Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Ok, da sind wir bei dem Punkt, wo ich die Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen kann.

    Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber? Du meinst die Einstellung, dass sich der Arbeitgeber an geltendes Recht zu halten hat? Wenn ich in der Schule arbeiten soll, dann muss dort ein ergonomischer Arbeitsplatz vorhanden sein. Dazu gehört ein hinteichend leistungsfähiges Notebook mit Dockingstation, Monitor, Tastatur und Maus. Das scheitert schon daran, dass nicht genug Platz für alle Lehrkräfte ist und niemand das Geld für die Ausstattung in die Hand nehmen will. Solange das nicht gegeben ist, muss ich zuhause arbeiten. Da bin ich dann eben erreichbar, wenn ich erreichbar bin, es sei denn, es ist etwas anderes per Dienstvereinbarung vereinbart. Wenn ich kein Diensttelefon bekomme (oder einen VoIP Client auf dem dienstlich gelieferten Notebook), dann bin ich telefonisch gar nicht erreichbar.


    Hier geht es ja nicht mal um strahlende Kinderaugen, sondern um einen fordernden Dienstherren.

  • Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

    Ich würde hier zwischen "Lesen und Beantworten" und "Telefonieren" unterscheiden:


    Wenn ich etwas geschriebenes erhalte, dann wird erwartet, dass es innerhalb der nächsten (gefühlt) 1-3 Tage, je nach Dringlichkeit beantwortet wird. Finde ich ok. Eine genaue Frist wurde hier nie ausformuliert. Ob ich das von daheim aus mache oder aus der Schule heraus ist mir egal. Ich sitze nicht länger als nötig in der Schule herum, weil dort arbeite ich ineffizienter als daheim.


    Wenn ich an meinem freien Tag angerufen werde, dann ist etwas Unvorhergesehenes passiert und der Anrufer braucht direkte Rückmeldung dazu. Das waren bisher so Sachen wie "Kann ich deinen Nachmittagsunterricht von morgen Nachmittag auf deinen freien Vormittag vorziehen?" oder "Deine Nachschreibearbeit für heute Nachmittag ist zwar angekommen, aber der PC macht aus der Formatierung Blödsinn. Kannst du es bitte nochmal anders schicken?". Ich werde im Schnitt einmal pro Schuljahr daheim wegen solchen Sachen angerufen und fand es bisher immer gerechtfertigt und nachvollziehbar.
    Wenn ich gerade telefonisch nicht erreichbar bin, dann ist es halt so. Dann versucht es der Anrufer entweder später nochmal oder schreibt eine Nachricht mit der Bitte, doch schnellstmöglich zurückzurufen. Eine "Erwartungshaltung", dass man erreichbar ist, habe ich noch nicht wahrgenommen. Hier herrscht eher das Klima, dass man sich entschuldigt, wenn man ganz schnell noch etwas wissen muss. Weil meistens hätte man sich darum schon früher kümmern können.



    Ich wünsche mir sehr, dass das alles so bleibt an meiner Schule! Keine festgezurrten Regeln, sondern ein gesundes Augenmaß dafür, was dringend ist und was auch noch 3 Tage warten kann.
    Und ganz wichtig: eine Organisiertheit des gesamten Kollegiums, dass nichts Vorhersehbares plötzlich dringend wird.

  • Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Kollegiale

    Ja, und? Dann mache ich das. Ist zwar nicht so sinnvoll, wie die Zeit für Unterrichtsvorbereitung zu nutzen. Aber wenn ein niedriger Wirkungsgrad gewünscht ist, mache ich das.


    An die TE: Was ist denn der Anlass für deine Frage? Hat jemand Erwartungen geäußert, die dir überzogen vorkamen? Hat jemand ’rumgepupt, dass du nicht ans Telefon gegangen bist?

  • Die Dienstherrinnen/Arbeitgeberinnen haben sich für eine Vertrauensarbeitszeit entschieden. Wenn sie das ändern möchten und statt dessen feste Anwesenheiten im schulischen Büro einrichten möchten, sollen sie das tun. Werden sie höchstwahrscheinlich nicht, die Nachteile dürften überwiegen.


    So lange ich eine Vertrauensarbeitszeit habe, bin ich außerhalb der vorgegebenen Termine selbst dafür verantwortlich, wie ich mir die Zeit einteile, wann ich was erledige.


