In NRW nannte man diesen Unterricht bis vor ein paar jahren „Bedarfsdeckenden Unterricht“, kurz BdU. Daraus wurde dann “selbstständiger Ausbildungsunterricht“ (SAU…). Der erste Begriff war ehrlicher.
BdU klingt irgendwie auch besser als SAU
In NRW nannte man diesen Unterricht bis vor ein paar jahren „Bedarfsdeckenden Unterricht“, kurz BdU. Daraus wurde dann “selbstständiger Ausbildungsunterricht“ (SAU…). Der erste Begriff war ehrlicher.
BdU klingt irgendwie auch besser als SAU
Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss. In meinem Fall ist die Didaktik in der Fachrichtung eine andere als im Unterrichtsfach.
Zur Ausgangsfrage: Einerseits kann ich verstehen, dass du es gerne harmonisch zu aller Zufriedenheit geklärt hättest. Jedoch sehe ich nicht dich und die betroffenen Kolleg*innen als diejenigen an, die das unter sich zu klären haben. Gäbe es genügend Stunden für alle und würde die Absprache ohne Probleme funktionieren, dann wäre das sicher eine tolle Lösung. Da dies nun aber nicht der Fall ist, ist eäs die Aufgabe der SL zu entscheiden wer welche Stunden bekommt. Wenn es gar nicht geht, dann solltest du dir Unterstützung beim Seminar holen, als vermittelnde Partei.
Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss.
Nochmal "Hä?" Man hat doch als Referendar Unterricht im Referendariat.
Ich bin ebenfalls verwirrt darüber, dass man in NRW offenbar nicht in beiden Fächern als Reffi Unterricht halten muss. In meinem Fall ist die Didaktik in der Fachrichtung eine andere als im Unterrichtsfach.
Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich darum, ob dieser auch zwingend eigenverantwortlich sein muss oder auch als betreuter Unterricht in Frage kommt. Unsere Anwärter müssen z.B. in jedem ihrer Fächer zwischendurch auch mal in der Sek 2 eingesetzt gewesen sein. Eigenverantwortlich dürfen sie aber keinen Prüfungskurs übernehmen....das wiederum war - zumindest früher - in Thüringen zum Beispiel anders.
Davon ist doch überhaupt keine Rede. Es geht lediglich darum, ob dieser auch zwingend eigenverantwortlich sein muss oder auch als betreuter Unterricht in Frage kommt. Unsere Anwärter müssen z.B. in jedem ihrer Fächer zwischendurch auch mal in der Sek 2 eingesetzt gewesen sein. Eigenverantwortlich dürfen sie aber keinen Prüfungskurs übernehmen....das wiederum war - zumindest früher - in Thüringen zum Beispiel anders.
Da hab ich Frosch anders verstanden.
ich hatte ne ähnliche Situation (auch NRW). BDU nur in einem Fach bekommen. Hab das dann direkt mal als Beratungsanlass genutzt (musste man damals irgendwie zwei von haben im Kernseminar) und dann kam dann raus, dass es für die Zulassung zur Prüfung nur notwendig ist, dass man überhaupt BDU bekommt und nicht in jedem Fach. Hintergrund dessen war, dass ja der BDU in der Theorie keine besonders tolle, sondern eine besonders lausige Ausbildungssituation darstellt - auch wenn man natürlich auch gerne mal unbeobachtet ist - und der AU als überlegen gilt. Ich hab dann aber doch im letzten halben Jahr noch BDU im anderen Fach bekommen.
Nochmal "Hä?" Man hat doch als Referendar Unterricht im Referendariat.
Mit "Häh" und "Stimmt doch gar nicht." Kann ich leider nichts anfangen. Vielleicht kannst du ja einfach mal sagen, wie es in NRW abläuft. Dann wäre auch niemand verwirrt. CDL hatte ja auch schon gefragt. Ich scheine also nicht die Einzige zu sein, die es nicht verstanden hat.
