Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Und bei den Lehrerinnen an öffentlichen Schule ist die Absprache nunmal „Vertaruensarbeitszeit“.

  • Erreichbarkeit innerhalb der bezahlten Arbeitszeit: Definiere die mal. Jeden Tag 8 Stunden? Ok, 9, man muss ja "Ferien" reinarbeiten. Dann wäre das von 8 Uhr bis 18 Uhr (bei einer Stunde Pause ... schon darüber wäre zu reden). Wenn das meine Arbeitszeit ist, dann gut, will ich da gern erreichbar sein. Nur ... dann fällt mir um 18 Uhr der Stift aus der Hand. Dann gibt es keine Korrekturschichten mehr bis spät in die Nacht, weil das Abi gefälligst bis zum Tag X korrigiert werden muss (und nein, das muss nicht unbedingt zu schaffen sein, wenn man sich an diese Arbeitszeit hält). Dann gibt es keine Elternsprechtage / Elternabende bis weit nach 20 Uhr mehr. Das ist nämlich in meiner "Arbeitszeit" auch alles drin. Die kann aber nicht jeden (!) Tag bis 18 Uhr und im Schnitt einmal im Monat bis 20 Uhr oder noch später gehen. Konferenzen und Sitzungen ... klar sind (meist) vor 18 Uhr zu Ende, nur ... dann wird an dem Tag nicht mehr viel Unterricht vorbereitet - und schon gar nicht mehr korrigiert. Und am Wochenende dann schon mal gar nix mehr.

    Natürlich gibt es Tage, an denen ich mit meiner Arbeit vor 18 Uhr fertig bin. Die Zeit gleicht dann die anderen Tage aus ... tut sie aber nicht mehr, wenn das meine bezahlte Arbeitszeit ist, während der ich erreichbar sein und zur Verfügung stehen muss.


    Bei wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich ergeben, dass Sekundarstufe II Lehrkräfte unter Einbeziehung der Ferien (und etwas abhängig vom Fach) über 42 Wochenstunden arbeiten. Dazu wurde ermittelt, wie viel Zeit für Unterricht, Vorbereitung, Korrektur, Konferenzen, Elterngespäche usw. aufgewandt wird. Will man mir jetzt noch erzählen, wenn ich mit der Arbeit, die tatsächlich zu erledigen ist, fertig bin, muss ich noch zur Verfügung stehen / erreichbar sein?


    Bisher hab ich das Ganze immer als "Gentleman-Agreement" betrachtet: Ich arbeite an einigen Tagen weit länger, dafür hab ich an anderen Tagen "eher Feierabend" und niemand erwartet da von mir, zu springen, wenn gepfiffen wird (erreichbar zu sein). Sollte man der Ansicht sein, dass das nicht so ist ... ok, dann ist es aber in allen Bereichen nicht mehr so. Ich lese übrigens dienstliche Nachrichten am Nachmittag / Abend und wenn was schnell gehen muss, antworte ich auch / bearbeite ich das. Ich komme wenn es sein muss auch mal zusätzlich in die Schule (bei einem netten Anruf wie: "Uns ist Kollege X für den Nachmittag ausgefallen, alle anderen prüfen schon Colloquium ... könntest Du bitte?"). Aber wenn das nun plötzlich erwartet wird, wenn das ein MUSS wird, dann werden auch die Arbeitszeiten / Arbeitsschutzbestimmungen zu einem absoluten MUSS.


    Und Erreichbarkeit: Wenn es erwartet wird, will ich ein Diensthandy mit Vertrag oder Prepaid. Denn sonst habe ich privat kein Telefon mehr, keinen Internetanschluss mehr ...

  • sofern denn gerade ein Dienstgerät in Griffweite ist. Das dürfte bei den meisten Lehrkräften sicher nicht der Fall sein.

