Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Hallo,

    angenommen, man hat aufgrund seiner Teilzeittätigkeit einen unterrichtsfreien Tag in der Woche, wie sieht es da mit der Erreichbarkeit an eurer Schule aus?

    Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

  • Hallo,

    angenommen, man hat aufgrund seiner Teilzeittätigkeit einen unterrichtsfreien Tag in der Woche, wie sieht es da mit der Erreichbarkeit an eurer Schule aus? Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

    Meine telefonische Erreichbarkeit scheitert bereits daran, dass meine Kolleginnen und Kollegen (bis auf wenige Ausnahmen) meine Telefonnummer nicht haben. Ein Dienstgerät habe ich außer Haus auch nicht dabei. Im Sinne der bewussten Abgrenzung von Dienst und privaten Tätigkeiten (siehe paralleler Thread zur Arbeitszeiterfassung) beantworte ich außer Haus auch keine Mails mehr. Ausnahme hiervon sind äußerst seltene Notfälle und bewusst definierte Arbeitszeiten im Home Office.

  • Mein Senf dazu (als nicht-Betroffener) - entscheidend dürfte der Grund für die Unterrichtsfreiheit sein.


    Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden


    Wenn - wie hier geschildert - unterichtsfrei, weil in Teilzeit gearbeit wird, dann handelt es sich um Freizeit, telefonische Erreichbarkeit darf nicht erwartet werden

  • Zum Einen würde ich Zeitfenster definieren, in denen ich Zuhause "Bürozeiten" habe und dann diese in der Schule mitteilen. Bei der Festlegung des Umfangs dieser Bürozeiten würde ich ganz explizit auf die Teilzeit verweisen und ggf. darauf, dass durch die Mehrbelastung durch nicht teilbare Aufgaben, die nicht ausgeglichen werden (wenn es so ist), der Umfang dieser Bürozeiten begrenzt ist. Das, da du aufgrund deiner privat geführten Arbeitszeitaufzeichnungen merkst, dass du schon mehr als deinen Teilzeitanteil arbeitest ;)

    Wenn über einen ganzen Tag Rufbereitschaft gefordert wird, würde ich nach einer schriftlichen Dienstanweisung fragen, nach dem rechtlichen Hintergrund und ggf. remonstrieren (das eskaliert aber).

    Als letztes (oder sogar als erstes) würde ich darum bitten, mir ein dienstliches Handy zur Verfügung zu stellen, mit dem die Rufbereitschaft unter den gegebenen Umständen (bzw. Einschränkungen siehe oben) dann von mir gerne wahrgenommen wird.


    Ob das alles juristisch so wasserdicht ist, weiß ich nicht, aber die andere Seite wird eventuell vor den ganzen Wenns, Abers und Zweifeln zurückschrecken.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Yap. Bei Teilzeit darf die vertragliche Gesamtarbeitszeit nicht regelmäßig überschritten werden - that's it. Welche Zeiten als Arbeitszeit gelten und welche nicht, ist zu vereinbaren.

  • Hallo,

    angenommen, man hat aufgrund seiner Teilzeittätigkeit einen unterrichtsfreien Tag in der Woche, wie sieht es da mit der Erreichbarkeit an eurer Schule aus?

    Wird erwartet, dass man telefonisch erreichbar ist bzw. Textnachrichten liest und beantwortet?

    Mir ist klar, dass viele KuK dies bereitwillig tun, aber wird es darüber hinaus auch erwartet?

    Hast du ein Diensttelefon? Dann könnte man davon ausgehen, dass du erreichbar sein könntest. Bei Teilzeit im entsprechenden Umfang sollte aber unterrichtsfreier Tag = arbeitsfreier Tag sein.


    Also nein da kann man von dir gar nichts erwarten.


    telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    Mit Diensttelefon ja. Private Telefonummern sind der Schule nicht bekannt und auch nicht für dienstliche Zwecke gedacht.

  • Wenn der Tag nur "zufällig" unterrichtsfrei ist, weil die Unterrichtsstunden ungleichmäßig über die Woche verteilt sind und eben dieser Tag keine abbekommen hat, dann handelt es sich die Jure um einen Arbeitstag, telefonische Erreichbarkeit kann erwartet werden

    ...sofern denn gerade ein Dienstgerät in Griffweite ist. Das dürfte bei den meisten Lehrkräften sicher nicht der Fall sein.

  • Hast du ein Diensttelefon? Dann könnte man davon ausgehen, dass du erreichbar sein könntest. Bei Teilzeit im entsprechenden Umfang sollte aber unterrichtsfreier Tag = arbeitsfreier Tag sein.


    Also nein da kann man von dir gar nichts erwarten.


    Mit Diensttelefon ja. Private Telefonummern sind der Schule nicht bekannt und auch nicht für dienstliche Zwecke gedacht.

    Formal sicherlich korrekt, aber ehrlich gesagt kann ich so eine Einstellung nicht gutheißen.


    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich um Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.


    Persönlich hätte ich gar keine Lust, 2 Telefone mit mir rumzuschleppen.

  • Formal sicherlich korrekt, aber ehrlich gesagt kann ich so eine Einstellung nicht gutheißen.


    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.


