Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Aber Email beantworten schon. Und wenn man es nicht an dem Tag macht, dann muss man es spätestens am nächsten Tag erledigen. Also ist es letztlich egal, wann man es macht.

    Nein, Email beantworten am freien Tag muss nicht sein. Wie Du gleich hinterher schreibst: Spätestens am nächsten Tag. Es gibt Verordnungen (je nach Bundesland evtl. unterschiedlich), die ein elektronisches Postfach wie ein analoges betrachten. Wenn Du mir an meinem freien Tag einen Zettel in mein Fach legst, kannst Du nicht erwarten, dass ich an die Schule komme, ihn lese und antworte. Am nächsten Tag, wenn ich wieder in der Schule bin, sollte dann die Antwort erfolgen.

  • Das heißt, man darf die unterrichtsfreie Arbeitszeit nicht in der Schule leisten? Das kann ich mir nicht vorstellen.

    Es ging leicht erkennbar darum, dass der AG nicht die vollständige Arbeitszeit als Präsenzzeit in der Schule anordnen darf.

  • Persönlich hätte ich gar keine Lust, 2 Telefone mit mir rumzuschleppen.

    Ich habe schon keine Lust, nur ein Telefon mit mir rumzuschleppen. Deshalb habe ich schon kein Mobiltelefon. Ein Diensttelefon wollte ich erst recht nicht haben.

  • Persönlich hätte ich gar keine Lust, 2 Telefone mit mir rumzuschleppen.

    Warum soll man ein dienstliches Telefon mit sich rumschleppen? Ich habe als Lehrer keinen Bereitschaftsdienst (außer, es ist vorher vereinbart).

  • Im Fall unserer Schule ist es eine "Schul-App" mit entfernter Ähnlichkeit zu Whatsapp. Kommuniziert wird über Chat-Nachrichten sowie Mitteilungen und Kalendereinträge in der App, was IMHO wesentlich praktischer ist als Anrufe, da keine direkte Erreichbarkeit erforderlich ist und gleichzeitig viel weitergehende Funktionen geboten werden.

    Kein Ahnung, wofür man das noch braucht, wenn man doch schon E-Mail hat. Meine dienstlichen E-Mails lese ich übrigens in der Schule. D. h.ich empfange auch keine an unterrichtsfreien Tagen.


    Als bei uns die iPads neu waren, sollten wir iMessage konfigurieren. Hat aber kaum jemand gemacht. Darüber wurde auch nie kommuniziert. Je mehr Kanäle man zur Kommunikation hat, umso unübersichtlicher wird es.


    Mit persönlich und E-Mail hat man genug Kommunikationsmöglichkeiten. Und sonst gibt es auch noch Zettel ins Fach.

  • Warum soll man ein dienstliches Telefon mit sich rumschleppen? Ich habe als Lehrer keinen Bereitschaftsdienst (außer, es ist vorher vereinbart).

    Siehe das Thema dieses Fadens - und lies doch einfach mal den Beitrag, auf den ich mich bezogen hab - war nicht meine Idee.

  • Kein Ahnung, wofür man das noch braucht, wenn man doch schon E-Mail hat. Meine dienstlichen E-Mails lese ich übrigens in der Schule. D. h.ich empfange auch keine an unterrichtsfreien Tagen.

    Der Funktionsumfang der Schul-App geht über E-Mail deutlich hinaus (- habe ich oben geschildert). Es ist keine Administration erforderlich, da keine personenbezogenen Daten wie Telefonnummern oder E-Mailadressen benötigt werden. Weitaus bessere Übersichtlichkeit, alle schulbezogenen Orga-Themen auf einem Blick einsehbar.


    Nur ein Beispiel: Wenn es einem Kind nicht gut geht, und ich möchte, dass es von den Eltern abgeholt wird, dann sind das für mich 3 Klicks - ist binnen Sekunden erledigt. Ich kann mich darauf verlassen, dass die Eltern die Nachricht wahrnehmen, da die App sie alarmiert (- anders als bei einer Mail), ich brauch auch nicht zu telefonieren und auf entsprechende Erreichbarkeit zu hoffen, ich kann meinen Untericht ohne Unterbrechung fortführen.

  • da die App sie alarmiert (- anders als bei einer Mail)

    Da sprichst Du aber mal wieder aus Deiner Privat-Schul-Bubble. Es soll Eltern geben, die in ihrem Job kein Handy nutzen können/dürfen.

    Wie nutzt Du denn Deine App? Über Dein privates Telefon? Genau das ist das Problem und der Knackpunkt. Der Arbeitgeber muss endlich mal begreifen, dass er nicht einfach private Ressourcen nutzen darf, wie ihm beliebt. Das fängt beim privaten Handy an und endet dann plötzlich mit der Erreichbarkeit an freien Tagen und bei Krankheit.


    Um zum Ursprungsproblem zurückzukommen: Wenn unterrichtsfreie Tage sind, dann muss ich gar nichts, außer ggf. zu einer rechtzeitig (Ladungsfrist) anberaumten Konferenz zu erscheinen. Übliche Unterrichtszeiten sind an Schulen deutlich unterschiedlich (BKs haben da fiese Zeiten bis 21 Uhr und samstags). Wann ich mir meine freie Zeit nehme, ist nirgendwo festgeschrieben, daher kann ich an meinem freien Tag machen, was ich will.

  • Da sprichst Du aber mal wieder aus Deiner Privat-Schul-Bubble. Es soll Eltern geben, die in ihrem Job kein Handy nutzen können/dürfen.

    - die aber gleichzeitig per E-Mail erreichbar sind?!


    Eine technische Lösung sollte sich an den Lebensumständen der Mehrheit der Nutzer ausrichten. Die große Mehrheit hat heute ein Smartphone und kann dieses auch nutzen - eher jedenfalls, als jedes andere Kommunikationsmittel.


