Was denn nun, zwangsläufig oder nicht?
Wie es da steht: nicht zwangsläufig, denn es kommt darauf an. Wenn ich 100% arbeite und Mittwochs nur einfach keinen Unterricht habe, dann habe ich mittwochs grundsätzlich auch einen Teil meiner Arbeitszeit. Bei 72% und mittwochs ohne Unterrichtsverpflichtung nicht.
ZitatWer redet von "reindrücken"? Es geht darum, dass die Abwesenheit von Unterrichtsstunden meines Erachtens nicht bedeutet, dass man frei hat und nicht erreichbar zu sein hat.
Niemand behauptet, dass kein Unttericht = Freizeit bedeutet. Dass eine generelle, sofirtige Erreichbarkeit innerhalb von dir willkürlich festgelegter Zeiten notwenidg sei, ist aber dennoch falsch.
ZitatMan Beweise mir das Gegenteil.
Du behauptest, dass Lehrer bestimmte Pflichten hätten. Diese müssten dann ja irgendwo definiert sein. Wo denn?
ZitatHä? Was hat der Referendar hiermit zu tun? Es geht immer noch um die Arbeitszeit von Lehrkräften.
Referendare sind auch Lehrkräfte.
ZitatAuch hier: es geht um die Definition von Arbeitszeit. Ich finde es total sonderbar, das ausgerechnet in diesem Thread damit argumentiert wird, jemand arbeite nicht, weil er keine Unterrichtsverpflichtung für einen bestimmten Tag hat.
Das hat hier wirklich niemand behauptet.