Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen. Oder: Ruhezeiten...


    zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?

    Genau das meinte ich weiter oben. Wäre eigentlich gar nicht mal schlecht. Dann hätte ich gestern Abend nicht bis 19 Uhr in der Schule gesessen für Abiturprüfungen. Und dann hätte ich vorletztes Wochenende nicht komplett durchkorrigieren müssen.


    Auch schön :) :top:

  • Betreffend Konsequenz: Würde ich auf ein dienstliches Handy bestehen, würde ich, wie gesagt, ein museales Trumm bekommen und mit mir rumtragen müssen - nein Danke. Meine Einstellung wäre vielleicht eine andere, wenn ich meine Nummer herausgeben müsste - was bei uns aber technisch bedingt nicht nötig ist.

    Krasse Konsequenz :ohh: Ganz ehrlich: Das würde lustig werden. Was das Gerät dann können würde?

    Abgesehen davon: Wäre das dann ein Tastenhandy? ;)

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Betreffend Konsequenz: Würde ich auf ein dienstliches Handy bestehen, würde ich, wie gesagt, ein museales Trumm bekommen und mit mir rumtragen müssen - nein Danke.

    In deiner Arbeitszeit hast du nicht irgendwo rumzulaufen, sondern daheim am Schreibtisch zu sitzen, wenn du nicht gerade im Lehrerzimmer oder Klassenraum bist.

  • Krasse Konsequenz :ohh: Ganz ehrlich: Das würde lustig werden. Was das Gerät dann können würde?

    Abgesehen davon: Wäre das dann ein Tastenhandy? ;)

    Na ja, ist schon noch ein "smartes" Galaxy, sonst wäre unsere App ja nicht nutzbar. Aber wohin damit? Ich habe keine Lust, extra nur deswegen eine Handtasche oder einen Rucksack mit mir rumzutragen. Meine Hosentaschen sind alle belegt :angst:

  • Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein


    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).


    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

    Dir ist bewusst, dass es über 25.000 Mitglieder gibt in diesem Forum, von denen exakt drei Personen in diesem Thread Beiträge verfasst haben, die man bei einseitiger Auslegung- also unter Nicht-Beachtung der Aspekte "Vertrauensarbeitszeit" und "fehlende Diensttelefone" - so interpretieren könnte, dass diese eine telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Unterrichtszeit generell ablehnen könnten oder als Zumutung betrachten würden. Wobei niemand davon behauptet hätte, er oder sie müsse gar nicht erreichbar sein außerhalb der Unterichtsstunden.


    Das sind deutlich unter 1% der Mitglieder, auf die deine Behauptung zumindest in Teilen und unter Ignoranz der genannten Aspekte zutreffen könnte. Es geht also mitnichten um einen erheblichen Anteil der Mitglieder. Bei sinnentnehmendem Lesen hat genau genommen niemand in Abrede gestellt, dass es in irgendeiner Form und zu definierendem Umfang auch eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme außerhalb der Unterichtsstunden geben muss. Das muss aber nicht zwangsläufig über das private Telefon ermöglicht werden.


    Bitte hör also auf, an dieser Stelle pauschalen und abwertenden Umfang Unfug über andere Lehrpersonen zu behaupten und setz dich stattdessen erst einmal mit dem Aspekt der Vertrauensarbeitszeit auseinander. Solange die Mehrheit von uns dieser unterliegt, haben wir auch keine festen Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit durch KuK/SL.


    Das letzte Mal als meine SL mich- an meinem freien Tag - dringend erreichen wollte und auf dem AB gelandet war, weil mein Handy stumm geschaltet ist, kam dann eben eine kurze Textnachricht über das Schulsystem (das wird mir bis 18 Uhr als Pushnachricht auch am Diensttablet angezeigt) mit der Bitte um schnellstmöglichen Rückruf, worauf ich selbstredend sofort reagiert habe. Problem gelöst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    3 Mal editiert, zuletzt von CDL () aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • Alles was über maximal und ausnahmsweise 10 Stunden am Tag und maximal und ausnahmsweise 48 Stunden die Woche hinausgeht, ist schlicht rechtswidrig.

    Du scheinst bislang verschont geblieben zu sein von teilweise extrem kurzen Korrekturzeiten in Prüfungsphasen, teilweise ohne korrekturfreie Tage, sprich neben dem üblichen Geschäft, sowie nicht wirklich eine Ahnung davon zu haben, wie das Schulsystem jenseits deiner Privatschule funktioniert.


