Kann EZ abgelehnt werden?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe bisher Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Für kommendes Schuljahr habe ich nur familienpolitische Teilzeit beantragt und auch die Stunden erhöht. Nun haben sich aber meine Umstände kurzfristig verändert, sodass ich die Kinderbetreuung nicht organisiert bekomme. Ich habe noch von meinem 5-Jährigen Kind 2 Jahre Elternzeit übrig. Ich würde nun gerne diese Elternzeit beantragen und gleichzeitig einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit stellen mit nur 6std.

    Nun würde ich gerne wissen, ob dieser Plan so funktioniert oder ob meine Elternzeit und/oder der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt werden könnte?

    Ich bin an einer MS in Bayern.

  • Susannea ist die Forumsexpertin für Elternzeitfragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn du noch 13 Wochen Vorlauf hast und es nicht der 3.Abschnitt ist (Wie hast du vorher Elternzeit genommen), kann die Elternzeit nicht abgelehnt werden. Wenn du vorher fürs nächste Schuljahr mehr als 6Stunden beantragt hattest, dann kann auch Teilzeit in Elternzeit eigentlich nicht abgelehnt werden).
    Bei allem anderen hängt es von dem guten Willen des Bearbeiters ab, allerdings kannst du immer damit argumentieren, dass du eben dann in 13 Wochen einfach weg bist und das natürlich für die Stundenplangestaltung besser wäre, wenn eine Reduzierung schon zum Schuljahresbeginn stattfindet.

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Meine Kinder sind nur 13 Monate auseinander. Heißt, ich hab damals die EZ meiner großen nach 11 Monaten beendet, bin in Mutterschutz von dem Kleinen gegangen und war dann nach dessen Geburt 3 Jahre auf ihn in EZ. Ich hatte also beim ersten Kind nur 11 Monate EZ.

  • Damit wäre es kein 3. Abschnitt, sondern erst ein zweiter, einziger Punkt, einige sagen, wenn du bereits die komplette Elternzeit angemeldet hast und sie beendet hast, ist sie verfallen, ist aber umstritten.

    Ich würde es einfach versuchen anzumelden und schauen, was passiert.

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