In Hessen hat man an beruflichen Schulen bspw. zunächst eine 3-monatige Hospitationsphase, in der man sich alles Mögliche anschauen kann, nicht nur die eigenen Fächer. Danach bekommt man einen Stundenplan, bei dem das Studienseminar streng darauf achtet, dass man in beiden Fächern gleich viele Stunden unterrichtet- pro Fach(richtung) sind das 6 Stunden, von den man je zwei Stunden doppeltbesetzt ist mit Mentor*in. Das heißt, dass man je 4 Stunden komplett selbständig hält und je 2 doppeltbesetzt mit Mentor*in. Dabei sitz die Mentorin im Unterricht und fibt am Ende Feedback. Diese Stunden bekommen Sie ebenfalls komplett aufs Deputat angerechnet. (Und ich glaube zusätzlich eine Stunde für die Anleitung/Besprechung, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.)
An unserer Schule wird sehr stark darauf geachtet, dass beide Fächer in ähnlichen zeitlichen Umfang im Stundenplan stehen. Schon allein deshalb, um in einem eventuellen Klageweg möglichst wenig angreifbar zu sein. Außerdem ist es mMn wichtig, dass beide Fächer gleichmäßig unterrichtet werden. Nur so kann man die nötige Erfahrung für die UPP und das Berufsleben sammeln.
An den/die TE: Melde Dich bei Deiner Schulleitung und melde Deine Bedenken an. Sag auch, dass es für Deine Entwicklung und die Prüfung wichtig ist, in beiden Fächern Erfahrungen zu sammeln. Es sollte Dir egal sein, was mit den anderen Kollegen ist, denn das ist Baustelle der SL und muss diese auch regeln.
An welchen Stunden ist denn auch das Personal so vorhanden,. dass es tatsächlich Minusstunden gibt? Bei uns wäre direkt eine Verwendung da und sei es nur für Team-Teaching oder Vertretungsreserve.
Mit "Häh" und "Stimmt doch gar nicht." Kann ich leider nichts anfangen. Vielleicht kannst du ja einfach mal sagen, wie es in NRW abläuft. Dann wäre auch niemand verwirrt. CDL hatte ja auch schon gefragt. Ich scheine also nicht die Einzige zu sein, die es nicht verstanden hat.
hat er:
Zitat von kleiner grüner froschAlles anzeigenIch habe noch kein Bundesland gesehen, daher gür NRW:
Du MUSST in jedem Fach Ausbildungsunterricht haben. (Den hast du ja scheinbar auch.)
Du MUSST NICHT unbedingt in jedem Fach eigenverantwortlich unterrichten. (Wäre mir zumindest neu.)
Auch wenn ich als Schulleiter gut verstehen kann, dass du das möchtest und das natürlich einrichten würde.
du musst trotzdem deine Stunden haben, du MUSST aber nicht alleine im Raum sein.
In Hessen hat man an beruflichen Schulen bspw. zunächst eine 3-monatige Hospitationsphase, in der man sich alles Mögliche anschauen kann, nicht nur die eigenen Fächer. Danach bekommt man einen Stundenplan, bei dem das Studienseminar streng darauf achtet, dass man in beiden Fächern gleich viele Stunden unterrichtet- pro Fach(richtung) sind das 6 Stunden, von den man je zwei Stunden doppeltbesetzt ist mit Mentor*in. Das heißt, dass man je 4 Stunden komplett selbständig hält und je 2 doppeltbesetzt mit Mentor*in. Dabei sitz die Mentorin im Unterricht und fibt am Ende Feedback. Diese Stunden bekommen Sie ebenfalls komplett aufs Deputat angerechnet. (Und ich glaube zusätzlich eine Stunde für die Anleitung/Besprechung, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.)
(Hervorhebung durch mich)
Kann es sein, dass du deinen Fall übergeneralisierst?
Viele Reffis könnten auch auf die Idee kommen, dass es gleich sein muss, wenn es hinkommt, aber zum Beispiel in meinen Ref-Fächern ging es nicht und es ginge nirgendwo. Ich hatte je Fach durchgängig (in NDS 3 Halbjahre) eine Lerngruppe. Eine vierstündige, eine zweistündige. Die vierstündigen Lerngruppen im Zweitfach sind in der Oberstufe, wo ich nicht drin war.
