Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Ich kenn jetzt das Beamtenrecht nicht.


    Aber im Zuständigskeitsbereich des privaten Arbeitsrechts ist es selbstverständlich zulässig, in seiner Freizeit zu machen, was man will. Wenn die Arbeitszeit vorüber ist, ist sie vorüber. Hat auch erstmal nichts mit Voll- oder Teilzeit zu tun.

    Dein Argument ist doch die ganze Zeit, dass unterrichtsfreie Zeit auch Arbeitszeit sei. Jetzt sind unterrichtsfreie Tage, unabhägig davon, ob Voll- oder Teilzeit, doch Freizeit? In meiner Freizeit muss ich nicht für meinen Dienstherren/Chef erreichbar sein. Vielleicht wirst du dir erstmal mit dir selbst über deine Position einig und formulierst diese nachvollziehbar. Musst du natürlich nicht. Du bist hier ja in deiner Freizeit.

  • Dein Argument ist doch die ganze Zeit, dass unterrichtsfreie Zeit auch Arbeitszeit sei. Jetzt sind unterrichtsfreie Tage, unabhägig davon, ob Voll- oder Teilzeit, doch Freizeit? In meiner Freizeit muss ich nicht für meinen Dienstherren/Chef erreichbar sein. Vielleicht wirst du dir erstmal mit dir selbst über deine Position einig und formulierst diese nachvollziehbar. Musst du natürlich nicht. Du bist hier ja in deiner Freizeit.

    Auch für dich gerne noch einmal ... ich schrub:


    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden.


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

  • "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist,

    Was soll das bedeuten? Unterricht läuft nach Plan. Es ist nicht zufällig unterrichtsfrei, sondern plangemäß.


    dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag,

    Es steht dir frei, die Gesetzesgrundlage zu zitieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Auch für dich gerne noch einmal ... ich schrub:


    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden.


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

    Willst du uns damit sagen, dass wenn man Vollzeit arbeitet und das ein freier Tag ist, es keine Freizeit ist?!? Geht ja auch nicht, denn die Freizeit ist dafür ja an anderen Tagen kürzer. Frei ist frei, egal ob zufällig oder nicht zufällig.

  • Wie handhabt ihr das denn im Privatleben?


    Also ich habe mein Handy fast immer bei mir. Dann gehe ich auch dran, wenn es klingelt. Wenn ich aber gerade im Fitnessstudio / im Schwimmbad / im Garten bei der Gartenarbeit / in der Dusche / auf dem Klo / im Wartezimmer beim Arzt etc. bin, dann gehe ich natürlich nicht dran, rufe aber nach Möglichkeit später zurück, oder frage per WA etc. nach, ob etwas Wichtiges war.


    Genau so handhabe ich das an meinen freien Tagen auch. Ich bin immer verfügbar, wenn es gerade passt, ich "verzichte" jetzt aber nicht auf Tätigkeiten wie Sport, Gartenarbeit oder Arztbesuche, nur um permanent verfügbar zu sein.


    Ganz ehrlich: Wie oft werdet ihr denn angerufen? Ich vielleicht 1-2 mal im Schuljahr. Damit kann ich super leben. Und wenn ich angerufen werde, dann ist es auch immer wichtig, auch für mich.


    Gerade aktuell z.B. bin ich zu Hause und man hätte mich in den letzten 2 Stunden gut erreichen können. Handy immer in meiner Nähe. Kann aber sein, dass das gleich mal eine Zeit lang vielleicht nicht so ist. So what?


    Es ist ja auch nirgends vorgeschrieben, dass meine Arbeitszeit von 8-12 genau geht. Die kann ja auch von 8-10 und von 16-18 Uhr gehen. Ansonsten könnte ich ja auch nie an Konferenzen, Abiprüfungen etc. teilnehmen.


    Denn wenn mein AG mir vorschreiben würde, dass ich als TZ Kraft JEDEN Tag von 8-12 zur vollen Verfügung zu stehen hätte, würde ich auf diese Arbeitszeiten IMMER bestehen. Pech für den AG. Solange der sich rausnimmt, meine Arbeitszeiten wöchentlich zu wechseln, darf ich auch an meinen unterrichtsfreien Tagen frei über meine Arbeitszeit verfügen.