    Ich arbeite in Teilzeit, knapp über 50%. Für Zweitkorrekturen bekomme ich inklusive meines eigentlich komplett unterrichtsfreien Tages wegen der Teilzeit 4 Tage Zeit. Egal wie muss ich zu einer bestimmten Uhrzeit an einem bestimmten Tag die Zweitkorrekturen wieder abgeben. Ob ich oder auch meine KuK dafür dann inklusive des regulären Unterrichts 12h täglich benötigt haben interessiert niemanden wirklich (wobei es im worst case das Mittel der Überlastungsanzeige geben würde). Dafür können wir dann zum Ausgleich in den Schulferien zusätzliche Urlaubstage über den Anspruch von 30 Tagen hinaus nutzen.

    Ich habe KuK, die prinzipiell täglich 12-14 Stunden in Schulwochen arbeiten, um dafür sämtliche Ferien frei zu haben, andere verteilen das anders. Genau das zeichnet Vertrauensarbeitszeit im Schuldienst aus, dass dies möglich ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich möchte noch mal an den Ausgangspunkt erinnern: Bei der TE wird von der SL in übergriffiger Art und Weise Erreichbarkeit erwartet, ohne die dienstrechtliche Situation zu beachten und ohne ihr adäquate Geräte zur Verfügung zu stellen. Das wurde in diesem Thread in allen möglich Verästelungen durchgearbeitet. Dabei wurden eben auch die vielen Probleme, die mit solchen Weisungen der Leitung verbunden wären, durchdekliniert.


    Ergo: Die SL sollte mit so etwas sehr vorsichtig sein.


    Btw. hatte ich auch schon mal an einem Sonntag einen Anruf meiner SL auf meinem Privathandy angenommen, weil ich in diesem Fall von der Wichtigkeit dieses Anrufs (zu recht) ausgegangen bin.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • CDL - In diesem Faden gibt es keine 25000 aktiv Mitwirkenden, sondern etwa 2 Dutzend Forenten die schreiben und/oder ihre Zustimmung oder Ablehnung symbolisch bekunden. Ich vertrete hier in dieser „Stichprobe“ demnach unbestreitbar eine Mindermeinung.

  • Ich habe KuK, die prinzipiell täglich 12-14 Stunden in Schulwochen arbeiten, um dafür sämtliche Ferien frei zu haben, andere verteilen das anders. Genau das zeichnet Vertrauensarbeitszeit im Schuldienst aus, dass dies möglich ist.

    Vertrauensarbeitszeit hin oder her - dieses Verhalten ist schlicht illegal. Der Arbeitgeber, der solches nicht aktiv verhindert, macht sich massiv strafbar.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Niemand erfährt doch, dass ihr nicht erreichbar wart. Im Zweifelsfall wart ihr halt auf dem Klo - niemand möchte mir euch auf dem Klo telefonieren, also braucht ihr es auch nicht mitnehmen - und habt leider erst 3 Stunden später gesehen, dass euch jemand angerufen hat. Im Zweifelsfall seid ihr halt solche Technikdeppen, dass ihr das gar nicht erkennt. ;)

  • Wenn du schon Rechenspiele machst:
    30 Minuten Pausenzeit ist das Minimum, also 16 Uhr30.
    Hast du auch die Ferienerreichbarkeit mit einbezogen oder bist du auch der Meinung, in den Schulferien zwischen 8 und 17 Uhr (wann ist deine Pause?) erreichbar sein zu müssen.
    Herzlichen Glückwunsch zur Schule ohne Abendveranstaltungen und Konferenzen...

    Natürlich kann es für Schulveranstaltungen auch mal später werden. In meinem Fall kein Problem, denn die Arbeitszeit wird bei uns gesetzeskonform erfasst.


    Schulferienzeiten, die nicht deckungsgleich mit individuellem Urlaub sind, sind bei uns ganz normale Arbeitszeit. Unsere Schule ist bis auf etwa 2 Wochen im Jahr offen (Hortbetreuung, Ferienangebote).


    In Öffentlichen Schulen sieht die praktische Umsetzung naturgemäß anders aus. Aber einen Anspruch auf Unerreichbarkeit beim Aufenthalt außerhalb der Schule innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (Sonderfall TZ ausgenommen) sehe anhand der oben verlinkten Rechtslage nicht.

