Man kann endlos darüber diskutieren, wie es in einzelnen Schulen gehandhabt wird und worauf das Seminar wert legt, das nützt bezüglich der Rechtsgrundlage aber nichts. Ich bezweifle, dass es in irgendeinem Bundesland eine rechtlich zwingende Regelung gibt, nach der Referendare in beiden Unterrichtsfächern eigenverantwortlich unterrichten müssen (Ich lasse mich gerne korrigieren, dann aber bitte mit verweis auf die rechtliche Grundlage). In Niedersachsen gibt es diese definitiv nicht.
Je nach Fachkombination ist das unter Umständen gar nicht möglich, in Nds. sind 6 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht vorgesehen, wenn jemand zwei Langfächer hat, kann es schnell unmöglich sein, in beiden in regulären Klassen eigenverantwortlich eingesetzt zu werden.
Natürlich müssen sie in beiden ausgebildet werden.