Hallo zusammen,
Ich hätte da eine Frage.
Ich bin seit kurzem schwanger und werde ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Wir planen in den nächsten Wochen umzuziehen in 60 km Entfernung zu meiner jetzigen Schule im Ruhrgebiet.
Reicht dieser Umzug im Beschäftigungsverbot um nach der Elternzeit wohnortnah versetzt zu werden?
LG