Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Was denn nun, zwangsläufig oder nicht?

    Wie es da steht: nicht zwangsläufig, denn es kommt darauf an. Wenn ich 100% arbeite und Mittwochs nur einfach keinen Unterricht habe, dann habe ich mittwochs grundsätzlich auch einen Teil meiner Arbeitszeit. Bei 72% und mittwochs ohne Unterrichtsverpflichtung nicht.

    Zitat

    Wer redet von "reindrücken"? Es geht darum, dass die Abwesenheit von Unterrichtsstunden meines Erachtens nicht bedeutet, dass man frei hat und nicht erreichbar zu sein hat.

    Niemand behauptet, dass kein Unttericht = Freizeit bedeutet. Dass eine generelle, sofirtige Erreichbarkeit innerhalb von dir willkürlich festgelegter Zeiten notwenidg sei, ist aber dennoch falsch.

    Zitat

    Man Beweise mir das Gegenteil.

    Du behauptest, dass Lehrer bestimmte Pflichten hätten. Diese müssten dann ja irgendwo definiert sein. Wo denn?

    Zitat

    Hä? Was hat der Referendar hiermit zu tun? Es geht immer noch um die Arbeitszeit von Lehrkräften.

    Referendare sind auch Lehrkräfte.

    Zitat

    Auch hier: es geht um die Definition von Arbeitszeit. Ich finde es total sonderbar, das ausgerechnet in diesem Thread damit argumentiert wird, jemand arbeite nicht, weil er keine Unterrichtsverpflichtung für einen bestimmten Tag hat.

    Das hat hier wirklich niemand behauptet.

  • Wie es da steht: nicht zwangsläufig, denn es kommt darauf an. Wenn ich 100% arbeite und Mittwochs nur einfach keinen Unterricht habe, dann habe ich mittwochs grundsätzlich auch einen Teil meiner Arbeitszeit

    Nein, auch nicht unbedingt, denn wenn die Stunden an anderen Tagen alle verteilt sind, dann darf ich mir den Rest frei einteilen als Lehrer und das nicht unbedingt auf die Tage Montag-Freitag.

  • Nein, auch nicht unbedingt, denn wenn die Stunden an anderen Tagen alle verteilt sind, dann darf ich mir den Rest frei einteilen als Lehrer und das nicht unbedingt auf die Tage Montag-Freitag.

    Die Verteilung von Arbeitszeit sollte doch in wechselseitiger Abstimmung erfolgen, oder?

  • Ich kenne das Beamtenrecht nicht.


    In einem Angestellten-Arbeitsverhältnis beruht Homeoffice auf beidseitiger Freiwilligkeit. Die Arbeitszeiten im Homeoffice und die konkrete Ausgestaltung der Arbeit (z.B. bezüglich Erreichbarkeit) müssen mit dem Arbeitgeber einvernehmlich abgestimmt werden. Arbeitszeiten müssen zudem erfasst werden.

  • Ich kenne das Beamtenrecht nicht.

    Das könnte das Problem sein. Auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen ist hier im Thread aber oft genug mit den konkreten einschlägigen Normen verwiesen wurden.


    PS: Zumindest in NDS wird für die angestellten Lehrkräfte explizit auf die Regelungen für die beamteten Lehrkräfte verwiesen, es gelten hier die gleichen Spielregeln, zu denen auch die freie Einteilung der ungebundenen Arbeitszeit in Verantwortung der Lehrkraft selbst gehören. (vgl. LKrAzErl i.V.m. ArbZVO-Schule).

  • Ich kenne das Beamtenrecht nicht.


    In einem Angestellten-Arbeitsverhältnis beruht Homeoffice auf beidseitiger Freiwilligkeit. Die Arbeitszeiten im Homeoffice und die konkrete Ausgestaltung der Arbeit (z.B. bezüglich Erreichbarkeit) müssen mit dem Arbeitgeber einvernehmlich abgestimmt werden.

    Du scheinst den Tarifvertrag auch nicht zu kennen.

  • Das könnte das Problem sein. Auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen ist hier im Thread aber oft genug mit den konkreten einschlägigen Normen verwiesen wurden.

    Die einschlägige Hamburger Norm für verbeamtete Lehrer habe ich ja selber gegoogelt und hier eingestellt. Demnach diesbezüglich kein prinzipieller Unterschied zu Angestellten, aber die Formulierungen bleiben recht vage.


    Ich kann aber nicht beurteilen, ob und wenn ja welche übergeordneten Normen für alle Beamtenverhältnisse und welche konkreten Normen für die übrigen 15 Bundesländer gelten.

Werbung