzt werden kann. Ich meine, als Lehrer mit 5-6 Jahren Unterrichtserfahrung (volles Deputat) wieder bei den Refis mit anfangen, als ob man keinerlei Lehrerfahrung hat? Sicherlich ist der Unterricht in der Sek. II anders, weitaus fachbezogener und weniger didaktisch orientiert als in der Sek. I, aber dann so tun, als ob man gar keine Lehrerfahrung hat? Man fängt wieder bei 0 mit Leuten dann, die direkt von der Uni kommen. Das stelle ich mir seltsam vor. Da scheint mir dieser Aufstiegslehrgang geeigneter zu sein, hier sitzt man mit Leuten zusammen, die alle schon Lehrerfahrung mitbringen.


    - Was passiert mit Erfahrungsstufen und Pensionsansprüchen, die im gehobenen Dienst erworben wurden? Werden die dann einfach mit übernommen in den höheren Dienst?


    - Die Altersgrenze und Amtsarzt etc. wird hier vermutlich immer noch eine Rolle spielen, da eine zweite Verbeamtung (?) vorgenommen werden muss. Oder spielt das dann keine Rolle mehr, weil man ja schon bereits Beamter ist in einem anderen Dienstverhältnis?


    Vielleicht kann hier jemand was dazu beitragen, insbesondere, was die rechtlichen Fragen betrifft. Alles in allem scheint Möglichkeit 2 mit sehr viel Aufwand, Unwägbarkeiten und finanziellen Einschnitten verbunden zu sein. Theoretisch wäre aber auch dieser Weg gangbar.


    Dass aber theoretisch zwei Beamtenverhältnisse gleichzeitig existieren können wundert mich schon, das hätte ich so nicht für möglich gehalten. :)

Werbung