Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen hinsichtlich des vom EuGh verabschiedeten Gesetzes zur Verpflichtung der Staaten Vätern zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt bei voller Bezahlung zu gewähren.
Mir käme es gerade in den Sinn einen solchen Antrag bei der Bezirksregierung oder dem LBV zu stellen, da es uns Vätern siehe EugH zustehen sollte.
WIeviel Erfolg das hat, vermag ich natürlich nicht zu sagen. Rechtens wäre es aber sicherlich.
Vielleicht hat sich jeman damit schon auseinander gesetzt.
Grüße