Keine Stunden im Zweitfach

  • Auch im Ausbildungsunterricht plant ein Referendar den Unterricht und auch die Stoffverteilung selber, auch die Klassenbucheinträge macht er selbst.

    Denn im Idealfall (bzw. Regelfall, denn anders macht es keinen Sinn) hat der Referendar im Ausbildungsunterricht das Fach in seiner Hand und es wird nicht im Sinne von "3 Stunden an die Mentorin und 2 Stunden an den Referendaren" aufgeteilt.

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    chilipaprika


    Wie verstehst du dann diesen Absatz? Für mich klingt es so, dass das das "Schlupfloch" ist. Allerdings ist das nur in den geschilderten Ausnahmefällen zulässig, unter Absprache zwischen SL und Seminarleitung-und nicht die Regel. Das scheint bei der TE so nicht zuzutreffen. Sie soll es selbst mit den LK klären.


    Eben, darum geht es: es gibt dieses "Schlupfloch", also kann man es nicht einklagen.
    Die TE wird es schon klären, aber wenn die Schule - warum auch immer - darlegen kann, dass es für sie nicht anders geht, kann man sie nicht zwingen. Wenn das Studienseminar es so schlimm findet, dass werden sie die Schule beim nächsten Mal in einzelnen Fächern auslassen. Auch das gibt es manchmal (an meiner Refschule zb. war bekannt (Der Schule aber auch dem Studienseminar), dass ein Lehrer - sehr gut und nett! - zwar bereit war, auszubilden aber nicht mit dem Seminar. Da man in NDS / an meinem Seminar in jeder Ausbildungsgruppe 2-3 Besuche hat, ein Problem. Aus örtlichen Gründen wollte ich gerne an diese Schule, die Schule musste - wie ich viel später erfuhr - einfach gucken, ob es genug andere Ausbildungsgruppen geben würde. Aufgrund des Überhangs an Kolleg*innen hatte eh jede*r maximal eine Lerngruppe, also kein Problem.)

    Natürlich ist es nirgendwo eine Standardsituation (sonst wäre ich - trotz Erfahrung in mehreren Schulen und zwei Bundesländern - nicht selbst auf die Idee gekommen, meinen fehlerhaften ersten Beitrag zu schreiben) oder gar erwünscht, aber einklagbar ist es nicht.

    Aber ich glaube, es ist klar geworden, dass wir alle nur jetzt über Sondersituationen reden, die keiner wünscht (schon alleine, weil eine Schule froh um jede "kostenlose" (angerechnete...) Stunde, die sie bekommt). Aber einklagen könnte man es halt schwer.

  • Mein ehemaliges Studienseminar macht die folgende "Ansage": "Durchschnittlich sollen in beiden Schulhalbjahren, in denen EVU [eigenverantwortlicher Unterricht] zu erteilen ist, neun Stunden erteilt werden: je zur Hälfte in der beruflichen Fachrichtung und im Unterrichtsfach." (Grundlegende Hinweise zur Ausbildung – Mediawiki (studienseminar-os.de)). Klar ist das ein "Soll" und kein "Muss". Nichtsdestotrotz ist mir keine BBS in NDS bekannt, wo es anders gehandhabt wird, als dass die Stundenplaner*innen "zusehen", dass die LiV in ihrem Unterrichtsfach und in ihrer beruflichen Fachrichtung eigenverantwortlichen Unterricht halten dürfen (das schrieb ich ja schon). Und wenn das mal nicht klappt - siehe mein Beitrag Nr. 6 - geht halt der/die LiV ein paar Stunden an eine andere Schule; ist ja nun auch kein Beinbruch, solange diese Schule nicht ewig weit entfernt ist.


    Mich würde in diesem Zusammenhang wirklich das BL der/des TE interessieren, denn hier kenne ich auch keine "kleinen ländlichen Berufsschulen" (da im Ausgangsbeitrag von "Winterferien" die Rede ist, die es z. B. in NDS nicht gibt - genauso wenig wie reine Berufsschulen -, gehe ich von Bayern oder einem der östlichen Bundesländer aus).