    Warum sollte ich überhaupt an Tagen ohne Unterricht erreichbar sein?

  • Wenn ich etwas geschriebenes erhalte, dann wird erwartet, dass es innerhalb der nächsten (gefühlt) 1-3 Tage, je nach Dringlichkeit beantwortet wird. [...]

    Ich werde im Schnitt einmal pro Schuljahr daheim wegen solchen Sachen angerufen und fand es bisher immer gerechtfertigt und nachvollziehbar.
    Wenn ich gerade telefonisch nicht erreichbar bin, dann ist es halt so. [...] Eine "Erwartungshaltung", dass man erreichbar ist, habe ich noch nicht wahrgenommen.

    Dann passt das bei euch ja. So ist aber nicht jede Schulleitung, daher muss man entsprechende Grenzen für sich ziehen und sich nicht kirre machen lassen.

  • ...Was die generelle Erreichbarkeit angeht, sollte man eine Dienstvereinbarung formulieren ggf. zusammen mit dem Teilzeitkonzept, in der das einigermaßen geregelt ist.

    Finde ich eine gute Idee. Unterrichtsfrei ist nicht gleich arbeitsfrei, es sei denn, du bist in der Wiedereingliederung und hast ärztlich verordnet nur soundsoviel Stunden am Tag.


    Für Teilzeit sollte man alles aufschreiben, damit nicht irgendwer irgendwas zu "erwarten" braucht. Isso oder ist eben nicht so. Ich finde es schlimm, dass im Arbeitsleben so viel erwartet wird und andere raten müssen, wer denn nun was erwartet. Und ist dann die Schulleitererwartung am höchsten zu gewichten? Oder die von der Dienstältesten? vom mobbenden Kollegiumsteil?

  • Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber? Du meinst die Einstellung, dass sich der Arbeitgeber an geltendes Recht zu halten hat?

    Habe ich irgendetwas anderes gesagt?


    Das gilt aber in beide Richtungen. Unterichtsfreie Arbeitszeit ist Arbeitszeit, keine Freizeit. Wer bei der Ausgestaltung derselben keinerlei Entgegenkommen zeigt und auf unbedingte Einhaltung aller Formalitäten besteht, sollte sich nicht beschweren, wenn die andere Seite irgendwann auch kein Entgegenkommen mehr zeigt und auf Einhaltung aller Formalitäten besteht.

  • Richtungen. Unterichtsfreie Arbeitszeit ist Arbeitszeit, keine Freizeit.

    Mag sein. Es gibt bisher bei uns keine Festlegung, wann diese Zeit außerhslb fester Termine zu liegen hat. Wenn ich mittwochs keinen Unterricht habe, ist das nicht automatisch Dienstzeit.


    Freizeit. Wer bei der Ausgestaltung derselben keinerlei Entgegenkommen zeigt und auf unbedingte Einhaltung aller Formalitäten besteht, sollte sich nicht beschweren, wenn die andere Seite irgendwann auch kein Entgegenkommen mehr zeigt und auf Einhaltung aller Formalitäten besteht.

    Pfft. In aller Regel sind es die Beschäftigten, die nicht so genau kucken, die Minuten eben nicht zählen, private Geräte in privaten Räumen nutzen, weil die Dienstherrin sich nicht kümmert. Etc. Der ganze Laden liefe gar nicht, wenn wir genau wären.


    Warum sollte ich überhaupt an unterrichtsfreien Tagen erreichbar sein?

  • Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich um Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

    Das ist ein Fehlschluss. Grundsätzlich kann in unserem Beruf überhaupt keine ständige telefonische Rufbereitschaft verlangt werden. Das gilt auch innerhalb der Schule. Verlangt werden kann eine zeitnahe Reaktion auf Anfragen. Das kann u.a. per Mail oder auch per Rückruf erfolgen. Und nein: die Weigerung, das private Telefon für dienstliche Zwecke zu nutzen, kann keineswegs zur Rechtmäßigkeit einer Anweisung zu erheblich ausgedehnten Präsenzzeiten ohne gleichzeitige Schaffung geeigneter individueller Arbeitsplätze führen.

