Versetzung, Umzug in Schwangerschaft

  • Hallo zusammen,


    Ich hätte da eine Frage.

    Ich bin seit kurzem schwanger und werde ein Beschäftigungsverbot bekommen.


    Wir planen in den nächsten Wochen umzuziehen in 60 km Entfernung zu meiner jetzigen Schule im Ruhrgebiet.

    Reicht dieser Umzug im Beschäftigungsverbot um nach der Elternzeit wohnortnah versetzt zu werden?


    LG

  • Hallo,

    Von zwei unterschiedlichen Personalräten habe ich erfahren, dass bei den Bezirksregierungen jeweils der Radius genommen wird. Das wurde hier in einem anderen Faden mal anders ausgesagt. Vielleicht liegt das an der Schulform. Die Aussagen klangen sehr sicher.

    Und zum umziehen: du musst schauen, bis wann du den Versetzungsantrag stellen musst. Da gibt es nur zwei Termine im Jahr. Bei Oliver gibt es entsprechende Informationen.

  • Hallo,

    Von zwei unterschiedlichen Personalräten habe ich erfahren, dass bei den Bezirksregierungen jeweils der Radius genommen wird. Das wurde hier in einem anderen Faden mal anders ausgesagt. Vielleicht liegt das an der Schulform. Die Aussagen klangen sehr sicher.

    Und zum umziehen: du musst schauen, bis wann du den Versetzungsantrag stellen musst. Da gibt es nur zwei Termine im Jahr. Bei Oliver gibt es entsprechende Informationen.

    Dann hat sich das in den letzten zwei bis drei Jahren maßgeblich geändert, was ich nicht glaube.


    Es war bis 2021 definitiv, ohne Wenn und Azber, die gefahrene Strecke in beide Richtungen. Wenn auch nur eine Strecke kürzer als (damals) 35 km war, z.B. wegen unterschiedlicher Zubringer zur Autobahn, war man aus dem Verfahren sowieso raus. Auch damals erzählten verschieden Personalräte was vom Radius, was aber Quatsch war.


    Ein Radius von 50 km ist in vielen Gegenden in NRW (z.B. im Sauerland) eigentlich nicht zumutbar, da das in meinem Fall bspw.eine Fahrtzeit von rund 100 bis 120 Minuten je Strecke bedeuten könnte, je nachdem, wo der Dienstort dann wäre.


    Gerade bei wohnortsnaher Versetzung geht es ja genau darum, sde Fahrtzeit zu optimieren und nicht ggf. zu verschlimmern.


  • Genau das Sauerland wurde mir auch als Beispiel genannt.


    Okay, ich danke dir. Ich hatte bisher keinen Grund an den Aussagen zu zweifeln, da ich es aber auch nicht besser weiß. Ich habe die Unterschiede auf die unterschiedlichen Schulformen geschoben und vermutet, dass das von den Leuten vielleicht auch einfach unterschiedlich ausgelegt wird. Im Gesetz steht ja (leider) eindeutig Umkreis.

    Aber deinem Argument, dass es darum geht die Fahrzeit zu verkürzen stimme ich natürlich voll zu. Aber grade nach der Erhöhung der Entfernung von 35 auf 50 km bin ich eher skeptisch geworden.

  • Nach einem Gespräch und einer Information aus dem Versetzungsbüro der Bezirksregierung wurde mir gesagt, dass die kürzeste Fahrtstrecke mithilfe des ADAC-Routenplaners bestimmt wird. Google hat dafür keine Funktion deswegen ADAC. Aber definitiv nicht der Umkreis. Schön, dass man überall Unterschiedliche Infos bekommt und diese mit ziemlicher Sicherheit dargestellt werden.

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