    Richtig. Das sage ich auch Eltern, die nach meiner Telefonnr fragen. Ich habe kein Diensttelefon, also habe ich auch keine dienstliche Telefonnr.


    Zur Erreichbarkeit an freien Tagen: Das hat sicherlich alles auch viel mit der eigenen Abgrenzung zu tun und den Umgang im Kollegium. Wir respektieren freie Tage von Teilzeitkräften (die bekommen ja schließlich auch weniger Geld) und kontaktieren diese nicht. Ich wusste auch gar nicht welcher Notfall da eintreten soll, der nicht 1-2 Tage warten kann.

  • Hallo liebe Forenteilnehmer,

    vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

    Gibt es hier auch Teilnehmer, an deren Schule es die oben genannte Dienstvereinbarung gibt?

    Du meinst eine Vereinbarung von wann bis wann man erreichbar sein sollte? Falls ja, gilt an meiner Schule, dass wir zumindest einmal täglich unsere Emails abrufen sollen, diese binnen zwei Tagen beantworten sollen, dabei aber auch bei dringenden Nachrichten keine Nachrichten vor 7 Uhr oder nach 18 Uhr beantworten müssen. Das wurde bei uns im Anschluss an die Pandemieschuljahre im Rahmen einer GLK besprochen und gemeinsam festgelegt, weil das zeitlich entgrenzte Arbeiten in dieser Zeit für viele enorm anstrengend war, aber auch zahlreiche SuS dazu gebracht hat, teilweise noch nachts um eins Nachrichten zu senden und zu erwarten, dass Lehrkräfte quasi direkt antworten müssten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Sachsen, Wortlaut:

    "1Arbeitstage sind diejenigen Schul- und Ferientage, die die Zahl der Urlaubstage im Kalenderjahr übersteigen. 2Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich. 3Soweit die Lehrkraft nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere dienstliche Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen hat, ist sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

    ...

    (2) 1Lehrkräfte können durch die Schulleitung, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht im Unterricht eingesetzt sind, im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. 2Im Einzelfall können sie verpflichtet werden, sich für die Wahrnehmung von Aufgaben, insbesondere von kurzfristig notwendigem Vertretungsunterricht, bereitzuhalten.

    ...

    (4) Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte können in der Summe ihrer Tätigkeiten nur entsprechend dem Verhältnis von ermäßigter Arbeitszeit zu Vollbeschäftigung zur Dienstleistung herangezogen werden.1"

  • Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen,

    Finde ich auch. ich mache daraus gar kein Thema. Ich entscheide, wofür ich meine Geräte einsetze und fertig. Ich muss das niemandem mitteilen oder gar begründen.

    In meinem Fall: Was hätte ich davon, mir ein öddeliges, großes, 5 Jahre altes dienstliches Samsung aufzuhalsen, nur um die Nutzung einer einzelnen App auf dem privaten Handy zu vermeiden, das ich sowieso immer bei mir habe?

    Ich wollte auch kein Diensthandy haben. Ich brauche auch keines. Wozu? Ich bin keine Ärztin, ich muss keine Notfälle bearbeiten und habe auch sonst keine Bereitschaft. Die festen Kommunikationsmittel in der Schule reichen völlig.


    Aber schön, dass man so selbstverständlich davon ausgeht, dass dienstliche Geräte immer erbärmlicher Schrott sind, mit denen man die designierte Aufgabe ohnehin nicht erledigen kann. Auch schön, dass man mit der gleichen Selbstverständlichkeit, glaubt dem Problem nur mit dem Einsatz privater Geräte beikommen kann. Auf die naheliegende Idee, für dienstliche Aufgaben geeignete dienstliche Geräte einzufordern, kommt mal wieder niemand.


    Man darf mich übrigens auf meinem Festnetztelefon anrufen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen. So ist das gedacht. Man ruft auf dem Apparat der Empfängerin an. Man muss auch keine Tür mitbringen, um bei mir anzuklopfen.