In NRW gibt es auch die Hospitationsphase und dann auf 2 Halbjahre 18 Halbjahresstunden BdU (oder wie ich jetzt gelernt habe: SAU). es kann 9-9 sein, es kann 10-8 sein, der Rest wird aufgefüllt mit Ausbildungsunterricht. Es gibt Fächer, die nur in der Oberstufe sind, und wenn es aus welchem Grund auch immer in der Stufe, wo Referendar*innen typischerweise eingesetzt sind (Stufe 11 von 13) nicht geht, kann die Schule durchaus sagen auf die Idee kommen, dass sie nicht möchte, dass ein Referendar einen Grund- oder Leistungskurs eigenständig unterrichtet.
Von daher könnte ich mir vorstellen (!), dass wir alle dem Glaube unterliegen /unterlagen, es sei Pflicht, es auch in 99% klappt, manchmal aber nicht, wie ich mich jetzt erinnert habe.
Danach bekommt man einen Stundenplan, bei dem das Studienseminar streng darauf achtet, dass man in beiden Fächern gleich viele Stunden unterrichtet- pro Fach(richtung) sind das 6 Stunden, von den man je zwei Stunden doppeltbesetzt ist mit Mentor*in. Das heißt, dass man je 4 Stunden komplett selbständig hält und je 2 doppeltbesetzt mit Mentor*in. Dabei sitz die Mentorin im Unterricht und fibt am Ende Feedback. Diese Stunden bekommen Sie ebenfalls komplett aufs Deputat angerechnet. (Und ich glaube zusätzlich eine Stunde für die Anleitung/Besprechung, da bin ich mir aber nicht ganz sicher.)
Ich bin ja Hessin an einer BS und bei uns ist das nicht so. Die drei Monate Hospitation zu Beginn haben wir auch (aber nach Absprache natürlich auch U halten in diesen Stunden), dann aber hat man wirklich seine eigenen Klassen in beiden Fächern (muss nicht immer 50:50 sein), in denen man in der Regel ganz alleine ist. Eine Doppelbesetzung mit den Mentoren gibt es bei uns nur in Ausnahmefällen. Eine Mentorenschaft zählt 0,5 Deputat
Mit "Häh" und "Stimmt doch gar nicht." Kann ich leider nichts anfangen. Vielleicht kannst du ja einfach mal sagen, wie es in NRW abläuft. Dann wäre auch niemand verwirrt.
Ich glaube, ich hatte es oben ziemlich deutlich gesagt. Deswegen wundere ich mich ein wenig.
Ausbildungsunterricht MUSS man machen Das ist doch Unterricht - was sonst. (Sonst hieße es ja nicht so.)
Alles anzeigenhat er:
du musst trotzdem deine Stunden haben, du MUSST aber nicht alleine im Raum sein.
(Hervorhebung durch mich)
Kann es sein, dass du deinen Fall übergeneralisierst?
Viele Reffis könnten auch auf die Idee kommen, dass es gleich sein muss, wenn es hinkommt, aber zum Beispiel in meinen Ref-Fächern ging es nicht und es ginge nirgendwo. Ich hatte je Fach durchgängig (in NDS 3 Halbjahre) eine Lerngruppe. Eine vierstündige, eine zweistündige. Die vierstündigen Lerngruppen im Zweitfach sind in der Oberstufe, wo ich nicht drin war.
In NRW gibt es auch die Hospitationsphase und dann auf 2 Halbjahre 18 Halbjahresstunden BdU (oder wie ich jetzt gelernt habe: SAU). es kann 9-9 sein, es kann 10-8 sein, der Rest wird aufgefüllt mit Ausbildungsunterricht. Es gibt Fächer, die nur in der Oberstufe sind, und wenn es aus welchem Grund auch immer in der Stufe, wo Referendar*innen typischerweise eingesetzt sind (Stufe 11 von 13) nicht geht, kann die Schule durchaus sagen auf die Idee kommen, dass sie nicht möchte, dass ein Referendar einen Grund- oder Leistungskurs eigenständig unterrichtet.
Von daher könnte ich mir vorstellen (!), dass wir alle dem Glaube unterliegen /unterlagen, es sei Pflicht, es auch in 99% klappt, manchmal aber nicht, wie ich mich jetzt erinnert habe.