    In NDS wird übrigens gemäß APVO-Lehr (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) (schure.de)) unter "Ausbildungsunterricht" sowohl der betreute Unterricht als auch der eigenverantwortliche Unterricht verstanden. ;)


    Ich persönlich finde es schon wichtig, dass man möglichst in allen Fächern auch eigenverantwortlichen Unterricht hat, in dem niemand mit hinten drin sitzt. Das war für mich damals als Referendarin zumindest schon ein anderes "Gefühl", als wenn - quasi auch als "Sicherheit" - eine Ausbildungslehrkraft in meinem Unterricht dabei war.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Denn im Idealfall (bzw. Regelfall, denn anders macht es keinen Sinn) hat der Referendar im Ausbildungsunterricht das Fach in seiner Hand und es wird nicht im Sinne von "3 Stunden an die Mentorin und 2 Stunden an den Referendaren" aufgeteilt.

    Dem möchte ich mich ganz entschieden anschließen!


    Ein Fach zwischen zwei Kollegen aufzuteilen, insbes. mit einem Referendar, geht gar nicht. Aus vielen Gründen, u.a. wg. des viel höheren Arbeitsaufwands.

  • In NRW ist die Schule dazu verpflichtet, die Ausbildung in BEIDEN Unterrichtsfächern sicher zu stellen. Heißt konkret, du solltest in beiden Fächern BDU bekommen und deine restlichen Stunden (Hospitationen und angeleiteter Unterricht) möglichst gleichmäßigauch auf beide Fächer aufteilen. Du musst dich ja vernünftig auf die Prüfung vorbereiten können.

    Nimm so schnell wie möglich Kontakt mit deinem Ausbildungsseminar auf, schildere das Problem und bitte darum, dass die sich kümmern! Wie gesagt, die Schule ist dazu verpflichtet, deine Ausbildung in beiden Fächern sicher zu stellen, sonst hätten sie vor Antritt deine Einteilung ablehnen müssen. Das ist durchaus möglich, wenn die Schule in einem Ausbildungsfach zu wenig Stunden oder Lehrer hat.

  • Dem möchte ich mich ganz entschieden anschließen!


    Ein Fach zwischen zwei Kollegen aufzuteilen, insbes. mit einem Referendar, geht gar nicht. Aus vielen Gründen, u.a. wg. des viel höheren Arbeitsaufwands.

    So ist es, und deshalb machen wir das auch nicht. Reffis unterrichten eine oder auch mehrere UE komplett und danach wechseln sie die Lerngruppe.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • [...] Heißt konkret, du solltest in beiden Fächern BDU bekommen und deine restlichen Stunden (Hospitationen und angeleiteter Unterricht) möglichst gleichmäßigauch auf beide Fächer aufteilen. [...]

    Kannst du das belegen? Bisher konnte das niemand in der OVP so explizit finden.


    Dass es idealerweise so in der Praxis läuft ist klar, aber hier ging es ja zum Schluss um den Grenzfall, dass in einem Fach der BdU aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, Ausbildungsunterricht in dem Fach jedoch schon.

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    In NRW ist die Schule dazu verpflichtet, die Ausbildung in BEIDEN Unterrichtsfächern sicher zu stellen. Heißt konkret, du solltest in beiden Fächern BDU bekommen und deine restlichen Stunden (Hospitationen und angeleiteter Unterricht) möglichst gleichmäßigauch auf beide Fächer aufteilen. Du musst dich ja vernünftig auf die Prüfung vorbereiten können.

    Du hast sicher ein paar Seiten übersprungen, aber wir haben es in der Zwischendiskussion ausführlich diskutiert und belegt: es ist der Regelfall, aber keine Verpflichtung im Sinne, dass man es einklagen könnte.
    Auch im Ausbildungsunterricht kann man sich vernünftig vorbereiten.
    (und auch im Ausbildungsunterricht kann ich als offizielle Lehrkraft einen Kaffee trinken gehen (Mein Ausbilder hat übrigens Klausuren korrigiert und weil wir (der Kurs) ihm zu viel Ablenkung waren :-D, ist er nach 20 Minuten (weil er zum Beispiel den Einstieg besonders gucken wollte) in die Bib gegangen. Je nach Ausbildungsstand im Ausbildungsunterricht wirklich verträglihc.

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