    Wenn ich zu Hause bin, gehe ich sogar meist ans Telefon. Wenn nicht gibt's eine Anrufbeantworterin, die man besprechen darf. Die gehört mir auch privat und da darf man auch dienstlich draufsprechen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Richtig. Das sage ich auch Eltern, die nach meiner Telefonnr fragen. Ich habe kein Diensttelefon, also habe ich auch keine dienstliche Telefonnr.

    Bei uns gilt dazu, dass das Diensttelefon das Festnetztelefon im Lehrerzimmer ist. Es ist möglich Eltern von dort aus anzurufen, aber auch diesen die Nummer samt einer Anrufzeit mitzuteilen, damit diese eine telefonische Sprechstunde nutzen können. Private Telefonnummern sollen wir Eltern oder SuS gegenüber nicht herausgeben, damit keine Erwartungshaltung gegenüber KuK entstehen kann, die das berechtigt nicht wollen. Das ist auch nicht nötig, da Eltern, SuS oder auch andere KuK uns über Teams anrufen können ohne die private Nummer zu kennen. Diese Anrufe können dann auch über das Diensttablet angenommen werden, erfordern also auch nicht zwingend den Einsatz eines Privatgeräts

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Diese Anrufe können dann auch über das Diensttablet angenommen werden, erfordern also auch nicht zwingend den Einsatz eines Privatgeräts

    Mal ganz korinthenkackend: Mit dem Diensttablet bin ich dann nur in der Schule für Teamsanrufe erreichbar, da es das dienstliche WLAN benötigt ;)


    PS: Zur Klärung: Nein, das mache ich nicht so, wäre aber theoretisch begründbar.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Es ist keine Administration erforderlich, da keine personenbezogenen Daten wie Telefonnummern oder E-Mailadressen benötigt werden.

    Nunja, irgendwoher muss die App ja wissen, wo die Mitteilung hinsoll. Insofern wird es auch eine Form der Adressierung geben. Das System läuft ohne einen Server oder andere zentralisierte Struktur? Und die, wie auch immer gearteten Adressen denken die Teilnehmerinne sich auch? Ganz ohne Administration.


    Wie du im Beispiel ausführst, versendet iht über diese App sehr personenbezogene Daten. Vom Datenschutzaspekt haben die nichts auf deinem privaten Handy zu suchen.


    da die App sie alarmiert (- anders als bei einer Mail),

    Das wird bei beidem von den Einstellungen anhängen. Ich hoffe doch, dass ihr von den Eltern nicht erwartet, dass sie eine App betreiben, deren Alamierungsfunktion sie nicht abschalten können.


    Das ist nämlich genau die Form von Erreichbarkeit, die ich deutlich ablehne, weil sie krank macht. Sein ganzes Leben auf Abruf zu gestalten, macht Stress. Auf Dauer ist das nicht gut. Das sit der Scheiß, der mich einen riesigen Bogen um Mobiltelefone machen lässt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mal ganz korinthenkackend: Mit dem Diensttablet bin ich dann nur in der Schule für Teamsanrufe erreichbar, da es das dienstliche WLAN benötigt ;)

    Ich weiß, darüber habe ich auch schon einmal in einem korinthenkackerischen Moment nachgedacht. Ich gleiche das dadurch aus, dass ich ggf. ganz schamlos in einer Freistunde dann auch das Schulnetzwerk nutzend privat surfe. So häufig sind derartige Teamsanrufe nicht, dass sich das nicht ausgehen würde.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ei uns gilt dazu, dass das Diensttelefon das Festnetztelefon im Lehrerzimmer ist.

    Ja klar, natürlich, uns ist auch freigestellt, ob wir ggf Telefongespräche mit konkrater Zeit vereinbaren als Ersatz für ein

    Gespräch vor Ort. Ich persönlich nutze das wenig bis nie, entweder ich schreibe eine Mail oder ich treffe mich persönlich, da bei den meisten

    Gesprächen bei uns die Kinder eh dabei sind, um die gehts ja.

