Telefonische Erreichbarkeit an unterrichtsfreiem Tag?

  • Und wenn der VZ Kollege mal ausnahmsweise einen freien Tag hat, dann deshalb, weil er diesen Tag an den anderen 4 Tagen vor- und nacharbeitet. Also ist dieser Tag dann genauso Freizeit.

    Dem stimme ich zu, so lange dies tatsächlich auch so ist, also an den anderen 4 Tagen jeweils 10 Stunden am Tag gearbeitet wird und entsprechende Erreichbarkeit besteht - in wechselseitiger Abstimmung.

  • Vielleicht wird es erwartet. Musst du dem entsprechen? Nein.


    Damit ist eigentlich alles gesagt.

    Persönlich möchte ich ergänzen, dass man auch deshalb ans Telefon gehen kann, weil es einem Vorteile bringt. Z.B. wenn man eine Info bekommt, dass morgen früh der eigene Unterricht entfallen soll. Das solls ja auch geben.
    Ich denke in einem "gesunden" Verhältnis wird man extrem selten zuhause angerufen; dies sollte nur für dringende oder Notfälle sein. Wenn es jeden Monat einen Notfall gibt, läuft etwas falsch an der Schule.


    Wenn man nur Nachteile erlebt bzw. de facto eine unvergütete (illegale) Rufbereitschaft leisten soll, würde ich nicht mehr ran gehen (bzw. meine Telefonnummer nicht angeben).

  • Da bin ich voll bei dir und handhabe das wie oben geschrieben auch so. Meinem SL musste ich anfangs aber schon erst einmal klar machen, dass ich auf Messenger-Nachrichten um 21 Uhr nicht mehr sofort reagieren mag. Seitdem kommt das aber auch nicht mehr vor und auch die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass sie auf Mails am Sonntagabend sicher erst Montagvormittag eine Antwort erhalten.

    Haha, unsere Schulleitung arbeitet doch nicht abends :D


  • Damit ist eigentlich alles gesagt.

    Persönlich möchte ich ergänzen, dass man auch deshalb ans Telefon gehen kann, weil es einem Vorteile bringt. Z.B. wenn man eine Info bekommt, dass morgen früh der eigene Unterricht entfallen soll. Das solls ja auch geben.
    Ich denke in einem "gesunden" Verhältnis wird man extrem selten zuhause angerufen; dies sollte nur für dringende oder Notfälle sein. Wenn es jeden Monat einen Notfall gibt, läuft etwas falsch an der Schule.


    Wenn man nur Nachteile erlebt bzw. de facto eine unvergütete (illegale) Rufbereitschaft leisten soll, würde ich nicht mehr ran gehen (bzw. meine Telefonnummer nicht angeben).

    Volle Zustimmung

  • Frei ist frei, egal ob zufällig oder nicht zufällig

    Ich würde da widersprechen. "Zufällig" frei habe ich dann, wenn ungeplant irgendwas ausfällt. Das ist dann aber ganz klar Arbeitszeit. (Mir ist aber schon klar, was du meinst.)

    Bei uns muss aber kein Urlaub eingetragen werden (dann würde nämlich auffallen, dass wir die 30 Tage nie erreichen

    Ups. Das ist arbeitsrechtlich äußerst bedenklich. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Erholungsurlaub im vollen Umfang genommen wird. Kann ich mir im ÖD kaum vorstellen, dass dagegen verstoßen wird.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Was gibt's denn da zu lachen? Ernstgemeinte Frage.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein


    Damit beziehe ich mich ausdrücklich nicht auf die Fragestellung der Threadstarterin, bei der es um Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit geht (- unterichtsfreier Tag wg. Teilzeit).


    Ich finde es verwunderlich, aber es bestätigt verbreitete Vorurteile gegenüber unserem Berufsstand.

  • Das ist arbeitsrechtlich äußerst bedenklich. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Erholungsurlaub im vollen Umfang genommen wird. Kann ich mir im ÖD kaum vorstellen, dass dagegen verstoßen wird.

    Wenn dem nicht so wäre, müssten nicht die Gewerkschaften gerade mal wieder Arbeitszeiterfassungen durchführen. Und die bei mir belegt es schwarz auf weiß, es ist nicht ein Feiertag bisher abgezogen (das geht erst am Schuljahresende) und nicht ein Urlaubstag in dem Schuljahr genommen und trotzdem habe ich die durchschnittliche Arbeitszeit erreicht (die man ohne Abzug der Ferien braucht, die mit auch schon fast).

  • Da steht nicht, wann die wöchentliche Arbeitszeit abzuleisten ist sondern nur, wie hoch sie ist.

    Doch, s. 1)


    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.


    Entsprechend sollte werkstags bei Vollzeit nach 17:00 keine Erreichbarkeit mehr erwartet werden dürfen. Bis dahin aber schon.

  • Zusammenfassend nehme ich hier die Erkenntnis mit, dass es für einen nicht unerheblichen Teil der Mitforenten die Vorstellung eine Zumutung zu sein scheint, außerhalb der Unterichtsstunden, aber innerhalb der bezahlten Arbeitszeit erreichbar zu sein

    Nein. Lies die letzten Seiten mal durch: Man hat kein Problem damit, während BEZAHLTER Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Das Problem ist da gegeben, wo jemand kraft seines Anrufes erwartet, dass die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stehen hat, auch wenn die Lehrkraft seine Arbeitszeit anders verteilt hat.