    Persönlich hätte ich gar keine Lust, 2 Telefone mit mir rumzuschleppen.

    Kann nicht verlangt werden, weil es keine Arbeitsplätze gibt, die dem Gesumdheitsschutz entsprechen. Folglich MUSS die Arbeit im Homeoffice erfolgen.

  • Formal sicherlich korrekt, aber ehrlich gesagt kann ich so eine Einstellung nicht gutheißen.


    Dass die unterichtsfreie Arbeitszeit überhaupt zu Hause verbracht werden kann, wird zwar vielfach als selbstverständlich angesehen - ist es aber nicht. Prinzipiell könnte bei Weigerung, das Privattelefon zu nutzen auch verlangt werden, diese Zeiten im Lehrerzimmer abzusitzen. Es handelt sich schließlich Arbeitszeit. Kollegiale Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.


    Persönlich hätte ich gar keine Lust, 2 Telefone mit mir rumzuschleppen.

    Da kann man Absprachen für treffen. Ob du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle, es kann keiner dazu verpflichtet werden ein privates Telefon zu besitzen.

  • Ob du das gut findest oder nicht spielt keine Rolle, es kann keiner dazu verpflichtet werden ein privates Telefon zu besitzen.

    Dem habe ich ja ausdrücklich zugestimmt - da gibt es nichts zu diskutieren.


    Nur kann eben umgekehrt auch nicht erwartet werden, unterrichtsfreie Arbeitszeit automatisch zu Hause verbringen zu können. Einen ergonomisch zulässigen Arbeitsplatz in der Schule einzurichten, sollte im Konfliktfall keine große Hürde darstellen.

  • Dem habe ich ja ausdrücklich zugestimmt - da gibt es nichts zu diskutieren.


    Nur kann eben umgekehrt auch nicht erwartet werden, unterichtsfreie Arbeitszeit automatisch zu Hause verbringen zu können. Einen ergonomisch zulässigen Arbeitsplatz in der Schule einzurichten, sollte im Konfliktfall keine große Hürde darstellen.

    Für jede Lehrkraft? Du unterschätzt die Kosten bei weitem. Ein richtig eingerichteter Büroarbeitsplatzt kostet locker 10k€ und dann mal die vorhandenen Stelle an der Schule. Und das Raum muss auch da sein.

  • Ok, da sind wir bei dem Punkt, wo ich die Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen kann.


    Man sollte sich IMHO schon darüber klar sein, welche Ansprüche formal beide Seiten aneinander stellen können und welche nicht. Und für ein freiwilliges Entgegenkommen - um nichts anderes handelt es sich bei dieser üblichen Praxis - auch bereit sein, nicht jeden eigenen Anspruch mit der Goldwaage zu bemessen.

  • Ok, da sind wir bei dem Punkt, wo ich die Geisteshaltung gegenüber dem Arbeitgeber nicht mehr nachvollziehen kann.


    Man sollte sich IMHO schon darüber klar sein, welche Ansprüche formal beide Seiten aneinander stellen können und welche nicht. Und für ein freiwilliges Entgegenkommen - um nichts anderes handelt es sich bei dieser üblichen Praxis - auch bereit sein, nicht jeden eigenen Anspruch mit der Goldwaage zu bemessen.

    Verstehe ich nicht. Muss ich aber nicht, in der Grundschule ist ja scheinbar eh alles anders, als im normalen Leben.

  • Hallo in die Runde,


    an meiner Schule wird es erwartet, da prinzipiell unterrichtsfrei nicht gleichzusetzen mit arbeitsfrei ist.

    Aber natürlich nicht in dem Umfang, dass jede Minute der Posteingang geprüft wird und in Relation zur Arbeitszeitreduzierung.


    Was die generelle Erreichbarkeit angeht, sollte man eine Dienstvereinbarung formulieren ggf. zusammen mit dem Teilzeitkonzept, in der das einigermaßen geregelt ist.

  • Verstehe ich nicht. Muss ich aber nicht, in der Grundschule ist ja scheinbar eh alles anders, als im normalen Leben.

    Ich arbeite, wie bereits mehrfach hier erwähnt, an einer Privatschule.


    Wir verbringen die unterrichtsfreie Zeit grundsätzlich in der Schule. Ausnahmen sind selbstverständlich in Absprache möglich.


    Edit: Im Gegenzug habe ich aber auch wirklich frei, sobald ich das Gebäude verlasse.

  • Dann ist das bei euch so. Hast du denn einen entsprechend ausgestatteten Arbeitsplatz? Falls nein, wäre der Schulträger gut beraten diese Regelung zu ändern.

  • Ja, wir haben einige reguläre Büroarbeitsplätze (- natürlich nicht persönlich 1:1 zugeordnet).


    Ein Teil der Zeit wird aber auch für die Hortbetreuung verwendet.

  • Ja, wir haben einige reguläre Büroarbeitsplätze (- natürlich nicht persönlich 1:1 zugeordnet).


    Ein Teil der Zeit wird aber auch für die Hortbetreuung verwendet.

    Dann passt es ja. Sowas gibt es an staatlichen Schulen in der Regel nicht, daher kann es eine solche Weisung auch nicht geben.

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