  • Mal ganz korinthenkackend: Mit dem Diensttablet bin ich dann nur in der Schule für Teamsanrufe erreichbar, da es das dienstliche WLAN benötigt

    Ein Grund, dass ich mein dienstliches iPad nicht sinnvoll nutzen konnte, war, dass es zu Hause kein WLAN gab. Jetzt liegt es nur noch in der Schule. Ich nutze es aber nicht zur Kommunikation. Ich brauche auch kein Teams oder ähnlich. Ich bin für Kolleginnen, Eltern und Schülerinnen per E-Mail zu erreichen. Die Rechner dafür stehen unter anderem im Lehrerinnenzimmer. Das iPad liegt zwei Stockwerke höher. Diese zur Kommunikation zu nutzen, wäre umständlich.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich weiß, darüber habe ich auch schon einmal in einem korinthenkackerischen Moment nachgedacht. Ich gleiche das dadurch aus, dass ich ggf. ganz schamlos in einer Freistunde dann auch das Schulnetzwerk nutzend privat surfe. So häufig sind derartige Teamsanrufe nicht, dass sich das nicht ausgehen würde.

    Solche Szenarien denke ich immer mal wieder durch (dabei auch herzlichen Dank ans Forum für Anregungen ;) ), um dann vorzubringen, falls das Verhältnis aus Geben und Nehmen zwischen den Beteiligten von der anderen Seite aus gezielt und massiv aus dem Gleichgewicht gebracht wird.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Ein Grund, dass ich mein dienstliches iPad nicht sinnvoll nutzen konnte, war, dass es zu Hause kein WLAN gab. Jetzt liegt es nur noch in der Schule. Ich nutze es aber nicht zur Kommunikation. Ich brauche auch kein Teams oder ähnlich. Ich bin für Kolleginnen, Eltern und Schülerinnen per E-Mail zu erreichen. Die Rechner dafür stehen unter anderem im Lehrerinnenzimmer. Das iPad liegt zwei Stockwerke höher. Diese zur Kommunikation zu nutzen, wäre umständlich.

    Der Grund, warum ich mein Dienst-iPad im privaten WLAN nutze, ist, dass es manche Arbeiten für mich erleichtert. Aber andere, die mit mir kommunizieren wissen auch, dass ich Nachrichten außerhalb meiner definierten Bürozeiten ignoriere (also auch später nicht im Nachgang lese), wenn deren Empfang mit einer Störung meiner Freizeit verbunden ist (soll heißen: es erscheint bspw. eine Push-Nachricht/das Gerät piepst). Dafür gibt's dann Mails, wenn man abends um 21:37 Uhr mir was schreiben möchte. Auf der anderen Seite wissen alle Beteiligten, dass in wirklichen Notfällen zu jeder Zeit ein Kontakt möglich ist. Das hatte ich in meinem Lehrerleben ein Mal und das war im damaligen Kontext berechtigt.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Was an den Schularbeitsplätzen widerspricht denn dem Gesundheitsschutz?

    Na, zum Beispiel die fehlende Ergonomie, beim nicht vorhandenen Schreibtischstuhl, bei der falschen Höheneinstellung des "Schreibtisches". Letzterer ist gar nicht vorhanden. Sondern man hat eine viel zu kleine Fläche an Tisch, die man sich mit anderen teilt.

    Die Bestimmungen zu Bildschirmarbeitsplätzen werden auch nicht eingehalten.

    Der Lärmschutz wird nicht eingehalten.


    Etc. etc.....

  • Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages.

    Bis vor ein paar Jahren konnte der Arbeitgeber dafür das Vorhandensein eines privaten Telefonanschlusses verlangen. Die Rechtssprechung hat sich meines Wissens (ich kenne passende Urteile nicht spontan auswendig, wer sich dafür interessiert, kann sie aber finden) dahingehend geändert, dass inzwischen auch eine regelmäßige Erreichbarkeit per Mail ausreichend ist.