    Und: Es wird erwartet, dass die Lehrkraft das bitteschön mit privaten Geräten zu regeln hat.


    Die Kombination aus beidem sorgt für Unmut.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Doch, s. 1)


    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.

    Wo steht das? Du machst wilde Annahmen, die so pauschal ja gerade nicht richtig sind.

  • Nein. Lies die letzten Seiten mal durch: Man hat kein Problem damit, während BEZAHLTER Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Das Problem ist da gegeben, wo jemand kraft seines Anrufes erwartet, dass die Lehrkraft zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung zu stehen hat, auch wenn die Lehrkraft seine Arbeitszeit anders verteilt hat.

    Und: Es wird erwartet, dass die Lehrkraft das bitteschön mit privaten Geräten zu regeln hat.


    Die Kombination aus beidem sorgt für Unmut.

    Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit organisierbar sein?


    Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse. In meinem Fall: Was hätte ich davon, mir ein öddeliges, großes, 5 Jahre altes dienstliches Samsung aufzuhalsen, nur um die Nutzung einer einzelnen App auf dem privaten Handy zu vermeiden, das ich sowieso immer bei mir habe?

    • Offizieller Beitrag

    Doch, s. 1)


    Im Schulbetrieb dürfte vom Vorhandensein einer betriebsüblichen (Vollzeit-) Arbeitszeit ab Schulbeginn 08:00 Uhr + 8 Arbeitstunden zuzüglich Pausenzeiten auszugehen sein.


    Entsprechend sollte werkstags bei Vollzeit nach 17:00 keine Erreichbarkeit mehr erwartet werden dürfen. Bis dahin aber schon.

    Wenn du schon Rechenspiele machst:
    30 Minuten Pausenzeit ist das Minimum, also 16 Uhr30.
    Hast du auch die Ferienerreichbarkeit mit einbezogen oder bist du auch der Meinung, in den Schulferien zwischen 8 und 17 Uhr (wann ist deine Pause?) erreichbar sein zu müssen.
    Herzlichen Glückwunsch zur Schule ohne Abendveranstaltungen und Konferenzen...

    ICH bin auf der Linie: Ich mag die Flexibilität, ich akzeptiere auch die Schattenzeiten in einem gewissen Grad. Wenn ich nicht jeden Tag angerufen werde, kann ich es einordnen. Fun fact: ich wurde in 3,5 Jahren Abordnung mehr von der Schule angerufen als in 10 Jahren Schulzeit...
    Man kann auch mit Menschenverstand entscheiden und gucken, wie man jemanden "erzieht", der sonst meinen würde, mich jeden zweiten Tag um 21 Uhr anzurufen (AUCH WENN ich tatsächlich am Schreibtisch sitze).

  • Dass Arbeitszeit nicht willkürlich nach eigenem Gusto verteilbar ist, sondern sich entweder nach dem Betriebsüblichen oder nach einer beidseitigen Vereinbarung zu richten hat, finde ich nachvollziehbar. Warum sollte der Gesetzgeber sonst auf die betriebsübliche Arbeitszeit verweisen? Wie sonst sollte kollegiale Zusammenarbeit sonst organisierbar sein?


    Nutzung von Privatgeräten: Kann formal nicht verlangt werden, klar. Ich halte es aber nicht unbedingt für sinnvoll, hieraus ein großes Thema zu machen, denn die Konsequenzen sind nicht unbedingt im eigenen Interesse.

    zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen.


    zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • also an den anderen 4 Tagen jeweils 10 Stunden am Tag gearbeitet wird und entsprechende Erreichbarkeit besteht - in wechselseitiger Abstimmung.

    Nein. So funktioniert Vertrauensarbeitszeit nicht. Die Dienstherrin verzichtet auf feste Arbeitszeiten (außerhalb des Plans) und damit auch auf Erreichbarkeit, Anwesenheit vor Ort etc. Im Gegenzug erhält sie einen höheren Wirkungsgrad als bei Arbeit nach Stechuhr.


    Verstehe das.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • zum ersten Punkt: Wenn meine Schule auf betriebsübliche Arbeitszeiten verweisen würde, dann wären meine drei Prüfungskorrekturen und die zusätzlichen Zweitkorrekturen (und auch bei den meisten KuK) in diesem Jahr mal wieder nicht rechtzeitig fertig geworden. Also auch die Seite der Schule müsste mit so etwas höllisch aufpassen. Oder: Ruhezeiten...


    zum zweiten Punkt: Welche Konsequenzen konkret?

    Alles was über maximal und ausnahmsweise 10 Stunden am Tag und maximal und ausnahmsweise 48 Stunden die Woche hinausgeht, ist schlicht rechtswidrig.


    Betreffend Konsequenz: Würde ich auf ein dienstliches Handy bestehen, würde ich, wie gesagt, ein museales Trumm bekommen und mit mir rumtragen müssen - nein Danke. Meine Einstellung wäre vielleicht eine andere, wenn ich meine Nummer herausgeben müsste - was bei uns aber technisch bedingt nicht nötig ist.

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