  • Willst du uns damit sagen, dass wenn man Vollzeit arbeitet und das ein freier Tag ist, es keine Freizeit ist?!? Geht ja auch nicht, denn die Freizeit ist dafür ja an anderen Tagen kürzer. Frei ist frei, egal ob zufällig oder nicht zufällig.

    Wenn du nicht in der Schule bist, weil Du Dich im Urlaub befindest oder gerade keine Arbeitszeit ist, dann handelt es sich um Freizeit.


    Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.


    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

  • Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.

    Bei uns muss aber kein Urlaub eingetragen werden (dann würde nämlich auffallen, dass wir die 30 Tage nie erreichen), also ist alles außerhalb der Schulzeit Freizeit!

  • Wie handhabt ihr das denn im Privatleben?


    Also ich habe mein Handy fast immer bei mir. Dann gehe ich auch dran, wenn es klingelt. Wenn ich aber gerade im Fitnessstudio / im Schwimmbad / im Garten bei der Gartenarbeit / in der Dusche / auf dem Klo / im Wartezimmer beim Arzt etc. bin, dann gehe ich natürlich nicht dran, rufe aber nach Möglichkeit später zurück, oder frage per WA etc. nach, ob etwas Wichtiges war.

    Eigentlich genau wie du und denke, dass das auch ein sinnvoller Weg ist. (Für mich) natürlich ist, dass ich über mein Handy durchaus per App Zugang zu unserem IServ habe und darüber auch Nachrichten empfange. Die lese ich in von mir definierten (!) Zeiten auch außerhalb der Schule und dringende Sachen beantworte ich dann auch mal außerhalb. Andere Mails u.ä. können meist auch warten, bis ich wieder vor Ort bin.


    Meine Telefonnummer haben nur ganz wenige Kollegen und die SL, die habe ich aber inzwischen auch so weit "erzogen", dass es nicht mehr wie anfangs zu Kontaktversuchen am späten Abend oder am Wochenende kommt. Andersherum gibt es auch Phasen im Schuljahr, in denen schon bekannt ist, dass bestimmte Funktionsträger auch spontan in schnelle Entscheidungen eingebunden werden müssen. Dann gehe ich auch mal unkompliziert von unterwegs sofort ans Telefon.

  • Wie handhabt ihr das denn im Privatleben?


    Also ich habe mein Handy fast immer bei mir. Dann gehe ich auch dran, wenn es klingelt.

    Mich ruft jobbezogen so gut wie nie jemand an, da wir, wie beschrieben, eine Schul-App zur Komminikation nutzen.


    In meiner Freizeit schaue ich normalerweise nicht in die App.

  • Wenn Du nicht in der Schule bist, weil Du keine Unterichtsstunde zu leisten hast, Du aber keinen Urlaub hast und Dich innerhalb Deiner formalen Arbeitszeit befindest, dann handelt es sich um Arbeitszeit.


    Die Definition der formalen Arbeitszeit unterliegt dem Arbeitsvertrag und der Absprache mit dem Arbeitgeber.

    Nur haben wir keine "formale Arbeitszeit", sondern legen die genaue Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit eigenverantwortlich fest. Dafür bedarf es auch keiner weiteren Absprache mit dem Dienstherrn. Wenn ich zu einem Zeitpunkt t nicht in der Schule bin, weil ich gerade keinen Unterricht habe, kann das gerade zur Arbeitszeit gehören oder auch nicht. Für diese Abgrenzung erfasse ich meine Arbeitszeiten auch konsequent.

  • OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.


    Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.

  • OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.


    Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.

    Ich werde als Beamter nicht für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, sondern werde alimentiert. Dafür habe ich mich mit vollem Einsatz meinen Amtspflichten zu widmen. Dazu gehört auch eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen und ähnliches. Dazu gehört keine permanente Rufbereitschaft, schon gar nicht mittels privater Geräte.

  • OK - dann entfällt für dich und für alle, auf die dies zutrifft, aber auch die Schutzwirkung einer vereinbarten Arbeitszeit.


    Wenn Dein Dienstherr /Arbeitgeber Dich für 40 Arbeitsstunden pro Woche bezahlt, darf er IMHO zu Recht auch 40 Stunden Erreichbarkeit erwarten.

    Klar, darf er.


    Aber einen freien Tag haben zu 95 % bei uns nur Teilzeitkräfte.