    Ein dienstliche Smartphone könnte ich bekommen, ich habe daran aber kein Interesse. Warum, wie gesagt, 2 solche Dinger mit mir herumtragen? Der aus meiner Sicht größte Nachteil der Nutzung eines Privatgerätes, die Herausgabe der privaten Nummer, ist bei uns Dank der App unnötig.


    Erwartungshaltung, in der Freizeit erreichbar zu sein: Ist bei uns nicht gegeben. Arbeit und Freizeit sind klar getrennt.

  • Siehe das Thema dieses Fadens - und lies doch einfach mal den Beitrag, auf den ich mich bezogen hab - war nicht meine Idee.

    Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden. Wir haben inzwischen aufgezeigt, dass das nicht einmal an Tagen mit Unterricht gilt. Auch die weiterführende Behauptung, der Dienstherr könne sonst erheblich ausgedehnte Präsenzzeiten einfordern, ist nicht haltbar.


    Davon unbenommen kann von uns Lehrkräften erwartet werden, dass wir zeitnah (nicht unmittelbar) auf Kontaktanfragen reagieren.

  • Darum ging es doch. In deinem ersten Beitrag hattest du die Behauptung aufgestellt, telefonische Erreichbarkeit könne auch an unterrichtsfreien Tagen erwartet werden.

    Ich schrub:


    "Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"


    Die Erwartungshaltung, in der Arbeitszeit für den Arbeitgeber erreichbar zu sein, besteht IMHO zu Recht, ja.

  • Während der Arbeitszeit denke ich nur ca. 50%.

    Ich denke es sind deutlich mehr - aber was soll's?


    Es ist ja nicht so, dass wir aus einem bunten Strauß an Kommunikationsmöglichkeiten wählen könnten und es bessere Alternativen gäbe. Mir fallen jedenfalls keine ein.


    Für die meisten Kinder ist bei uns zudem mehr als nur eine Kontaktperson hinterlegt. Den Arlarm bzw. die Nachricht bekommt im Falle eines Falles jeder der hinterlegten Kontakte.

  • - die aber gleichzeitig per E-Mail erreichbar sind?!

    Ich als Elternteil gebe verschiedene Nummern an, um für die Schule meiner Kinder im Notfall erreichbar zu sein.

    Handy (geht meistens während meines Unterrichts nicht), Festnetz, Arbeit, Freunde/Nachbarn.

    Wenn ich am Handy nicht erreichbar bin, ruft die Schule die andren Nummern an. Auch ich als Mutter habe nicht die Verpflichtung, mein Handy ständig an und laut zu haben, um für Notfälle erreichbar zu sein.

  • ...

    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden"

    Auch das bezweifle ich, in Teilzeit zu arbeiten bedeutet nicht automatisch, Anspruch auf einen freien Tag zu haben. Man kann in TZ-Konzepten alles mögliche festlegen, wenn das Bundesland es nicht tut. Ganz grundsätzlich ist aber die Schulleitung für die Verteilung des Unterrichts zuständig. Wird auf Donnerstag keinen Unterricht gelegt, kann man trotzdem Anwesenheit bei z.B. Konferenzen erwarten, oder nicht? Würde mich zumindest wundern, wenn man an einem unterrichtsfreien Tag in Urlaub fahren dürfte.

  • Ich als Elternteil gebe verschiedene Nummern an, um für die Schule meiner Kinder im Notfall erreichbar zu sein.

    Handy (geht meistens während meines Unterrichts nicht), Festnetz, Arbeit, Freunde/Nachbarn.

    Wenn ich am Handy nicht erreichbar bin, ruft die Schule die andren Nummern an. Auch ich als Mutter habe nicht die Verpflichtung, mein Handy ständig an und laut zu haben, um für Notfälle erreichbar zu sein.

    Worüber "streiten" wir uns hier eigentlich?


    Ich habe offenbar den "Fehler" gemacht, zu erwähnen, dass es smartere Möglichkeiten der Kommunikation gibt als zu versuchen, jemanden anzurufen oder eine Mail zu schreiben. Ich muss nicht eine Nummer nach der anderen durchprobieren. Ich muss und will auch gar nicht wissen, welche Eltern (Omas, Tanten, Onkel) eines Kindes welche Telefonnummer haben. Erst recht will ich nicht, dass die alle meine Nummer haben.

  • Naja, wenn ich den Alarm aufs Handy bekomme, mein handy aber gerade offline, aus, leise etc ist, ich schlafe oder einfach das handy nicht bei mir ist, schaut mein Kind und die Schule doof aus der Wäsche.

  • Würde mich zumindest wundern, wenn man an einem unterrichtsfreien Tag in Urlaub fahren dürfte.

    Ich kenn jetzt das Beamtenrecht nicht.


    Aber im Zuständigskeitsbereich des privaten Arbeitsrechts ist es selbstverständlich zulässig, in seiner Freizeit zu machen, was man will. Wenn die Arbeitszeit vorüber ist, ist sie vorüber. Hat auch erstmal nichts mit Voll- oder Teilzeit zu tun.

  • Naja, wenn ich den Alarm aufs Handy bekomme, mein handy aber gerade offline, aus, leise etc ist, ich schlafe oder einfach das handy nicht bei mir ist, schaut mein Kind und die Schule doof aus der Wäsche.

    Ja klar, das ist so.


    Kommunikation beginnt mit einem einseitigen Angebot. Wenn die Gegenseite nicht kommunizieren kann oder will - ok. Wir überlassen die zweckmäßige Definition aller Kontakte für Notfälle den Erziehungsberechtigten.


    Ich erlebe in der Praxis nur sehr selten, dass ich keine kurzfristige Rückmeldung erhalte.

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