Bei uns ist es so, dass wenn man in einem Semester bspw. 8/4 hatte, dann muss es im nächsten Semester gebaut andersherum sein. Ich habe mir mal die Strukturmodell einzelner Seminare gegoogelt und angeschaut- dort steht es überall gleich - es scheint also eine hessenweite Regelung oder zumindest Vereinbarung zu sein. Wie genau da die einzelnen Seminare drauf schauen, kann ich selbstverständlich nicht beurteilen, da ich nur an einem der Seminare bin. Vielleicht weiß ja s3g4 mehr?
und Alterra lebt in einer Parallelwelt?
und Alterra lebt in einer Parallelwelt?
Alterra erzählt wie es an ihrer Schule gehandhabt wird. Das muss ja nicht zwingend richtig sein. Außerdem hat sie mir insofern nicht widersprochen, als dass sie bestätigt, dass sie zu 50:50 sowohl in FR als auch UF ausbilden. Was ja der TE verwehrt werden soll. Überigens habe die Vorgaben der Studienseminare recherchiert, die wohl eher maßgeblich sind.
Eine Doppelbesetzung mit den Mentoren gibt es bei uns nur in Ausnahmefällen. Eine Mentorenschaft zählt 0,5 Deputat
Das halbe Deputat gibt es dann wohl für die Beratung durch die Mentor*innen (ich dachte es sei ein Ganzes, war mir aber unsicher). Die Doppelbesetzung zählt zu 100% ins Deputat. Das weiß ich ganz sicher. Darauf wurden wir mehrfach hingewiesen.
aber DAS (Doppelbesetzung) ist ziemlich sicher nur ein Luxus, den sich bei weitem nicht jede Schule leisten kann (und/oder will).
Alterra erzählt wie es an ihrer Schule gehandhabt wird. Das muss ja nicht zwingend richtig sein. Außerdem hat sie mir insofern nicht widersprochen, als dass sie bestätigt, dass sie zu 50:50 sowohl in FR als auch UF ausbilden. Was ja der TE verwehrt werden soll. Überigens habe die Vorgaben der Studienseminare recherchiert, die wohl eher maßgeblich sind.
steht "soll" oder "muss" in den Vorgaben?
Wir reden hier von Ausnahmen, wenn etwas gar nicht geht. In den zwei mir aktuellen bekannten Fällen geht es nicht anders. Kurse kann man sich nicht backen, es geht ja nicht mal darum, dass ein Kollege ins Minus ginge, sondern, dass es keinen Kurs gäbe. Alternative: Übernahme eines Leistungskurses. Grandios.
steht "soll" oder "muss" in den Vorgaben?
Wir reden hier von Ausnahmen, wenn etwas gar nicht geht. In den zwei mir aktuellen bekannten Fällen geht es nicht anders. Kurse kann man sich nicht backen, es geht ja nicht mal darum, dass ein Kollege ins Minus ginge, sondern, dass es keinen Kurs gäbe. Alternative: Übernahme eines Leistungskurses. Grandios.
Ich kenne persönlich Reffis, die aus diesen Gründen für ihr zweites Fach an eine andere Schule müssen. Hätte ich auch ungern, aber wird so gehandhabt. 🤷🏽♀️ Es gibt auch welche, die in der Q-Phase unterrichten-dann aber doopeltbesetzt mit Mentor*in.
aber das ist dann genau die Definition von Ausbildungsunterricht!
Das mit der anderen Schule ist die erste Lösung, haben wir widerum ganz oft für den Ausbildungsunterricht, der selbstständige Unterricht kann auch oft kooperativ sein..
Wir reden aneinander vorbei mit den Begrifflichkeiten, die NRW-Referendar*innen drehen nicht Däumchen im Ausbildungsunterricht sondern unterrichten, der Fachlehrer ist halt auch dabei. Je nach Situation in Teamteaching oder eben komplett alleine unter Beobachtung.
Wir reden aneinander vorbei mit den Begrifflichkeiten, die NRW-Referendar*innen drehen nicht Däumchen im Ausbildungsunterricht
Ja, ich glaube auch, dass die unterschiedlichen Begrifflichkeiten die Kommunikation erschweren. Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet oder auch nur annähernd gedacht, dass die Referendare in NRW Däumchen drehen.
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