    Und wenn mein AG mich für 20 Stunden bezahlt, darf er auch nur 20 Stunden Erreichbarkeit erwarten.


    Ich habe diese Woche schon 16 Stunden gearbeitet. Bleiben noch genau 4 für die verbleibenden 2, 5 Tage. Hhhhhhm. Heute muss ich dringend korrigieren, da die ZP10 Noten Freitag eingetragen werden müssen und ich mich ja vorher noch mit der EK treffen muss. Außerdem habe ich noch 2 weitere Stapel da liegen.


    Und schleppe noch diverse Überstunden mit mir rum, die ich mangels Ferien noch nicht abbauen konnte.


    Ja, ich bin heute telefonisch erreichbar. Aber nein, das MUSS ich nicht.

  • Nichts anderes habe ich immer wieder geschrieben.

    Ja, aber es geht ja hier immer um unterrichtsfreie Tage. Wie gesagt, die haben bei uns nur Teilzeitkräfte. Und dann ist es eben Freizeit und nicht Arbeitszeit.


    Und wenn der VZ Kollege mal ausnahmsweise einen freien Tag hat, dann deshalb, weil er diesen Tag an den anderen 4 Tagen vor- und nacharbeitet. Also ist dieser Tag dann genauso Freizeit.

  • Nichts anderes habe ich immer wieder geschrieben.

    Es ist dennoch sachlich falsch. Die von dir geforderte Rufbereitschaft von Lehrkräften zu vom Dienstherrn definierten Zeiten scheitert an mindestens folgenden beiden Punkten:


    1. Keine Dienstgeräte vorhanden.

    2. Eigenverantwortliche Verteilung der ungebundenen Arbeitszeit von Lehrkräften.


    Zitat von §2 Satz 2 Nds. ArbZVO-Schule

    Soweit die Lehrkräfte nicht Unterrichtsverpflichtungen oder andere Verpflichtungen zu bestimmten Zeiten wahrzunehmen haben, sind sie in der Erfüllung ihrer Aufgaben zeitlich nicht gebunden.

  • Ich bin trotzdem dafür, ans Telefon zu gehen, auch am freien Tag. Die Zeit schreibe ich dann einfach auf.


    Es wird schon einen wichtigen Grund haben.


    Wenn es mehr als 1x vorkommt, dass ich wegen Pillepalle angerufen werde, kann ich dieses Konzept ja immer noch mal überdenken.


    Aber bei 1-2 Anrufen im Jahr, dauert das wohl noch etwas. ;)

  • Ich habe mein Handy privat fast durchgehend komplett lautlos gestellt, weil mich das Klingeln extrem stresst, vor allem in Momenten, in denen ich gerade nicht drangehen kann. Ich rufe insofern einfach zurück, sobald ich einen Anruf bemerke und es für mich passt. In meinem näheren privaten Umfeld weiß das jede: r. Ich habe mein Handy auch häufiger gar nicht bei mir, z.B. wenn ich mit dem Hund unterwegs bin benötige ich das nicht und lasse es insofern meist zuhause liegen.


    Beruflich werde ich ebenfalls nur etwa 1-2x pro Schuljahr angerufen. Das sind dann auch dementsprechend dringende Angelegenheiten, wo ich das nachvollziehen kann. Auch dabei landen aber Anrufe mehrheitlich erst einmal auf meiner Mailbox, weil das Handy eben hauptsächlich lautlos gestellt ist und ich rufe zurück.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich bin trotzdem dafür, ans Telefon zu gehen, auch am freien Tag. Die Zeit schreibe ich dann einfach auf.

    Es wird schon einen wichtigen Grund haben.


    Wenn es mehr als 1x vorkommt, dass ich wegen Pillepalle angerufen werde, kann ich dieses Konzept ja immer noch mal überdenken.

    Aber bei 1-2 Anrufen im Jahr, dauert das wohl noch etwas. ;)

    Da bin ich voll bei dir und handhabe das wie oben geschrieben auch so. Meinem SL musste ich anfangs aber schon erst einmal klar machen, dass ich auf Messenger-Nachrichten um 21 Uhr nicht mehr sofort reagieren mag. Seitdem kommt das aber auch nicht mehr vor und auch die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie auf Mails am Sonntagabend sicher erst Montagvormittag eine Antwort erhalten.

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