  • Zitat CDL

    „Ich habe KuK, die prinzipiell täglich 12-14 Stunden in Schulwochen arbeiten, um dafür sämtliche Ferien frei zu haben, andere verteilen das anders.“


    Das ist komplett überdimensioniert. In NRW haben verbeamtete Lehrkräfte eine Arbeitszeit von 41h/Kalenderwoche bei 30 Arbeitstagen Urlaub im Jahr.

    Bei 46 Arbeitsstunden pro Schulwoche sind die gesamten Ferien wegen Überstundenausgleichs frei.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich kenn jetzt das Beamtenrecht nicht.


    Aber im Zuständigskeitsbereich des privaten Arbeitsrechts ist es selbstverständlich zulässig, in seiner Freizeit zu machen, was man will. Wenn die Arbeitszeit vorüber ist, ist sie vorüber. Hat auch erstmal nichts mit Voll- oder Teilzeit zu tun.

    Also was Freizeit ist, ist ja gerade die Frage. Wir müssen Urlaub einreichen, in den Ferienwochen ohne Urlaub kann ich zu Dienst vor Ort verpflichtet werden.

  • Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein


    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).


    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

    Deine Zusammenfassung ist erkennbar falsch. Korrekt wäre: Ein nicht unerheblicher Teil der Teilnehmenden in diesem Forum sind sehr wohl auch in ihrer außerunterrichtlichen Arbeitszeit für berufliche Kommunikation verfügbar und durchaus gerne bereit. Ihnen ist aber auch bewusst, dass diese keine Rufbereitschaft umfasst.

  • CDL - In diesem Faden gibt es keine 25000 aktiv Mitwirkenden, sondern etwa 2 Dutzend Forenten die schreiben und/oder ihre Zustimmung oder Ablehnung symbolisch bekunden. Ich vertrete hier in dieser „Stichprobe“ demnach unbestreitbar eine Mindermeinung.

    Auch für die hier Mitschreibenden gilt, was ich geschrieben habe, schließlich habe ich mich gezielt auf die Aussagen in diesem Thread bezogen.

    Ja, du vertrittst hier eine Mindermeinung, dass war aber nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass niemand, wie von dir behauptet, generell in Abrede stellen würde, dass es Kontaktmöglichkeiten jenseits der reinen Unterrichtsstunden geben muss. Anders als von dir behauptet, muss aber niemand von uns deshalb das private Handy acht Stunden täglich zur Verfügung halten etc. Es gibt eine Menge mehr Kontaktoptionen, es gibt bedingt durch eine Vertrauensarbeitszeit sehr unterschiedliche Arbeitszeiten für die meisten von uns, keine Diensttelefone für die meisten von uns, etc.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vertrauensarbeitszeit hin oder her - dieses Verhalten ist schlicht illegal. Der Arbeitgeber, der solches nicht aktiv verhindert, macht sich massiv strafbar.

    Wer will das prüfen ohne von der für den Dienstherrn durchaus günstigeren Variante der Vertrauensarbeitszeit zumindest teilweise abzurücken? Vielleicht ändert sich daran etwas, wenn tatsächlich eine Arbeitszeiterfassung verpflichtend wird auch im Schuldienst, aktuell handhabt das eben jede: r wie er oder sie will und unsere Dienstherrn interessiert das letztlich nicht, da sie von dem bestehenden Arbeitszeitmodell ohne allzu genaue Erfassung profitieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zitat CDL

    „Ich habe KuK, die prinzipiell täglich 12-14 Stunden in Schulwochen arbeiten, um dafür sämtliche Ferien frei zu haben, andere verteilen das anders.“


    Das ist komplett überdimensioniert. In NRW haben verbeamtete Lehrkräfte eine Arbeitszeit von 41h/Kalenderwoche bei 30 Arbeitstagen Urlaub im Jahr.

    Bei 46 Arbeitsstunden pro Schulwoche sind die gesamten Ferien wegen Überstundenausgleichs frei.

    Mag ja sein, ich gebe nur wieder, was ich von zumindest drei Leuten aus dem Kollegium gesichert weiß. Gesund finde ich das persönlich auch nicht und würde das niemals so handhaben, aber ich bin ja auch aus gesundheitlichen Gründen in Teilzeit, achte also sowieso genauer auf meine Arbeitszeiten als manch andere, die sich- meines Erachtens- letztlich ausbluten (lassen).

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  • Hallo liebe Forenteilnehmer,

    vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.

    Gibt es hier auch Teilnehmer, an deren Schule es die oben genannte Dienstvereinbarung gibt?

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