  • Hier war der Aufreger die Frage, ob es zumutbar ist, dass Privattelefon zu nutzen, oder ob es ein Diensttelefon sein muss.


    Welche technische Funktion dabei genutzt wird, ist doch noch einmal anderes Thema, das unabhängig neben dem Aspekt "privat oder dienstlich" steht.


    Im Fall unserer Schule ist es eine "Schul-App" mit entfernter Ähnlichkeit zu Whatsapp. Kommuniziert wird über Chat-Nachrichten sowie Mitteilungen und Kalendereinträge in der App, was IMHO wesentlich praktischer ist als Anrufe, da keine direkte Erreichbarkeit erforderlich ist und gleichzeitig viel weitergehende Funktionen geboten werden.


    Über die App werden u.a. schulische Veranstaltungen und Vertretungen organisiert, sowie mit den Eltern als auch innerhalb des Kollegiums kommuniziert. Die Herausgabe der Telefonnummer ist nicht erforderlich.

  • Freie Tage hat man doch in der Regel bei Teilzeit. Teilzeit bedeutet für mich, dass ich eben nicht die komplette Zeit, die Vollzeitkolleginnen und -kollegen als "unterrichtsfrei, aber nicht arbeitsfrei" haben, zur Verfügung stehen muss ... man hat doch bei Teilzeit tatsächlich mehr "arbeitsfrei" als als Vollzeitler. Von daher würde ich den "freien" Tag wegen Teilzeit durchaus als "arbeitsfrei" sehen.

    Erreichbarkeit mit email o.ä.: da haben wir eine Dienstvereinbarung: Nachrichten, die mehr oder wenig bis zum nächsten Tag gelesen sein müssen, müssen vor 14 Uhr in meinem Postfach sein (da haben wir uns an der Aussage orientiert, dass ein elektronischer Briefkasten mit einem analogen vergleichbar ist ... wenn man mir in der Schule was nach 14 Uhr ins Fach legt, lese ich das auch erst am nächsten Tag, weil ich dann nämlich gar nicht mehr an der Schule bin).

    Telefonisch: Ich bin ja nicht einmal verpflichtet, ein Telefon zu haben. Von daher kann die Schule gern versuchen, mich anzurufen (hat auch in meinem Fall meine Nummer), aber sie kann nicht verlangen, dass ich zuhause bin - sonst wären wir ja wieder bei einer Art Präsenz.


    Dass es ein vernünftiges Miteinander jenseits der Auslegung von rechtlichen Bestimmungen etc gibt, ist aber auch klar.

  • Die OP nennt kein Bundesland, aber in NRW kann die Rahmenmediennutzungsordnung Anhaltspunkte bieten, was der Hauptpersonalrat zur Erreichbarkeit denkt (auch wenn es dort um nichttelefonische Erreichbarkeit geht):


    Eine Nachricht per E-Mail gilt als zur Kenntnis genommen, wenn sich die Lehrkraft oder das weitere Schulpersonal/ZfsL-Personal nach Versand der E-Mail wieder an der Schule/dem ZfsL aufhält und somit verpflichtet ist − analog zur Nachricht in Papierform − Informationen aus dem Postfach oder E-Mail-Posteingang zur Kenntnis zu nehmen.


    Dies gilt namentlich auch für Teilzeitkräfte; eine Verpflichtung zur Sichtung von E-Mail- Eingängen auf der dienstlich eingerichteten E-Mail-Adresse an planmäßig unterrichts- /veranstaltungsfreien Tagen besteht nicht.


    usw.


    Bezieht sich wie gesagt auf Logineo, es ist aber nicht ersichtlich, warum telefonisch grundlegend andere Regeln angemessen sein sollten.

  • Wie häufig kommt bei euch denn sowas vor? Ich werde nur selten angerufen. Das Meiste läuft persönlich oder per E-Mail und die kann ich auch am nächsten Tag abrufen.


    Ich frage mich, was so dringend ist, dass einige hier ständig angerufen werden?

  • Telefonische Erreichbarkeit erwartet keiner an "unterrichtsfreien" Tagen. Aber Email beantworten schon. Und wenn man es nicht an dem Tag macht, dann muss man es spätestens am nächsten Tag erledigen. Also ist es letztlich egal, wann man es macht.

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