    Also: eine "spontane" Erreichbarkeit kann nicht erwartet werden, aber es kann erwartet werden, dass eine Teilzeitkraft sich an ihrem freien Tag darüber informiert, dass sie am Folgetag in der 1. Stunde eine Vertretung hat, entweder indem sie ihre Mails liest oder indem sie per Telefon erreichbar ist. Diese Pflicht lässt sich nicht mit dem Verweis auf ein fehlendes Dienstgerät aushebeln.

    Ausnahmen sind nur eingetragene Urlaube (von denen wir aber auch nur 30 Tage im Jahr haben).

  • Jeder Arbeitnehmer ist verpflichtet, für seinen Arbeitgeber erreichbar zu sein, üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages.

    Ja, innerhalb der Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Ist eine kurzfristige Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeiten nicht möglich, insbesondere mit Blick auf kurzfristige Dienstplanänderungen per Telefon oder SMS, so geht diese Nichterreichbarkeit nicht zulasten des Arbeitnehmers. Das hatte u.a. das LAG Schleswig-Holstein 2022 (Az. 1 Sa 39 öD/22) noch einmal klargestellt. Hierfür habe der AG Rufbereitschaften - die natürlich anzurechnen sind - einzurichten.

  • Moebius

    Andersherum gilt, dass man während der Zeiträume des Freizeitausgleichs eben nicht erreichbar sein muss. Da unsere ungebundene Arbeitszeit sehr frei gelegt werden kann (im beiderseitige Interesse --> siehe viele Beispiel im Thread), wäre eine juristische Klärung in Bezug auf Lehrkräfte hier äußerst spannend. In dieser Absolutheit, wie du sie hier formulierst, wäre es sicher nicht haltbar.


    Darüber hinaus gibt es viele Regelungen bzw. Stellungnahmen bzgl. Mails, die deiner absoluten Haltung ebenfalls widersprechen:

    „Die Lehrerinnen und Lehrer erhalten unendlich viele E-Mails. Aber es muss auch ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit geben.“ Mails müssten nur zu den Zeiten der normalen Erreichbarkeit in der Schule gelesen werden. Alles darüber hinaus sei freiwillig.

    wurde bspw. einmal von der GEW hier formuliert. Und ähnliche Vereinbarungen bzw. Quellen habe ich schon viele durch einfaches Googeln gefunden.


    btw. wird es an dann auch wieder spannend, wenn zum Lesen der Mails eine 2-Faktor-Authentifizierung nötig ist, weil dann häufig zwei getrennte dienstliche Geräte genutzt werden müssen.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Seph

    In diesem Thread möchte ich es hier (gerade auch öffentlich) mal schreiben. Es bezieht sich aber nicht nur auf das, was du in diesem Thread schreibst, sondern auch das, was ich zuletzt in anderen Threads gelesen hatte.

    Woanders hatte ich dich mal sinngemäß so beschrieben, dass du den harten Hund raushängen lässt und eine formale lehrerunfreundliche Haltung raushängen lässt. Dafür sorry! War wirklich unangemessen. Kommt nicht wieder vor und ich möchte mich dafür auch entschuldigen.

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  • Finnegans Wake


    Vielen Dank für deine offenen Worte. Mir geht es hier neben dem reinen Austausch zu vielen interessanten Themen tatsächlich auch um eine Art Stärkung von uns Lehrkräften untereinander mit Blick auf eine hohe Handlungssicherheit in schulrechtlichen Aspekten, sodass man sich nicht nur auf den "Lehrerzimmer-Gossip" verlassen muss. Naturgemäß sind da allerdings manchmal auch Themen dabei, die einem aus Lehrkräfte-Sicht weniger schmecken als andere.

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